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   BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A)   

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https://dejure.org/2017,33823
BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A) (https://dejure.org/2017,33823)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A) (https://dejure.org/2017,33823)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) (https://dejure.org/2017,33823)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 Nr 1 ZPO
    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • IWW

    § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 11a Abs. 1 ArbGG, § 116 Satz 1 Nr. 1, § 114 ZPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 270 ff. InsO, § 270 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 240 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Eigenverwaltung in der Insolvenz; Eigenverwaltender Insolvenzschuldner als Partei kraft Amtes im Prozesskostenhilfeverfahren

  • bag-urteil.com

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenverwaltender Schuldner; Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Eigenverwaltung in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    PKH für den eigenverwaltenden Insolvenzschuldner als Partei kraft Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenverwaltender Schuldner - und die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhifle - trotz des zwischenzeitlich beendeten Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2027
  • NZA 2017, 1415
  • NZI 2018, 47
  • Rpfleger 2018, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Dementsprechend wird - ohne Wechsel in der Prozessführungsbefugnis - durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein anhängiger, die Insolvenzmasse betreffender Rechtsstreit nach § 240 ZPO unterbrochen (BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 -) .

    Zudem kann eine Abstimmung mit dem Sachwalter erforderlich werden (BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 - Rn. 42 mwN) .

  • LAG Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 10 TaBV 3/14

    Prozesskostenhilfe - Eigenverwaltung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ua. ausgeführt, bei einer Eigenverwaltung in der Insolvenz komme die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht infrage (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 3. Juli 2014 - 10 TaBV 3/14 -) und hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.

    (c) Auch § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO ist - wie im Regelinsolvenzverfahren - anzuwenden (Eckardt EWiR 2014, 571; Weber ZInsO 2014, 2151; Wolff jurisPR-InsR 7/2015 Anm. 3) .

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16

    Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter von

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Abzugrenzen ist die Partei kraft Amtes vom Vertreter eines anderen, dessen Aufgabe ausschließlich in der Wahrung der Interessen einer bestimmten oder doch bedingt bestimmten Person oder Personenmehrheit besteht (BGH 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 03.08.2011 - 3 AZB 8/11

    Anwaltsbeiordnung - Prozesskostenhilfe - vorläufige Insolvenzverwaltung

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Im Hinblick auf den Insolvenzverwalter bezweckt § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die Prozessführung zwecks Anreicherung der Insolvenzmasse zu erleichtern (vgl. unter Hinweis auf die Gesetzeshistorie BAG 3. August 2011 - 3 AZB 8/11 - Rn. 29) .
  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 7 U 197/11

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Streithelfer in einem

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Das gilt sowohl für Aktiv- (vgl. BGH 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 -) als auch für Passivprozesse (vgl. OLG Stuttgart 15. Februar 2012 - 7 U 197/11 -) .
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Es soll vermieden werden, dass Masseprozesse nur aus dem Grunde nicht geführt werden können, weil zahlungsfähige Gläubiger angesichts der geringen Quote, die sie zu erwarten haben, das Prozessrisiko nicht übernehmen wollen, oder dass Geschäftspartner des Insolvenzschuldners sich rechtswidrige Vorteile in der Erwartung verschaffen, dem Insolvenzverwalter werde es nicht gelingen, die Mittel zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands aufzubringen (BGH 27. September 1990 - IX ZR 250/89 - zu II 2 der Gründe) .
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Das gilt sowohl für Aktiv- (vgl. BGH 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 -) als auch für Passivprozesse (vgl. OLG Stuttgart 15. Februar 2012 - 7 U 197/11 -) .
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15
    Im Übrigen erlangt ein die Prozesskostenhilfe versagender Beschluss auch im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (ausf. BGH 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Erst die Eigenverwaltung im eröffneten Insolvenzverfahren bewirkt die Unterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) - Rn. 12; 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 16, BAGE 151, 302; BGH 7. Dezember 2006 - V ZB 93/06 - Rn. 6) .
  • BGH, 03.12.2019 - II ZR 457/18

    Keine Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auf Veräußerungen eines

    Eine Bevorzugung einzelner Insolvenzgläubiger widerspricht dem Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger, der auch im Eigenverwaltungsverfahren Geltung beansprucht (BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. August 2015 - 23 U 17/15, juris Rn. 29; Pape in Kübler/Prütting/Bork,InsO, Stand: April 2012, § 270 Rn. 192; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 15. Aufl., § 270 Rn. 12).

    Die Geschäftsleiter des eigenverwaltenden Schuldners müssen ihr Handeln mithin an den Insolvenzzwecken und den Interessen der Gläubigergesamtheit ausrichten und eigene Interessen hintanstellen (BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 12; Jaeger/Meller-Hannich, InsO, § 270 Rn. 23).

    Insoweit kann dahinstehen, ob der eigenverwaltende Schuldner seine ursprüngliche privatautonome Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis behält, nunmehr aber insolvenzrechtlichen Pflichtenbindungen unterliegt (BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290 Rn. 17, 20; Huhn, Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren, 2003, Rn. 603), oder die ursprüngliche Befugnis erlischt und dem Schuldner vom Insolvenzgericht eine insolvenzspezifische Verfügungsbefugnis neu zugewiesen wird (BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 11).

    In der Eigenverwaltung hat der eigenverwaltende Schuldner demgegenüber wie der Insolvenzverwalter den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung zu wahren (BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 11; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. August 2015 - 23 U 17/15, juris Rn. 29; Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: April 2012, § 270 Rn. 192; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 15. Aufl., § 270 Rn. 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 365/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

    Soweit in der Klageschrift mitgeteilt wurde, dass zum 01. Januar 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei, lässt sich hieraus kein Hinweis auf den Beklagten zu 3) als Partei entnehmen, da das Insolvenzverfahren ab diesem Zeitpunkt zunächst in vorläufiger Eigenverwaltung unter Sachwalteraufsicht geführt worden ist und damit eine Änderung der Prozessführungsbefugnis nicht verbunden war (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) - Rn. 12, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

    Soweit in der Klageschrift mitgeteilt wurde, dass zum 01. Januar 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei, lässt sich hieraus kein Hinweis auf den Beklagten zu 3) als Partei entnehmen, da das Insolvenzverfahren ab diesem Zeitpunkt zunächst in vorläufiger Eigenverwaltung unter Sachwalteraufsicht geführt worden ist und damit eine Änderung der Prozessführungsbefugnis nicht verbunden war (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) - Rn. 12, zitiert nach juris).
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