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   LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16   

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https://dejure.org/2017,25613
LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16 (https://dejure.org/2017,25613)
LG Krefeld, Entscheidung vom 19.07.2017 - 7 O 147/16 (https://dejure.org/2017,25613)
LG Krefeld, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 7 O 147/16 (https://dejure.org/2017,25613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag eines Audi Q5 TDI wegen Mangelhaftigkeit; Zahlung von Schadensersatz wegen Schutzgesetzverletzung durch Beihilfe zur Begehung eines Betruges (hier: Manipulation der Abgaswerte)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Kfz-Herstellers auf Schadensersatz gegenüber Käufer eines Kfz mit Abgas-Manipulationssoftware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche gegen Hersteller

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gegen VW wegen Manipulationssoftware

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beihilfe zum Betrug durch Audi AG wegen des Einbaus von "Schummelsoftware"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Audi-Fahrer Schadensersatz zugesprochen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Audi-Fahrer Schadensersatz zugesprochen

  • juve.de (Kurzinformation)

    VW-Vorstand wusste von Anfang an Bescheid über Abgasmanipulation

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Audi-Fahrer erhält Schadensersatz

  • test.de (Kurzinformation)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VW-Abgasskandal: Kein Rückgaberecht des Käufers für Fahrzeug gegen Vertragshändler - Schadensersatzansprüche gegen Hersteller jedoch bejaht

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellungsklage gegen VW im sog. Abgasskandal zulässig (und begründet)

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1671
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, dass die Verleitung zu einem Vertragsschluss selbst bei objektiver Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung zum Schadensersatz in Form der Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn ein getäuschter Kontrahent den Vertrag ohne das haftungsauslösende Verhalten nicht geschlossen hätte (BGH NJW 1998, 302, 304; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH NJW 2010, 2506f.; BGH VersR 2012, 1237 Rn. 64).

    Voraussetzung ist lediglich, dass der Geschädigte die erfolgte Vertragsbindung nicht willkürlich als Schaden ansieht, sondern dass sie sich auch nach der Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles als unvernünftig erweist (BGH NJW 1998, 302, 304; BGH NJW 2005, 1579, 1580).

    Hierfür genügt nach Ansicht des BGH, dass die Leistung des anderen Vertragsteils, obwohl objektiv werthaltig, für die Zwecke des geschädigten Kontrahenten nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH VersR 2012, 1237, Rn. 64; BGH NJW-RR 2014, 277, Rn. 18).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, dass die Verleitung zu einem Vertragsschluss selbst bei objektiver Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung zum Schadensersatz in Form der Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn ein getäuschter Kontrahent den Vertrag ohne das haftungsauslösende Verhalten nicht geschlossen hätte (BGH NJW 1998, 302, 304; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH NJW 2010, 2506f.; BGH VersR 2012, 1237 Rn. 64).

    Voraussetzung ist lediglich, dass der Geschädigte die erfolgte Vertragsbindung nicht willkürlich als Schaden ansieht, sondern dass sie sich auch nach der Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles als unvernünftig erweist (BGH NJW 1998, 302, 304; BGH NJW 2005, 1579, 1580).

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, dass die Verleitung zu einem Vertragsschluss selbst bei objektiver Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung zum Schadensersatz in Form der Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn ein getäuschter Kontrahent den Vertrag ohne das haftungsauslösende Verhalten nicht geschlossen hätte (BGH NJW 1998, 302, 304; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH NJW 2010, 2506f.; BGH VersR 2012, 1237 Rn. 64).

    Der Schaden besteht dann in dem durch das Fehlverhalten bewirkten Eingriff in das Recht, über die Verwendung des eigenen Vermögens selbst zu bestimmen, und ist durch Rückgängigmachung der ungewollt eingegangenen Verpflichtung zu begleichen (BGH NJW 2010, 2506, 2507; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW-RR 2014, 277 Rn. 20).

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, dass die Verleitung zu einem Vertragsschluss selbst bei objektiver Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung zum Schadensersatz in Form der Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn ein getäuschter Kontrahent den Vertrag ohne das haftungsauslösende Verhalten nicht geschlossen hätte (BGH NJW 1998, 302, 304; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH NJW 2010, 2506f.; BGH VersR 2012, 1237 Rn. 64).

    Der Schaden besteht dann in dem durch das Fehlverhalten bewirkten Eingriff in das Recht, über die Verwendung des eigenen Vermögens selbst zu bestimmen, und ist durch Rückgängigmachung der ungewollt eingegangenen Verpflichtung zu begleichen (BGH NJW 2010, 2506, 2507; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW-RR 2014, 277 Rn. 20).

  • OLG Hamm, 08.07.2013 - 5 U 111/12

    Gutgläubiger Erwerb eines Pfandrechtes und Schadensersatz bei nicht rechtmäßiger

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Hierfür genügt nach Ansicht des BGH, dass die Leistung des anderen Vertragsteils, obwohl objektiv werthaltig, für die Zwecke des geschädigten Kontrahenten nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH VersR 2012, 1237, Rn. 64; BGH NJW-RR 2014, 277, Rn. 18).

    Der Schaden besteht dann in dem durch das Fehlverhalten bewirkten Eingriff in das Recht, über die Verwendung des eigenen Vermögens selbst zu bestimmen, und ist durch Rückgängigmachung der ungewollt eingegangenen Verpflichtung zu begleichen (BGH NJW 2010, 2506, 2507; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW-RR 2014, 277 Rn. 20).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, dass die Verleitung zu einem Vertragsschluss selbst bei objektiver Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung zum Schadensersatz in Form der Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn ein getäuschter Kontrahent den Vertrag ohne das haftungsauslösende Verhalten nicht geschlossen hätte (BGH NJW 1998, 302, 304; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH NJW 2010, 2506f.; BGH VersR 2012, 1237 Rn. 64).

    Hierfür genügt nach Ansicht des BGH, dass die Leistung des anderen Vertragsteils, obwohl objektiv werthaltig, für die Zwecke des geschädigten Kontrahenten nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH VersR 2012, 1237, Rn. 64; BGH NJW-RR 2014, 277, Rn. 18).

  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 199/04

    Ordnungsgeldbeschluss wegen Verletzung der Würde des Gerichts durch Zuschlagen

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Hierfür genügt nach Ansicht des BGH, dass die Leistung des anderen Vertragsteils, obwohl objektiv werthaltig, für die Zwecke des geschädigten Kontrahenten nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH VersR 2012, 1237, Rn. 64; BGH NJW-RR 2014, 277, Rn. 18).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Über den Wortlaut der §§ 30, 31 BGB hinaus hat die Rechtsprechung eine Repräsentantenhaftung für solche Personen entwickelt, denen durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, so dass sie die juristische Person im Rechtsverkehr repräsentieren (BGHZ 49, 19, 21f.; BGH NJW 1998, 1854, 1856 m. w. Nachw.; BGH WM 2005, 701, 704; Reuter in: MüKo-BGB, 6. Aufl., § 31 Rn. 20 ff.).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Es ist anerkannt, dass es bei täuschendem oder manipulativem Verhalten für die Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung ausreichend ist, dass der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten und nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung gehabt haben können (vgl. etwa BGH Urt. v. 12.05.1995 - V ZR 34/94 - in NJW 1995, 2361 zu § 123 BGB).
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13

    Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem

    Auszug aus LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16
    Vielmehr gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Vorlieferant des Verkäufers nicht dessen Gehilfe bei der Erfüllung der Verkäuferpflichten gegenüber dem Käufer ist; ebenso wenig ist auch der Hersteller der Kaufsache Erfüllungsgehilfe des Händlers, der die Sache an seine Kunden verkauft (BGH, Urteil vom 02. April 2014 - VIII ZR 46/13 -, BGHZ 200, 337-350, Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 258/04

    Haftung eines Versicherungsunternehmens für die Unterschlagung von

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

  • LG Braunschweig, 27.09.2016 - 7 O 585/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung hinsichtlich der

  • LG Bielefeld, 03.02.2010 - 3 O 222/09

    Rückabwicklung eines Vertrages über die Inzahlungnahme eines gebrauchten

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Die Programmierung der Software setzt denknotwendig eine aktive, im Hinblick auf dieses Ergebnis gewollte präzise Programmierung der Motorsteuerungssoftware voraus und schließt die Annahme einer fahrlässigen Herbeiführung dieses Zustands aus (LG Krefeld ZIP 2017, 1671).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 7 O 166/18

    Unzulässige Abschaltvorrichtung bei VW-Diesel wegen sog. "Thermofensters"

    Ob das zwischenzeitlich aufgespielte Software-Update dazu geführt hat, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte nunmehr eingehalten werden, ohne dass das Update womöglich zu neuen anderweitigen Beeinträchtigungen des Fahrzeugs geführt hat, kann im Rahmen der Haftung nach § 826 BGB dahinstehen, weil der durch die Täuschung der Beklagten bedingte ungewollte Vertragsschluss hierdurch nicht nachträglich zu einem gewollten Vertragsschluss würde (so auch LG Krefeld, Urt. v. 19.07.2017 - 7 O 147/16, BeckRS 2017, 117776).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17

    "VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des

    bb)   Hier ergibt sich die hinreichende Erfolgsaussicht bereits aus dem Umstand, dass mehrere Landgerichte in erster Instanz einen Schadensersatzanspruch eines Kraftfahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht haben, unter anderem gemäß § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB (LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, juris; LG Osnabrück, Urteil vom 28. Juni 2017 - 1 O 29/17 -, juris; LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, juris; LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, juris; LG Arnsberg, Urteil vom 14. Juni 2017 - 1 O 227/16 -, juris; LG Krefeld, Urteil vom 19. Juli 2017 - 7 O 147/16 -, juris; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Juli 2017 - 13 O 174/16 -, juris; LG Arnsberg, Urteil vom 14. Juni 2017 - 1 O 25/17 -, juris; LG Baden-Baden, Urteil vom 27. April 2017 - 3 O 163/16 -, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 2017 - 4 O 118/16 -, juris).
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