Rechtsprechung
LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Verbraucherinsolvenzverfahren und Prozeßkostenhilfe
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 14.01.1999 - 660 IK 2/99
- LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1137
- NZI 1999, 276
- ZInsO 1999, 356
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.1990 - I ZB 14/89
Berichtigung eines Urteilsauspruchs - Unrichtigkeit - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99
Zwar ist anerkannt (BGH NJW-RR 1990, 893; WM 1992, 2038), daß über die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel hinaus Beschwerde eingelegt werden kann, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Entscheidung trifft, die im Gesetz nicht vorgesehen ist. - BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99
Zwar ist anerkannt (BGH NJW-RR 1990, 893; WM 1992, 2038), daß über die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel hinaus Beschwerde eingelegt werden kann, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Entscheidung trifft, die im Gesetz nicht vorgesehen ist.
- BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung
Deshalb sind Prozeßkostenhilfeentscheidungen, die in Insolvenzsachen getroffen werden, nach § 127 Abs. 2, 3 ZPO anfechtbar (a.A. LG Kassel ZInsO 1999, 356). - OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde
Diese Schlussfolgerung wird aber - soweit ersichtlich - bislang nur vom LG Kassel (ZInsO 1999, 356 mit ablehnender Anmerkung von Uhlenbruck, ZInsO 1999, 357) gezogen.Der Senat kann deshalb offen lasen, ob § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO über § 4 InsO Anwendung findet und die Erstbeschwerde statthaft war (verneinend LG Kassel ZInsO 1999, 356; bejahend LG Oldenburg Rpfleger 1999, 559) und ob - etwa aus verfassungsrechtlichen Gründen - Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, obwohl die Gesetzgebungsgeschichte eindeutig dagegen spricht (…vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/2443, S. 255, und die Gegenäußerung der Bundesregierung, aaO, S. 266).
- LG Oldenburg, 21.07.1999 - 6 T 535/99
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …