Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 22.07.2015

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.2015 - I-12 U 39/14   

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https://dejure.org/2015,11248
OLG Düsseldorf, 23.04.2015 - I-12 U 39/14 (https://dejure.org/2015,11248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2015 - I-12 U 39/14 (https://dejure.org/2015,11248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2015 - I-12 U 39/14 (https://dejure.org/2015,11248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Bestellung einer Grundschuld

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzanfechtung einer Grundschuldbestellung bei dinglicher Einigung nach Eintragung im Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 140
    Zum Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung einer Grundschuldbestellung bei dinglicher Einigung nach Eintragung im Grundbuch

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 140 Abs. 1 InsO
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Bestellung einer Grundschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung einer Grundschuldbestellung: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer Grundschuldbestellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer Grundschuldbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1650
  • MDR 2015, 735
  • NZI 2015, 616
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2015 - 12 U 39/14
    Auch eine inkongruente Deckung bildet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von diesem Vorsatz, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 248/12 = NZI 2014, 68, 69 Tz. 12).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2015 - 12 U 39/14
    Er muss also entweder wissen, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder sich diese Folge zumindest als möglich vorgestellt, aber in Kauf genommen haben, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH, Urt. v. 17.07.2014 - IX ZR 240/13 = BeckRS 2014, 15560 Rn. 25).
  • BGH, 19.12.2013 - IX ZR 127/11

    Insolvenzanfechtung: Erfüllungshalber abgetretene Forderung als inkongruente

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2015 - 12 U 39/14
    Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat, sich somit die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, Urt. v. 19.12.2013 - IX ZR 127/11 = NZI 2014, 266, 267 Tz. 7).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2015 - 12 U 39/14
    Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 18.09.2014 hinsichtlich des Klageantrags zu 1) - einseitig - die Erledigung der Hauptsache erklärt hat, handelt es sich um eine gemäß § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung mit dem Antrag festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (BGH, Urt. v. 07.06.2001 - I ZR 157/98 = NJW 2002, 442).
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2015 - 12 U 39/14
    Diese Feststellungsklage ist begründet, wenn die eingereichte Klage zulässig und begründet war, aber durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist (BGH, Urt. v. 19.06.2008 - IX ZR 84/07 = NJW 2008, 2580 Tz. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.07.2015 - 13 W 623/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22143
OLG Dresden, 22.07.2015 - 13 W 623/15 (https://dejure.org/2015,22143)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.07.2015 - 13 W 623/15 (https://dejure.org/2015,22143)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 13 W 623/15 (https://dejure.org/2015,22143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zip-online.de

    Zur PKH für den Gemeinsamen Vertreter der Schuldverschreibungsgläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1650
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16

    Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter von

    Soweit das Oberlandesgericht Dresden (ZIP 2015, 1650) das ausdrückliche Auftreten als gemeinsamer Vertreter als das einer Partei kraft Amtes bezeichnet, handelt es sich um ein obiter dictum.

    Dass sich der Antragsteller in einem von ihm verfassten Aufsatz (Gloeckner/Bankel, ZIP 2015, 2393, 2397), auf die später aufgegebene Meinung des Oberlandesgerichts Dresden (ZIP 2015, 1650) bezieht und diese in einem Prozessrechtskommentar zitiert wird (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl., Vor § 50 Rn. 10), genügt nicht, um in der Behandlung des gemeinsamen Vertreters als Partei kraft Amtes eine umstrittene Rechtsfrage sehen zu können.

  • OLG Nürnberg, 31.07.2020 - 15 U 3678/19

    Kein Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen die Inhaber von

    Der Vergütungsanspruch richtet sich nämlich nicht gegen seine Auftraggeber, die Gläubiger, sondern gemäß § 7 Abs. 6 SchVG (bzw. § 14a Abs. 3 SchVerschrG a.F.) ex lege direkt gegen den Schuldner (OLG Dresden, Beschluss vom 22.07.2015 - 13 W 623/15).
  • LG Düsseldorf, 11.05.2016 - 23 O 97/15

    Vergütungsanspruch eines gemeinsamen Vertreters von Anleihengläubigern einer

    Schuldner der Vergütungsforderung - auch des nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellten gemeinsamen Vertreters - sei der Schuldner der Schuldverschreibung, vorliegend die Insolvenzschuldnerin (OLG Dresden, Beschluss vom 22.07.2015, Az. 13 W 0623/15 juris Rn. 6; LG Saarbrücken, Urteil vom 03.09.2015, Az. 4 O 221/14; Horn in BRK 2014, 449, 452; Brenner in NZI 2014, 789, 790; Thole in ZIP 2014, 293, 299; Cranshaw in juris-PR-InsR 18/2015 a.A. Antoniadis in NZI 2014, 785, 787).
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