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   BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17387
BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 (https://dejure.org/2019,17387)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 (https://dejure.org/2019,17387)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 (https://dejure.org/2019,17387)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 611 Abs. 1, § 611a Abs. 2 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 16 Abs. 2 ArbZG, § 3 Satz 1 ArbZG, § 5 Abs. 1 ArbZG, § 139 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Arbeitszeiterfassung und Überstunden; Vergütung von Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit; Unwirksame Betriebsvereinbarung über pauschale Abgeltung für regelmäßige Mehrarbeit; Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • bag-urteil.com

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Überstundenabgeltung auch für Mitarbeiter in vertrauensarbeitszeitähnlichem Organisationsmodell

  • rewis.io

    Überstundenprozess - Darlegungslast - Arbeitszeiterfassung

  • datenbank.nwb.de

    Überstundenprozess - Darlegungslast - Arbeitszeiterfassung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Überstundenregelung für Gewerkschaftssekretäre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeiterfassung - und die Darlegungslast im Überstundenprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalierung der Überstundenvergütung für Gewerkschaftssekretäre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalvergütung von Überstunden - durch Betriebsvereinbarung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überstundenprozess - Darlegungslast - Arbeitszeiterfassung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Pauschalvergütung von Überstunden in Betriebsvereinbarungen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Neue Probleme bei der Überstundenpauschalierung und Vertrauensarbeitszeit

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Pauschalvergütung von Überstunden durch (Gesamt-)Betriebsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Spielregeln für die Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarungen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachweis von Überstunden: Saldo des Arbeitszeitkontos ausreichend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit: Pauschalabgeltung für Überstunden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweiserleichterung des Arbeitnehmers bei elektronischer Erfassung der Arbeitszeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pauschale Vergütung von Überstunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit und Überstunden: Vergütungspflicht, keine pauschale Abgeltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ver.di-Beschäftigte können Überstundenvergütung überprüfen lassen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit schließt weder Abgeltung eines Zeitguthabens noch Anspruch auf Vergütung von Überstunden aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung unwirksam - Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs müssen hinreichend klar bestimmt sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Überstundenvergütung - Darlegungslast im Überstundenprozess; Arbeitszeiterfassung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 612 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 3
    Arbeitszeiterfassung und Überstunden

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Pauschalvergütung von Mehrarbeit: Wenn Überstunden zur Gewohnheit werden

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vertrauensarbeitszeit und Überstunden: BAG sieht Vergütungspflicht und lehnt pauschale Abgeltung ab

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauensarbeitszeit schließt weder die Abgeltung eines Zeitguthabens noch generell den Anspruch auf Vergütung von Überstunden aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 167, 158
  • NJW 2019, 3260
  • ZIP 2019, 2180
  • NZA 2019, 1361
  • BB 2019, 2683
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    Die in ihr enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit genügen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN; zum Gebot der Normenklarheit bei Tarifnormen sh. auch BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 38) , anderenfalls sie unwirksam sind (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 85) .

    Doch sind die Betriebsparteien beim Abschluss ihrer Vereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG an die Grundsätze von Recht und Billigkeit gebunden (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20, BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 36; vgl. zur Wahrung grundrechtlich geschützter Freiheitsrechte auch BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 71) und müssen den auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführenden betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (vgl. BAG 15. Mai 2018 - 1 AZR 20/17 - Rn. 10 mwN) .

    Das folgt aus ihrem Normcharakter, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil entfalten kann (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 84; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 38 mwN, BAGE 161, 305) .

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    Im Übrigen wird das Landesarbeitsgericht davon auszugehen haben, dass nach derzeitigem Verfahrensstand die weitere Voraussetzung für die Vergütung von Überstunden, nämlich die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung (vgl. dazu im Einzelnen BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 ff.) gegeben ist.

    Denn die Beklagte hat die vom Kläger auf den Zeiterfassungsbögen festgehaltenen Arbeitszeiten durch den Bezirksgeschäftsführer oder dessen Stellvertreterin abgezeichnet und damit jedenfalls gebilligt (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    § 612 Abs. 1 BGB kann als Anspruchsgrundlage für die Vergütung von Überstunden nur dann herangezogen werden, wenn eine solche arbeitsvertraglich weder positiv noch negativ geregelt ist (vgl. zB BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 141, 330) .

    a) Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - BAGE 141, 144 und 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330, st. Rspr.) .

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    Vielmehr kann er Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit ohne Kontrolle grundsätzlich selbst bestimmen und arbeitet damit in Vertrauensarbeitszeit (zum Begriff sh. etwa BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 31, BAGE 152, 315; 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 26; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 160 Rn. 33 ff., jeweils mwN) .

    (2) Vertrauensarbeitszeit schließt indes weder die Abgeltung eines aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers resultierenden Zeitguthabens aus (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 31, BAGE 152, 315) , noch bedeutet sie, dass ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden generell nicht bestünde.

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    Sollte die vollständige Aufklärung aller maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden sein, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, ist die Anzahl der geleisteten Überstunden nach Maßgabe des § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen (zu den Anforderungen sh. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 21 ff., BAGE 151, 180) .
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    a) Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - BAGE 141, 144 und 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330, st. Rspr.) .
  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 151/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    Soweit danach die Behauptungen der Parteien divergieren, ist es Aufgabe des Landesarbeitsgerichts als Tatsachengericht, sich nach den Vorgaben des § 286 Abs. 1 ZPO die - revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. dazu etwa BAG 27. März 2018 - 4 AZR 151/15 - Rn. 63)  - Überzeugung zu bilden, welche der tatsächlichen Behauptungen für wahr und welche für unwahr zu erachten seien und auf dieser Grundlage die Anzahl der vom Kläger im Streitzeitraum geleisteten Überstunden festzustellen.
  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 20/17

    Berechnung einer Sozialplanabfindung - Berücksichtigung von Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    Doch sind die Betriebsparteien beim Abschluss ihrer Vereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG an die Grundsätze von Recht und Billigkeit gebunden (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20, BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 36; vgl. zur Wahrung grundrechtlich geschützter Freiheitsrechte auch BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 71) und müssen den auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführenden betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (vgl. BAG 15. Mai 2018 - 1 AZR 20/17 - Rn. 10 mwN) .
  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    Ein solcher Vortrag war der Beklagten bereits deshalb nicht möglich, weil sie bei Gewerkschaftssekretären, wie dem Kläger, entgegen § 16 Abs. 2 ArbZG nicht deren über § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnet (zur Aufzeichnungspflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 d cc der Gründe, BAGE 106, 111; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 160 Rn. 35; zu - arbeitszeitrechtlichen - Vorgaben des Unionsrechts sh. neuerdings EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 40 ff.) .
  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

    Auszug aus BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
    Die in ihr enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit genügen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN; zum Gebot der Normenklarheit bei Tarifnormen sh. auch BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 38) , anderenfalls sie unwirksam sind (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 85) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • BAG, 12.03.2019 - 1 AZR 307/17

    Anspruch auf anteilmäßige Altersfreistellung bei Teilzeittätigkeit

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

  • LAG Nürnberg, 12.04.2018 - 3 Sa 221/17

    Keine Vergütung der Überstunden eines Gewerkschaftssekretärs

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

  • BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17

    Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung

  • ArbG Emden, 20.02.2020 - 2 Ca 94/19

    Bautagebuch ist kein System zur Arbeitszeiterfassung!

    Lässt sich der Arbeitgeber nicht substantiiert ein, so gilt der Sachvortrag des Arbeitnehmers insoweit gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 -, Rn. 23, juris; Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, Juris Rn. 40).
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. zB BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, BAGE 167, 158; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, BAGE 157, 347 - jeweils mwN) .

    Dabei hat er die behauptete Überstundenleistung auf die technische Zeitaufzeichnung der Beklagten gestützt (vgl. zur ausreichenden Darlegung durch Bezugnahme auf vom Arbeitgeber abgezeichnete elektronische Arbeitszeitnachweise BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 40, BAGE 167, 158) .

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    Auch die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden und deren arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung im Überstundenprozess (vgl. dazu zuletzt BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN) spielen keine Rolle.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19

    24-Stunden-Betreuung - Arbeitnehmerentsendung - gesetzlicher Mindestlohn - orde

    Die insoweit darlegungspflichtige Beklagte (dazu BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 17) hat nicht vorgetragen, wann die Klägerin dieses von ihr, der Beklagten, veranlasste Aufgabenspektrum nicht ausgefüllt hat.
  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung

    Die Prüfung, ob geltend gemachte Überstunden zu vergüten sind, ist in zwei Stufen vorzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 , Juris Rn. 38 bis 44 m. w. N.).

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die von der Arbeitnehmerin vorgetragenen Arbeitsstunden als gemäß § 138 Abs. 3 ZPO zugestanden (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 , Juris Rn. 39).

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen der abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern, dass, aus welchen Gründen und in welchem Umfang die von ihm oder einem für ihn handelnden Vorgesetzten des Arbeitnehmers abgezeichneten Arbeitsstunden nicht geleistet wurden oder der behauptete Saldo sich durch konkret darzulegenden Freizeitausgleich vermindert hat (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 , Juris Rn. 40, für den Fall, dass der Arbeitgeber die Unterzeichnung der Aufzeichnungen vorgenommen und damit streitlos gestellt hat).

    Vielmehr führt eine - zusätzliche - Abzeichnung von Zeitsaldenlisten durch die Arbeitgeberin nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast zu einer erhöhten sekundären Darlegungslast der Arbeitgeberin, aus welchem Grund die arbeitnehmerseitig vorgetragenen Zeiten - nicht - zutreffend sein sollen; bei der Unterzeichnung von Zeiterfassungsbögen handelt es sich ggf. jedenfalls um ein tatsächliches, der Beweiserleichterung dienende einseitige Erklärung der Arbeitgeberin; diese hat den Zweck, Erfüllungsbereitschaft anzuzeigen bzw. Zeitsalden streitlos zu stellen, um die Arbeitnehmerin von rechtlichen Schritten abzuhalten bzw. ihr den Beweis zu erleichtern (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 , Juris Rn. 40; zum sogenannten "tatsächlichen" Anerkenntnis: Sprau in Palandt, BGB, 79. Auflage 2020, § 781 Rn. 6).

    b) Auf der zweiten Stufe der Prüfung, ob arbeitnehmerseitig geltend gemachte Überstunden von der Arbeitgeberin zu bezahlen sind, ist zu erörtern, ob der Arbeitgeberin etwaige Überstunden zurechenbar bzw. von ihr veranlasst (worden) sind (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 , Juris Rn. 44 m. w. N.).

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Verlangt ein Arbeitnehmer der - wie die Klägerin hinsichtlich der Übungszeiten - keine festen Arbeitszeiten hat, Entgelt für vermeintlich geleistete Arbeit, so muss er vortragen, an welchen Tagen er von wann bis wann die geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144; entsprechend zum Überstundenprozess 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rn. 15; 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, BAGE 167, 158) .
  • LAG Niedersachsen, 06.05.2021 - 5 Sa 1292/20

    Arbeitszeitkontrollen, Überstunden, Darlegungs- und Beweislast

    Die abgestufte Darlegungs- und Beweislast wird beispielsweise von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 40 und 44) bestätigt.
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20

    Überstundenvergütung, Vergütungserwartung, Fahrtzeit, gesetzliche

    Dieses Verständnis wird durch die Entscheidung des BAG vom 26.06.2019 (5 AZR 452/18) bestätigt, welche beim Fehlen einer ausdrücklichen Vergütungsvereinbarung für Überstunden offensichtlich nach wie vor auf die Voraussetzungen des § 612 BGB abstellt (vgl. Rn. 37).

    Vertrauensarbeitszeit kann eine Vergütungserwartung allenfalls dann ausschließen, wenn die Arbeitnehmer es durch die Vertrauensarbeitszeit in der Hand hätten, einen "übermäßigen" Überstundenanfall zu verhindern (BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 31f).

    aa)Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG vom 18.04.2012 - 5 AZR 248/11, juris, Rn. 14; BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris, Rn. 25; BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 39).

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16, juris, Rn. 23; BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 39).

    Es ist dann Sache des Arbeitgebers, darzulegen, aus welchen Gründen die Arbeitszeitaufzeichnungen unzutreffend sein sollen (BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 40).

    Insofern gilt der Vortrag des Klägers bezüglich der geleisteten Arbeitszeiten gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vergleiche BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 23).

  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. zB BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 24 mwN; 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39 mwN, BAGE 167, 158) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20

    Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast -

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19

    Mindestlohn - Bereitschaftsdienst - Ausländische Betreuungskräfte

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19

    Vergütung von Überstunden - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 254/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 357/19

    Überstundenvergütung - Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2023 - 3 Sa 207/22

    Vergütung von Überstunden - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 10/21

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Arbeitszeitkonto - Verrechnung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20

    Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung - Arbeitnehmerhaftung wegen

  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 464/18

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der

  • BAG, 24.09.2019 - 10 AZR 562/18

    Rückzahlung von Sozialkassenbeiträgen - SokaSiG

  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21

    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch - Auslegung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19

    Vergütung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit -

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 21/19

    Besitzstandszulage - Überleitung in neue Entgeltordnung

  • ArbG Hagen, 16.09.2021 - 1 Ca 46/21
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 343/20

    Betriebsbedingte Kündigung - ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht -

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20

    Abrufarbeitsverhältnis - Berichtigung bereits erteilter Abrechnungen

  • LAG Hamm, 25.02.2022 - 1 Sa 1282/21

    Keine Rückforderung von Fortbildungskosten bei rechtlichem Grund; Sofortige

  • LAG Hamm, 24.05.2023 - 9 Sa 1231/22

    Überstunden; Vergütung; Darlegungslast; Abrechnung; Zeiterfassung

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20

    Berufung, Zulässigkeit, Überstundenvergütung, Darlegungslast , Aufrechnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20

    Mehrarbeitsvergütung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2020 - 9 Sa 508/20

    Vertragsstrafe - Arbeitsentgelt - Arbeitszeit - Transparenzgebot - unangemessene

  • ArbG Aachen, 29.10.2020 - 2 Ca 3982/19

    Darlegungs- und Beweislast für Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 KSchG; Darlegungs-

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2019 - 2 Sa 57/19

    Reisezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeiten

  • LAG Köln, 06.05.2021 - 8 Sa 657/20

    Verfall von Überstundenvergütung; Wirksamkeit von Verfallklauseln mit Erfordernis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2020 - 5 Sa 409/19

    Überstundenvergütung - Darlegungslast

  • ArbG Heilbronn, 13.07.2022 - 2 Ca 80/22

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff - Zulage nach § 16 Abs 6 Tarifvertrag für

  • ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
  • ArbG Heilbronn, 06.10.2021 - 2 Ca 152/21

    Bestimmter Klageantrag - abschließende Gesamtklage - DCVArbVtrRL - neue

  • LAG Köln, 04.12.2019 - 11 Sa 798/18

    Verrechnungsabrede Überstunden mit Bezahlung Smartphone

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 9 Sa 508/20

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung im Arbeitsvertrag wegen fehlender

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Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17, 9 AZR 495/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5772
BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17, 9 AZR 495/17 (https://dejure.org/2019,5772)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 9 AZR 495/17, 9 AZR 495/17 (https://dejure.org/2019,5772)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 9 AZR 495/17, 9 AZR 495/17 (https://dejure.org/2019,5772)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 17 Abs. 3 BEEG, § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG, § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BEEG, § 17 BEEG, § 17 Abs. 2 BEEG, § 17 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 8d MuSchG, § 563 Abs. 3 ZPO, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 2010/18/EU, Art. 267 AEUV, Richtlinie 2003/88/EG, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, 3 BUrlG, § 6 Abs. 1 BUrlG, § 1 BUrlG, § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO

  • Wolters Kluwer

    Kein Verfall des für die Elternzeit zu kürzenden Urlaubsanspruchs gem. § 7 Abs. 3 BUrlG; Rechtfertigung der Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit in Relation zum Umfang der Arbeitspflicht im Urlaubsjahr; Zeitpunkt und Form der Ausübung des Kürzungsrechts des ...

  • Betriebs-Berater

    Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Elternzeit

  • bag-urteil.com

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • rewis.io

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    Urlaubsrecht - Elternzeit; Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Kein Verfall des für die Elternzeit zu kürzenden Urlaubsanspruchs gem. § 7 Abs. 3 BUrlG

  • datenbank.nwb.de

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • ZIP-online.de

    Zur Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Elternzeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternzeit - und die Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung des Erholungsurlaubs während Elternzeit europarechtskonform

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Verfall von ungekürzten Urlaubsansprüchen während der Elternzeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit ist zulässig

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 166, 189
  • NJW 2019, 2719
  • ZIP 2019, 2180
  • MDR 2019, 1201
  • NZA 2019, 1136
  • FamRZ 2019, 1748
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    Hierzu zählt auch der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub (vgl. EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 53 f. mwN) .

    § 5 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung steht einer nationalen Bestimmung entgegen, nach der Arbeitnehmer im Anschluss an ihren Elternurlaub den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verlieren, den sie vor der Geburt ihres Kindes erworben haben (vgl. EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 56) .

    Es muss lediglich sichergestellt werden, dass die Rechte, die der Arbeitnehmer bei Antritt des Elternurlaubs bereits erworben hatte oder dabei war zu erwerben, bis zum Ende des Elternurlaubs bestehen bleiben und sich der Arbeitnehmer im Anschluss an den Elternurlaub im Hinblick auf diese Rechte in derselben Situation befindet wie vor dem Elternurlaub (vgl. EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 51 mwN; 22. Oktober 2009 - C-116/08 - [Meerts] Rn. 38 f.) .

    Im Übrigen darf die Verringerung des Beschäftigungsumfangs nicht dazu führen, dass der von einem Arbeitnehmer vor der Arbeitszeitverringerung erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub reduziert wird oder der Arbeitnehmer mit einem reduzierten Urlaubsentgelt vergütet wird (vgl. EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 35; vgl. auch BAG 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 15 ff., BAGE 162, 137; 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 24, BAGE 150, 345) .

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    Während der Elternzeit, die zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten des Arbeitsverhältnisses führt, entstehen nach §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG Urlaubsansprüche (BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 11, BAGE 151, 360) .

    Dazu ist eine hierauf gerichtete rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, die dem Arbeitnehmer zugehen muss (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 12, BAGE 151, 360) .

    Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat (mit ausf. Begründung BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 10, 13 ff., BAGE 151, 360) .

    c) Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 151, 360) , nicht jedoch vor der Erklärung des Arbeitnehmers, Elternzeit in Anspruch zu nehmen (ErfK/Gallner 19. Aufl. BEEG § 17 Rn. 4; Arnold/Tillmanns/Tillmanns BUrlG 3. Aufl. § 17 BEEG Rn. 10; aA NK-GA/Osnabrügge § 17 BEEG Rn. 8) .

  • EuGH, 04.10.2018 - C-12/17

    Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    a) Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG einer Bestimmung des nationalen Rechts nicht entgegensteht, nach der bei der Berechnung des unionsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub in einem Bezugszeitraum die Dauer eines vom Arbeitnehmer in diesem Zeitraum genommenen Elternurlaubs nicht als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung angesehen wird (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 38) .

    Der Erholungszweck setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausgeübt hat, die es zu dem in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehenen Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit rechtfertigt, dass er über einen Zeitraum der Erholung, der Entspannung und der Freizeit verfügt (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 27 f.) .

    Sie können festlegen, inwieweit Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit, in denen das Arbeitsverhältnis nach nationalem Recht ruht, bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs berücksichtigt werden (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 35) .

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass sich daraus nicht herleiten lässt, dass der Elternurlaub bei der Berechnung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung anzusehen ist (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 37) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    Vielmehr kann sich der Umfang des Urlaubsanspruchs bei einem Wechsel der Anzahl der Arbeitstage während des Urlaubsjahres ändern mit der Folge, dass der Jahresurlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung unterjährig neu zu berechnen ist (vgl. zu den Umrechnungsformeln BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 28 ff.) .

    Durch diesen allgemeinen - auch außerhalb der Elternzeit geltenden - Grundsatz soll eine Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer sichergestellt werden (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 23, 29; vgl. auch ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 3 Rn. 15; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 Rn. 926) .

    Auch wenn ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr in einen unbezahlten Sonderurlaub wechselt, ist bei der dadurch gebotenen Neuberechnung des Jahresurlaubsanspruchs zu berücksichtigen, in welchem Zeitraum die Arbeitsvertragsparteien ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt haben (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 20) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    aa) Zwar wandelt sich nach der neueren Senatsrechtsprechung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der aus Freistellung von der Arbeitspflicht und Bezahlung zusammengesetzte Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG in einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht erfüllten Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG um, ohne dass der finanzielle Aspekt des originären Urlaubsanspruchs zunächst erlischt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23) .

    Der innere Zusammenhang zwischen der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeit und dem Urlaub wird durch die Ablösung des Freistellungsanspruchs von der Vergütungskomponente und deren Umwandlung in einen Abgeltungsanspruch aufgelöst (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23) .

  • Drs-Bund, 30.11.1962 - BT-Drs IV/785
    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass der Arbeitnehmer durch die Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte "den vollen Urlaubsanspruch verliert, auch wenn er erst gegen Ende des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet" (vgl. den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit vom 30. November 1962, BT-Drs. IV/785 S. 3) .

    Damit korrespondierend verhindert § 6 Abs. 1 BUrlG bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen, dass ein Arbeitnehmer, dem der volle Jahresurlaub bereits von seinem früheren Arbeitgeber gewährt worden ist, für denselben Zeitraum zweimal Urlaub verlangen kann (vgl. BT-Drs. IV/785 S. 3; BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 37, BAGE 150, 207; 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27) .

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    Die gesetzlichen Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG gehen § 7 Abs. 3 BUrlG vor (vgl. zu § 17 Abs. 2 BErzGG BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 b der Gründe, BAGE 71, 50) .

    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (vgl. zu § 17 Abs. 1 Satz 1 BErzGG BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) .

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    § 17 Abs. 2 BEEG trifft bezüglich der Erfüllung und des Verfalls des Urlaubs eine eigenständige, von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelung des Urlaubsjahres (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 19, BAGE 161, 347; 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 21, BAGE 154, 1) .

    Durch die eigenständige, von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelung des Urlaubsjahres wird Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt, ihren vor der Elternzeit nicht (vollständig) erhaltenen Urlaub auf ein volles Kalenderjahr zu verteilen (vgl. BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 22, BAGE 154, 1) .

  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    Es muss lediglich sichergestellt werden, dass die Rechte, die der Arbeitnehmer bei Antritt des Elternurlaubs bereits erworben hatte oder dabei war zu erwerben, bis zum Ende des Elternurlaubs bestehen bleiben und sich der Arbeitnehmer im Anschluss an den Elternurlaub im Hinblick auf diese Rechte in derselben Situation befindet wie vor dem Elternurlaub (vgl. EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 51 mwN; 22. Oktober 2009 - C-116/08 - [Meerts] Rn. 38 f.) .
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 307/11

    Honorar einer Fernsehjournalistin

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
    Angaben in einer Entgeltabrechnung stellen grundsätzlich keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen, sondern lediglich Wissenserklärungen dar (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16; 18. April 2012 - 5 AZR 307/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 130/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 486/17

    Urlaubsentgelt nach Verringerung der Teilzeitquote

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 145/14

    Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

  • LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17

    Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten - Urlaubsverfall bei unterbliebener

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 192/82

    Mutterschutz - Jahresurlaub

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Darüber hinaus gelten Besonderheiten für Urlaubsansprüche, die von Kürzungsregelungen wie in § 4 ArbPlSchG, § 17 Abs. 1 BEEG oder § 4 Abs. 4 PflegeZG erfasst werden (vgl. zu § 17 Abs. 1 BEEG BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - und - 9 AZR 495/17 -) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Die gesetzlichen Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG gehen § 7 Abs. 3 BUrlG vor (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 12 ff.) .
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Mit § 17 BEEG hat der Gesetzgeber eine abschließende Sonderregelung für die mit der Elternzeit im Zusammenhang stehenden Urlaubsansprüche geschaffen, die - zugunsten des Arbeitnehmers - die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die allgemeinen Berechnungsgrundsätze von einer durch den Arbeitgeber im noch bestehenden Arbeitsverhältnis auszusprechenden Kürzungserklärung abhängig macht (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 16, 32 ff., BAGE 166, 189) .

    § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG sowie § 6 Abs. 1 BUrlG tragen der besonderen Situation des Arbeitnehmers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verlauf des Urlaubsjahres Rechnung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f., aaO) .

    Dieser durch die Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Zweck beruht auf der Prämisse, dass der Arbeitnehmer im Laufe des Bezugszeitraums tatsächlich gearbeitet hat (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 27 f.; BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 20, BAGE 166, 189) .

    Da dem Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit gemäß §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG bereits am 1. Januar des Urlaubsjahres der volle Jahresurlaub zusteht (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 25, BAGE 166, 189) , sind allerdings zur Berechnung des Urlaubsanspruchs im Zeitpunkt der Urlaubsgewährung rückblickend die bisherigen Arbeitstage mit Arbeitspflicht heranzuziehen und eine Prognose über das voraussichtliche künftige Arbeitszeitregime anzustellen.

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Mit § 17 BEEG hat der Gesetzgeber eine abschließende Sonderregelung für die mit der Elternzeit im Zusammenhang stehenden Urlaubsansprüche geschaffen, die - zugunsten des Arbeitnehmers - die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die allgemeinen Berechnungsgrundsätze von einer durch den Arbeitgeber im noch bestehenden Arbeitsverhältnis auszusprechenden Kürzungserklärung abhängig macht (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 16, 32 ff.) .

    § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG sowie § 6 Abs. 1 BUrlG tragen der besonderen Situation des Arbeitnehmers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verlauf des Urlaubsjahres Rechnung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 Rn. 27 f.) .

    Die Vorschrift trägt der besonderen Situation des Arbeitnehmers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verlauf des Urlaubsjahres Rechnung und wird bei anschließender Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch § 6 Abs. 1 BUrlG ergänzt (vgl. hierzu BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f.) .

    (2) Der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG und des aus der Vorschrift hergeleiteten Umkehrschlusses setzen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f.) , so dass ein Rückgriff hierauf weder bei einem unterjährigen Wechsel von einer Vollzeit- zu einer Altersteilzeitbeschäftigung noch von der Arbeits- zur Freistellungsphase möglich ist.

    Die Vorschrift und der aus ihr abgeleitete Umkehrschluss finden nur Anwendung, wenn nach Maßgabe von §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG ein Urlaubsanspruch erworben wurde, denn nur ein entstandener Urlaubsanspruch kann der Zwölftelung unterliegen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 10; 19. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 24, BAGE 138, 58) .

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Der innere Zusammenhang zwischen der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeit und dem Urlaub wird durch die Ablösung des Freistellungsanspruchs von der Vergütungskomponente und deren Umwandlung in einen Abgeltungsanspruch aufgelöst (vgl. zum Kürzungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 17 Abs. 1 BEEG BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 34, BAGE 166, 189) .
  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Der innere Zusammenhang zwischen der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeit und dem Urlaub wird durch die Ablösung des Freistellungsanspruchs von der Vergütungskomponente und deren Umwandlung in einen Abgeltungsanspruch aufgelöst (vgl. zum Kürzungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 17 Abs. 1 BEEG BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 34, BAGE 166, 189) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Mit § 17 BEEG hat der Gesetzgeber eine abschließende Sonderregelung für die mit der Elternzeit im Zusammenhang stehenden Urlaubsansprüche geschaffen, die - zugunsten des Arbeitnehmers - die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die allgemeinen Berechnungsgrundsätze von einer durch den Arbeitgeber im noch bestehenden Arbeitsverhältnis auszusprechenden Kürzungserklärung abhängig macht (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 16, 32 ff.) .

    § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG sowie § 6 Abs. 1 BUrlG tragen der besonderen Situation des Arbeitnehmers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verlauf des Urlaubsjahres Rechnung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f.) .

    Die Vorschrift trägt der besonderen Situation des Arbeitnehmers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verlauf des Urlaubsjahres Rechnung und wird bei anschließender Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch § 6 Abs. 1 BUrlG ergänzt (vgl. hierzu BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f.) .

    (2) Der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG und des aus der Vorschrift hergeleiteten Umkehrschlusses setzen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f.) , so dass ein Rückgriff hierauf weder bei einem unterjährigen Wechsel von einer Vollzeit- zu einer Altersteilzeitbeschäftigung noch von der Arbeits- zur Freistellungsphase möglich ist.

    Die Vorschrift und der aus ihr abgeleitete Umkehrschluss finden nur Anwendung, wenn nach Maßgabe von §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG ein Urlaubsanspruch erworben wurde, denn nur ein entstandener Urlaubsanspruch kann der Zwölftelung unterliegen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 10; 19. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 24, BAGE 138, 58) .

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

    Die gesetzlichen Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG gehen den allgemeinen Befristungsregelungen in § 7 Abs. 3 BUrlG vor (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 12, BAGE 166, 189) .

    Die Bestimmung entkoppelt den grundsätzlich der Kürzung unterliegenden Urlaubsanspruch vom Urlaubsjahr und nimmt ihn somit von einem Verfall nach § 7 Abs. 3 BUrlG während der Elternzeit aus (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 14 ff., BAGE 166, 189) .

    Es verbleibt in diesem Fall, sofern nicht anderweitige Kürzungsregelungen eingreifen, beim ungekürzten Urlaubsanspruch (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27, BAGE 166, 189) .

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20

    Urlaubsanspruch - Kürzung - Elternzeit - rechtsgeschäftliche Erklärung -

    Das Fristenregime der §§ 24 Satz 2 MuSchG und 17 Abs. 2 BEEG geht § 7 Abs. 3 BUrlG vor (Anschluss an BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

    Die Anpassung des Urlaubsanspruchs nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht (Kürzungsrecht) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Erklärung des Arbeitgebers, die dem/der Arbeitnehmer/in noch während des Bestands des Arbeitsverhältnisses zugehen muss (Anschluss an BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

    e) Dieses Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG geht als Spezialregelung dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).

    Wie bereits oben ausgeführt, geht das Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).

    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

    Ist danach das für den originären Erholungsurlaub geltende Regelungsregime auf den Abgeltungsanspruch nicht mehr anwendbar, ist auch das Kürzungsrecht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG betroffen (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

    Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 234/21

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null

    Mit § 17 BEEG hat der Gesetzgeber eine abschließende Sonderregelung für die mit der Elternzeit im Zusammenhang stehenden Urlaubsansprüche geschaffen, die - zugunsten des Arbeitnehmers - die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die allgemeinen Berechnungsgrundsätze von einer durch den Arbeitgeber im noch bestehenden Arbeitsverhältnis auszusprechenden Kürzungserklärung abhängig macht (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 16, 32 ff., BAGE 166, 176) .

    § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG sowie § 6 Abs. 1 BUrlG tragen der besonderen Situation des Arbeitnehmers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verlauf des Urlaubsjahres Rechnung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f., aaO) .

    Dieser durch die Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Zweck beruht auf der Prämisse, dass der Arbeitnehmer im Laufe des Bezugszeitraums tatsächlich gearbeitet hat (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 27 f.; BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 20, BAGE 166, 189) .

    Da dem Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit gemäß §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG bereits am 1. Januar des Urlaubsjahres der volle Jahresurlaub zusteht (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 25, BAGE 166, 189) , sind allerdings zur Berechnung des Urlaubsanspruchs im Zeitpunkt der Urlaubsgewährung rückblickend die bisherigen Arbeitstage mit Arbeitspflicht heranzuziehen und eine Prognose über das voraussichtliche künftige Arbeitszeitregime anzustellen.

  • OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19

    Die verspätete Zustellung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 Sa 12/22

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der zweiten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20

    Elternzeit - Urlaubsanspruch - Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Elternzeit

  • LAG Köln, 22.08.2019 - 7 Sa 191/19

    Urlaubsanspruch; Elternzeit; Kürzungserklärung; Verfall des Urlaubsanspruchs

  • LAG Nürnberg, 08.09.2020 - 7 Sa 216/19

    Berufung, Arbeitnehmer, Erkrankung, Arbeitsleistung, Arbeitsvertrag, Arbeitgeber,

  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 Sa 47/19

    Elternzeit - Urlaub - Verfall - Abgeltung

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - 1 Sa 108/19

    Zahlungsklage, objektive Klagehäufung, Streitgegenstand, Zulässigkeit,

  • LAG Niedersachsen, 17.05.2022 - 10 Sa 954/21

    Zwingende Geltung des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG zur Kürzung des gesetzlichen und

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 91/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 630/19

    Urlaubsentgelt nach § 21 Satz 2 TV-Ärzte - Elternzeit im Bezugszeitraum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2020 - 6 Sa 361/19

    Baugewerbe - (Nicht-) Ausübung des Kürzungsrechts nach § 17 Abs. 1 BEEG -

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11563
LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18 (https://dejure.org/2019,11563)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2019 - 4 Sa 73/18 (https://dejure.org/2019,11563)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2019 - 4 Sa 73/18 (https://dejure.org/2019,11563)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsgewährung nur eingeschränkt in Bruchteilen zulässig

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 2 S 1 BUrlG, § 13 Abs 1 BUrlG
    Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

  • rechtsportal.de

    Zusammenhängender Urlaub; halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

  • ZIP-online.de

    Kein Anspruch auf Urlaubsgewährung in Bruchteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine halben Sachen beim Urlaub

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gibt es halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusammenhängender Urlaub; halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sind statt ganzen Urlaubstagen auch doppelt so viele halbe möglich?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine halbe Sache! - Gibt es Urlaubstage nur als ganze Tage?

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Nichts Halbes beim Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gibt es einen Anspruch auf halbe Urlaubstage?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Können halbe Urlaubstage genommen werden?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährung von halben Urlaubstagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Warum es bei Urlaub keine halben Sachen gibt

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Gewährung halber Urlaubstage

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf halbe Urlaubstage?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2180
  • BB 2019, 1848
  • NZA-RR 2019, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.07.1965 - 5 AZR 380/64

    Aufteilung von Erholungsurlaub

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    Jedenfalls ausgehend von der gesetzgeberischen Grundwertung, dass der Urlaub Erholungszwecken zu dienen hat (BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 -), kann selbst auf Wunsch des Arbeitnehmers eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in viele kleine Einheiten nicht gefordert werden (Arnold in Arnold/Tillmanns BUrlG 3. Aufl. § 7 Rn. 74; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 7 Rn. 62).

    Ein derart gewährter Urlaub könnte nochmals gefordert werden (BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 - Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 7 Rn. 62; ErfK/Gallner 19. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 26).

    Eine Urlaubsgewährung von nur Bruchteilen eines Urlaubstages ist ohnehin gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Bruchteil von unter 0, 5, der sich aus der Teilurlaubsberechnung nach § 5 Abs. 2 BUrlG ergibt (BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 - ErfK/Gallner 19. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 26).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    a) Eine Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße einfache Erledigung der Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 -).

    Dem Arbeitnehmer stünde in diesem Falle ein Erstbestimmungsrecht über die zeitliche Lage des Urlaubs nicht mehr zu (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 -).

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84

    Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    Der Arbeitgeber ist zur gewünschten Urlaubsgewährung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 502/84 -).
  • LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    Umstritten ist schon, ob allein der bloße Wunsch des Arbeitnehmers, einen geteilten Urlaub zu erhalten, bereits ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine solche Teilung darstellen kann, jedenfalls solange eine zusammenhängende Gewährung von mindestens zwei Wochen gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG nicht verhindert wird (bejahend: LAG Niedersachsen 23. April 2009 - 7 Sa 1655/08 - Arnold in Arnold/Tillmanns BUrlG 3. Aufl. § 7 Rn. 74; ablehnend: ErfK/Gallner 19. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 25; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. Rn. 60).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass diese geübte Praxis nicht mehr geändert wird, sondern zum Vertragsbestandteil erhoben werden soll (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 -).
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass diese geübte Praxis nicht mehr geändert wird, sondern zum Vertragsbestandteil erhoben werden soll (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 -).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    aa) Zwar kann auch ein auf einen nicht festgelegten Zeitraum begehrter Urlaub mit einer Leistungsklage geltend gemacht werden (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 877/13 -).
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    Umstritten ist, ob ein solches Urteil über § 888 ZPO zu vollstrecken wäre (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 -) oder über § 894 ZPO (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16 -).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    Umstritten ist, ob ein solches Urteil über § 888 ZPO zu vollstrecken wäre (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 -) oder über § 894 ZPO (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16 -).
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18
    Eine Urlaubsgewährung von nur Bruchteilen eines Urlaubstages ist ohnehin gänzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Bruchteil von unter 0, 5, der sich aus der Teilurlaubsberechnung nach § 5 Abs. 2 BUrlG ergibt (BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - BAG 29. Juli 1965 - 5 AZR 380/64 - ErfK/Gallner 19. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 26).
  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

  • ArbG Koblenz, 14.10.2020 - 7 Ca 1140/20

    Zusammenhängende Urlaubsgewährung iSv § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG bei eingebettetem

    18 aa) Ein "Verstoß" der Beklagten gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG liegt schon deshalb nicht vor, weil § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG die Regelung des § 7 Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich vom für den gesetzlichen Mindesturlaub geltenden Unabdingbarkeitsschutz ausnimmt und daher auch die Arbeitsvertragsparteien - wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG vorliegen - eine andere Teilungsanordnung treffen können als die in § 7 Abs. 2 Satz 2 vorgesehene (LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08; HWK/Schinz, 9. Aufl. 2020, § 7 Rn. 53; MH/Klose, 4. Aufl. 2018, § 86 Rn. 67; Neumann/Fenski/Kühn, BUrlG, 11. Aufl. 2016, § 7 Rn. 61), jedenfalls solange dies nicht zu einer Atomisierung des Urlaubsanspruchs führt (BAG 29.07.1965 AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG; LAG Baden-Württemberg 06.03.2019 - 4 Sa 73/18; HWK/Schinz, § 13 Rn. 42).
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