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   OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 15 U 168/82   

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OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 15 U 168/82 (https://dejure.org/1983,4196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1983 - 15 U 168/82 (https://dejure.org/1983,4196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - 15 U 168/82 (https://dejure.org/1983,4196)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 1092
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 55/03

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Preisgefahr eines Kfz-Leasinggebers

    Die Revision kann sich für ihre Ansicht zwar auf die herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung berufen, der die Literatur gefolgt ist (OLG Düsseldorf, ZIP 1983, 1092 f., 1093; OLG Hamburg, MDR 1999, 420; MünchKomm/Habersack, BGB, 3. Aufl., Leasing Rdnrn. 65 und 120; Reinking, Autoleasing, 3. Aufl., S. 45; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 767; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl., Rdnr. 930; Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rdnr. L 40; anderer Ansicht KG, BB 1994, 818, 819).
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Eine solche formularmäßige Überwälzung der Sachgefahr sei indes bei reinen Mietverträgen nach § 3 des AGB-Gesetzes (AGBG) nichtig (vgl. Urteil des BGH vom 8. Oktober 1975 VIII ZR 81/74, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1977, 195; offen gelassen im Urteil vom 11. März 1998 VIII ZR 205/97, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1998, 698, welches zum Verbraucherkreditgesetz ergangen sei) bzw. verstoße gegen § 9 Abs. 1 AGBG (Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 22. Juni 1983 15 U 168/82, ZIP 1983, 1092).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 2 U 207/99

    Kfz-Leasingvertrag: Klausel über die Verlagerung der Sach- und Preisgefahr auf

    Von der hierzu veröffentlichten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wie auch der Kommentarliteratur wird sie durchweg bejaht (OLG Hamburg MDR 99, 420; OLG Düsseldorf, ZIP 83, 1092; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl., Rn. 930; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rn. 1117; Wolf/Horn/Ündacher, AGBG, Rn. L 40).

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur teilweise die Überbürdung der Sach- und Preisgefahr auf den Leasingnehmer nur dann als "AGB-fest" angesehen, wenn ihm alle Ersatzansprüche des Leasinggebers, also auch solche aus Verletzung seines Eigentums an dem Leasinggut nach § 823 BGB abgetreten werden oder insoweit eine Anrechnung auf den Ausgleichsanspruch des Leasinggebers angeordnet wird, wobei die Abtretung oder Anrechnung aller Ersatzansprüche in den AGB selbst vorgesehen sein muss, da eine solche Regelung nicht wegen Selbstverständlichkeit entbehrlich ist (so OLG Düsseldorf, ZIP 83, 1092, 1093; wohl auch OLG Hamburg MDR 99, 420; Wolf/Horn/Ündacher, § 9 AGBG, L 40; Reinking/Eggert, Rn. 117).

  • OLG Hamburg, 30.10.1998 - 14 U 97/98

    Zur Wirksamkeit der formularmäßigen Überbürdung der Sach- und Preisgefahr auf den

    Dann hätte die Klägerin, um auch den berechtigten Interessen des Beklagten gerecht zu werden, zumindest alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ersatzansprüche in den AGB an den Beklagten abtreten müssen (vgl. die Entscheidung OLG Düsseldorf, ZIP 83, 1092, hier Anl. 4, die zwar das Leasingverhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer selbst betrifft, aber vorliegend ebenfalls herangezogen werden kann).
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