Rechtsprechung
   LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8800
LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99 (https://dejure.org/1999,8800)
LG Kassel, Entscheidung vom 07.04.1999 - 3 T 165/99 (https://dejure.org/1999,8800)
LG Kassel, Entscheidung vom 07. April 1999 - 3 T 165/99 (https://dejure.org/1999,8800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1137
  • NZI 1999, 276
  • ZInsO 1999, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 14/89

    Berichtigung eines Urteilsauspruchs - Unrichtigkeit - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99
    Zwar ist anerkannt (BGH NJW-RR 1990, 893; WM 1992, 2038), daß über die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel hinaus Beschwerde eingelegt werden kann, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Entscheidung trifft, die im Gesetz nicht vorgesehen ist.
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99
    Zwar ist anerkannt (BGH NJW-RR 1990, 893; WM 1992, 2038), daß über die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel hinaus Beschwerde eingelegt werden kann, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Entscheidung trifft, die im Gesetz nicht vorgesehen ist.
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Deshalb sind Prozeßkostenhilfeentscheidungen, die in Insolvenzsachen getroffen werden, nach § 127 Abs. 2, 3 ZPO anfechtbar (a.A. LG Kassel ZInsO 1999, 356).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Diese Schlussfolgerung wird aber - soweit ersichtlich - bislang nur vom LG Kassel (ZInsO 1999, 356 mit ablehnender Anmerkung von Uhlenbruck, ZInsO 1999, 357) gezogen.

    Der Senat kann deshalb offen lasen, ob § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO über § 4 InsO Anwendung findet und die Erstbeschwerde statthaft war (verneinend LG Kassel ZInsO 1999, 356; bejahend LG Oldenburg Rpfleger 1999, 559) und ob - etwa aus verfassungsrechtlichen Gründen - Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, obwohl die Gesetzgebungsgeschichte eindeutig dagegen spricht (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/2443, S. 255, und die Gegenäußerung der Bundesregierung, aaO, S. 266).

  • LG Oldenburg, 21.07.1999 - 6 T 535/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Soweit zum Teil (LG Kassel ZInsO 1999, 356 [LG Kassel 07.04.1999 - 3 T 165/99] ) die Auffassung vertreten wird, der Verweis in § 4 InsO erfasse lediglich die allgemeinen Verfahrensvorschriften der §§ 128-252 ZPO , vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht