Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.06.1999

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98   

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https://dejure.org/1999,1038
BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98 (https://dejure.org/1999,1038)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - III ZR 27/98 (https://dejure.org/1999,1038)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - III ZR 27/98 (https://dejure.org/1999,1038)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BGB § 426

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613 a; BGB § 426
    Ausgleich zwischen altem und neuem Arbeitgeber bei Erfüllung eines vor Betriebsübergang entstandenen Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 613, 426
    Ansprüche des neuen Arbeitgebers beim Betriebsübergang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 613a, 426
    Vor Betriebsübergang entstandene Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern: Ausgleichsanspruch des neuen Arbeitgebers gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2962
  • ZIP 1985, 1156
  • MDR 1999, 749
  • NZA 1999, 817
  • VersR 2000, 1152
  • WM 1999, 1026
  • DB 1999, 1213
  • ZInsO 1999, 533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 172/84

    Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den bisherigen wegen vor dem

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach beim Betriebsübergang der bisherige Arbeitgeber dem neuen Arbeitgeber anteiligen Ausgleich in Geld für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaub schuldet, die der neue Arbeitgeber erfüllt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1985 - IX ZR 172/84 - NJW 1985, 2643).

    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach beim Betriebsübergang der bisherige Arbeitgeber dem neuen Arbeitgeber anteiligen Ausgleich in Geld für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaub schuldet, die der neue Arbeitgeber erfüllt hat (BGH, Urteil vom 4. Juli 1985 - IX ZR 172/84 - NJW 1985, 2643).

  • BAG, 05.11.1970 - 5 AZR 154/70

    Arbeitsplatzwechsel - Urlaubsabgeltung - Freizeitanspruch

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • OLG Jena, 02.05.2012 - 7 U 971/11

    Betriebsübergang, Herausgabe der Personalunterlagen, Ausgleichsanspruch des

    Einen solchen Anspruch habe der Bundesgerichtshof durch seine Rechtsprechung bereits zweimal bestätigt (BGH NJW 1999, 2962; 1985, 2643 f.).

    Der Bundesgerichtshof, dem der erkennende Senat darin folgt, bejaht einen Ausgleichsanspruch (BGH NJW 1999, 2962; 1985, 2643 f.; Palandt/ Weidenkaff, BGB, 71. Aufl. 2012, § 613a Rn 24).

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 774/98

    Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Derartige Vorteile des bisherigen Arbeitgebers liegen in der Natur des Betriebsübergangs und ergeben sich aus dessen Zweckbestimmung, dem Arbeitnehmer den bisherigen Urlaubsanspruch zu erhalten (zur Haftung des bisherigen Arbeitgebers und zum Ausgleichsanspruch des neuen Inhabers vgl. nur ErfK/Preis § 613 a BGB Rn. 89 f. sowie BGH 25. März 1999 - III ZR 27/98 - DB 1999, 1213).
  • LG Kleve, 14.09.2022 - 1 O 263/21
    Hierzu bezieht sie sich u.a. auf Entscheidungen des BGH vom 25.03.1999, Az. III ZR 27/98 und 04.07.1985, Az. IX ZR 172/84, sowie Entscheidungen des BAG vom 18.08.2011, NZA 2012, Seite 267 und vom 21.08.2014, NZA 2015, 94, Rd. Nr. 30.

    Die Entscheidungen des BGHs vom 25.03.1999, Az. III ZR 27/98 und vom 04.07.1985, Az. IX ZR 172/84 betreffen jeweils eine Haftung des alten Betriebsinhabers gegenüber dem neuen Betriebsinhaber und betreffen insofern die zum vorliegenden Fall umgekehrte Situation.

  • LG Leipzig, 15.02.2008 - 7 O 7667/03
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt allerdings voraus, dass die unzutreffende Rechtsmeinung der Beklagten nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger, rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden wäre (BGH, Urteil vom 08.10.1992, a.a.O.; BGH, Urteil vom 17.03.1994, Az.: III ZR 27/98, NJW 1994, 3158; OLG Dresden, Urteil vom 09.06.1999, Az.: 6 U 1607/98 und Urteil vom 30.11.1999, Az.: 6 U 2387/99 sowie Urteil vom 06.04.2001, Az.: 6 U 780/00 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19763
OLG Hamm, 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99 (https://dejure.org/1999,19763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99 (https://dejure.org/1999,19763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 1 Sbd 16/99 (https://dejure.org/1999,19763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 1999, 533
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Celle, 09.10.2003 - 2 W 108/03

    Bestimmung des für eine GmbH zuständige Insolvenzgericht; Verweisung an das für

    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründe eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).

    Da mithin konkrete Anhaltspunkte für eine von § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO abweichende örtliche Zuständigkeit nicht mehr festzustellen sind, ist das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Hannover als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, weil die Schuldnerin ihren Sitz auch weiterhin in seinem Bezirk hat (s. hierzu auch BayObLG, NZI 1999, 457; OLG Braunschweig, NZI 2000, 266, 267; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; OLG Hamm, NZI 2000, 220, 221; OLG Köln, NZI 2000, 232).

  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Eine Sitzverlegung wird gemäß § 54 Abs. 3 GmbHG erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam (Senat, ZIP 2000, 155 [156] = NZI 2000, 75; BayObLG, ZIP 1999, 1714 = NZI 1999, 457; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533 [534]; FK-Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 3 Rdnr. 10; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage 2000, § 54 Rdnr. 1, 12) und begründet erst ab diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts des neuen Firmensitzes.

    Soweit zu dem vorliegenden Problemkreis - Bestimmung des Gerichtsstands bei Bestellung eines Geschäftsführers mit gleichzeitiger Verlegung des Verwaltungssitzes der GmbH in den Bezirk des Amtsgerichts Aachen - bereits mehrere Oberlandesgerichte teilweise unterschiedlich entschieden haben (vgl. z.B.: BayObLG, ZIP 1999, 1714 = NZI 1999, 457 = NJW-RR 2000, 349; BayObLG, Beschluß vom 9. Dezember 1999, 4Z AR 58/99; OLG Celle, Beschluß vom 21. Juni 1999, 4 AR 51/99; OLG Dresden, Beschluß vom 4. Oktober 1999, 1 AR 0121/99; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 5. Mai 1999, 19 Sa 32/99; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; OLG Schleswig, NZI 1999, 416 = NJW-RR 2000, 349; Thüringer Oberlandesgericht; Beschluß vom 2. November 1999, 4 SA 33/99; vgl. auch der redaktionelle Hinweis in ZInsO 2000, 534), ist eine Vorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO an den Bundesgerichtshof nicht veranlaßt.

  • OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06

    Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung in dem Schreiben

    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).

    Der Senat hatte deshalb das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Hannover als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, weil die Schuldnerin ihren Sitz auch weiterhin in seinem Bezirk hat (s. hierzu auch BayObLG, NZI 1999, 457; OLG Braunschweig, NZI 2000, 266, 267; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; OLG Hamm, NZI 2000, 220, 221; OLG Köln, NZI 2000, 232).

  • OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06

    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts im Insolvenzverfahren;

    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).

    Irgendwelche konkreten Anhaltspunkte für eine von § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO abweichende örtliche Zuständigkeit sind vorliegend nicht festzustellen, der Senat hatte deshalb das Amtsgericht - Insolvenzgericht - L. als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, weil die Schuldnerin ihren Sitz auch weiterhin in seinem Bezirk hat (s. hierzu auch BayObLG, NZI 1999, 457; OLG Braunschweig, NZI 2000, 266, 267; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; OLG Hamm, NZI 2000, 220, 221; OLG Köln, NZI 2000, 232).

  • OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge

    Vorliegend ist Willkür jedenfalls deshalb gegeben, weil das Amtsgericht die Verweisung ohne Ermittlungen nach § 5 Abs. 1 InsO, obwohl für diese Anlaß bestand, und ohne nähere Begründung vorgenommen hat (Senat, Beschluß vom 26.09.2003, 2 W 157/03; OLG Hamm ZInsO 1999, 533, NZI 2000, 220; OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; BayObLG BB 2003, 2370).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2003 - 1 AR 60/03

    Zur Frage der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses an das örtlich

    Führt der Geschäftsführer Korrespondenz und Abwicklungsmaßnahmen von seinem Wohnsitz aus, so kann auch dies die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts begründen, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat (OLG Rostock ZInsO 2001; OLG Schleswig NZI 1999, 436; LG Hamburg ZInsO 2000, 118; Uhlenbruck, a.a.O., § 3 Rn. 11 m.w.N.; MüKo-Inso/Ganter, a.a.O., § 3 Rn. 8, Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Aufl. 2001, § 3 Rn. 21; a.A. OLG Hamm ZInsO 1999, 533).

    Setzt sich das Gericht über seine Pflicht zur Amtsermittlung leichtfertig hinweg, obwohl konkrete Umstände eine nähere Nachprüfung der vom Schuldner gemachten Angaben nahe legen, kann ein darauf beruhender Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich sein, mit der Folge, dass er keine Bindungswirkung entfaltet (vergl. OLG Hamm ZInsO 1999, 533; Senat a.a.O.).

  • BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Für das Insolvenzverfahren einer GmbH, die ihre werbende Tätigkeit bereits vor Stellung des Insolvenzantrages eingestellt hatte, ist deshalb das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren satzungsmäßig festgelegten Sitz hat (BayObLG NZI 1999, 457; OLG Hamm ZInsO 1999, 533; NZI 2000, 220/221; OLG Braunschweig NZI 2000, 266/267).

    Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit dem Aufgabenkreis der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens begründet für sich genommen keine Zuständigkeit am Sitz des Geschäftsführers (OLG Hamm ZInsO 1999, 533/534).

  • BayObLG, 19.09.2003 - 1Z AR 102/03

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Für das Insolvenzverfahren einer GmbH, die ihre werbende Tätigkeit bereits vor Stellung des Insolvenzantrags eingestellt hatte, ist deshalb das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren satzungsmäßig festgelegten Sitz hat (BayObLG NZI 1999, 457; OLG Hamm ZInsO 1999, 533; NZI 2000, 220/221; OLG Braunschweig NZI 2000, 266/267).

    Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit dem Aufgabenkreis der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens begründet für sich genommen keine Zuständigkeit am Sitz des Geschäftsführers (OLG Hamm ZInsO 1999, 533/534).

  • OLG Braunschweig, 22.02.2000 - 1 W 4/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für das Insolvenzverfahren

    (1) Nach überwiegender Auffassung kann nur eine auf Erwerb gerichtete, sog. werbende Tätigkeit die Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 S. 2 InsO begründen, so dass sich nach Einstellung des Geschäftsbetriebes die Zuständigkeit allein nach dem Sitz richtet (BayObLG InVo 1999, 373 [Leitsatz]; OLG Hamm ZInsO 1999, 533 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.5.99 - 19 Sa 32/99 - OLG Naumburg InVo 2000, 12 f mit Anmerkung Stapper; OLG Jena, Beschluss vom 2.11.99 - 4 SA 33/99 - zur Konkursordnung Kuhn-Uhlenbruck, KO , 11. Aufl. 1994, § 71 , Rdnr. 7 a).

    Im übrigen deutet auch die relativ kurze Frist bis zur Stellung des Insolvenzantrages (4 Wochen seit Übernahme der Geschäftsanteile) darauf hin, dass die Schuldnerin bereits insolvenzreif war und dass die Geschäftsanteile geschäftsmäßig von den beiden Erwerbern übernommen worden sind, um den bisherigen Geschäftsführern das Insolvenzverfahren zu ersparen; dies ist dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt (vgl. die zitierten Entscheidungen und den redaktionellen Hinweis zu OLG Hamm ZInsO 1999, 533, 535).

  • OLG Köln, 20.12.1999 - 2 W 273/99

    Bestimmung des zuständigen Insolvenzgerichts gemäß § 4 InsO

    Die Sitzverlegung wird gemäß § 54 Abs. 3 GmbHG erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam (vgl.: BayObLG, ZIP 1999, 1714 = NZI 1999, 457; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533 [534]).
  • OLG Rostock, 19.10.2001 - 1 UH 3/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Insolvenzverfahren

  • OLG Celle, 17.08.2004 - 4 AR 71/04

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts; Anforderungen

  • AG Hamburg, 18.12.2008 - 67c IN 389/08
  • BayObLG, 09.12.1999 - 4Z AR 58/99

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen objektiver

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