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   OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98   

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https://dejure.org/1998,2890
OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98 (https://dejure.org/1998,2890)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.1998 - 9 U 55/98 (https://dejure.org/1998,2890)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 9 U 55/98 (https://dejure.org/1998,2890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Inanspruchnahme aus einem Darlehen; Sittenwidrigkeit eines zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensvertrages; Haftung einer Beklagten auf Grund eines ihr zurechnenbaren Verhaltens der Initiatorin eines Projekts oder einer ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 278
    Bankhaftung der Treuhänder eines Bauherrenmodells als Erfüllungsgehilfe

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1138
  • ZIP 1999, 529
  • NZM 1999, 1064
  • WM 1999, 844
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Der Grundsatz, eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bestehe grundsätzlich nicht, gilt insbesondere bei steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodellen, bei denen davon auszugehen sei, daß die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 1310, 1311 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat danach ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht in Erwägung gezogen (BGH WM 1992, 1310; BGH WM 1992, 216), wenn.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 28.04.1992 (WM 1992, 1310) einen solchen Interessenkonflikt insofern bejaht, als die Bank durch die Kreditgewährung an die Erwerber ihr finanzielles Engagement gegenüber dem Initiator eines Bauträgermodells zurückführen wollte, auf diese Weise ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis auf die Erwerber verlagerte und diese mit einem Risiko belastete, das über die mit der Beteiligung an dem Projekt normalerweise verbundenen Gefahren deutlich hinausging.

    Insoweit hat sich der Erwerben selbst sachkundig zu machen und sich erforderlichenfalls dazu der Hilfe von Fachleuten zu bedienen (BGH WM 1992, 1310, 1313).

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.09.1996 (WM 1996, 2105), auf das sich der Kläger zu Unrecht beruft, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff).
  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Dies hat der Bundesgerichtshof selbst dann angenommen, wenn der Kunde den Kredit zur Wertpapierspekulation benutzen wollte (BGH WM 1997, 662; BGHZ 114, 177, 182 f).
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Dies hat der Bundesgerichtshof selbst dann angenommen, wenn der Kunde den Kredit zur Wertpapierspekulation benutzen wollte (BGH WM 1997, 662; BGHZ 114, 177, 182 f).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff).
  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Der Bundesgerichtshof hat danach ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht in Erwägung gezogen (BGH WM 1992, 1310; BGH WM 1992, 216), wenn.
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