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Rechtsprechung
   BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98   

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BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98 (https://dejure.org/1999,4683)
BAG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 2 AZR 278/98 (https://dejure.org/1999,4683)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 (https://dejure.org/1999,4683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Bundesarbeitsgerichts nach § 21e Abs. 3 S. 1 GVG - Fehler in der Sozialauswahl - Formerfordernisse für den Interessenausgleich - Namensliste als Bestandteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 87
  • ZInsO 2000, 351
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Wenngleich wegen der Jährlichkeits- und Stetigkeitsprinzipien des § 21 e Abs. 1 Satz 2 GVG während des laufenden Geschäftsjahres grundsätzlich eine Veränderungssperre besteht (Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 e Rz 96, 84 und 85), rechtfertigt der mit der Neuschaffung der 21. Kammer verbundene Richterwechsel am 1. Oktober 1997 ausnahmsweise die nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans nach § 21 e Abs. 3 Satz 1 GVG, der über § 6 a Einleitungssatz ArbGG auf das arbeitsgerichtliche Verfahren anzuwenden ist (vgl. auch BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP Nr. 4 zu § 21 e GVG, zu I 1 b aa und bb der Gründe).

    Das pflichtgemäße Ermessen des Präsidiums ist nicht darauf verengt, dem neu gebildeten Spruchkörper ausschließlich künftig anhängig werdende Prozesse zuzuweisen (vgl. in dem ähnlichen Zusammenhang der Bildung einer Hilfskammer im laufenden Geschäftsjahr BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 -, aaO, zu I 1 b bb der Gründe), zumal eine Umverteilung wegen der mit ihr ggf. einhergehenden Verkürzung der Bearbeitungszeit im Interesse der Rechtspflege liegen kann (vgl. auch Kissel, aaO, § 21 e Rz 101 a.E.).

    Die Verbindung beider Merkmale stellt ein zulässiges Kriterium dar, um die Zuständigkeit des Spruchkörpers zu bestimmen (vgl. zu einer Zuweisung nach dem Eingangsdatum BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 -, aaO, zu I 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Greift somit weder die Vermutungswirkung noch der schärfere Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl gemäß § 125 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 5 KSchG (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), so kommt es für letztere zunächst darauf an, ob der Beklagte die vom Kläger substantiiert behauptete Vergleichbarkeit mit den unstreitig verbliebenen Gebietsverkaufsleitern (G , H , Sch , S ) ausreichend bestritten hat.
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entnehmen.
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 67.82

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Bei einer solchen Aufteilung ist eine gewisse Konkretisierung nicht zu verhindern (BVerwG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - DVBl. 1985, 575, 576).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Unzulässig ist eine Zuständigkeitsbestimmung von Fall zu Fall im Gegensatz zu einer normativen, abstrakt-generellen Vorherbestimmung des Richters (BVerfG Vorlagebeschluß vom 10. August 1995 - 1 BvR 1644/94 - NJW 1995, 2703 [BVerfG 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94], zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - EzA § 551 ZPO Nr. 6, zu II 5 c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - BAGE 81, 265, 282 f. = AP Nr. 54 zu Einigungsvertrag Anlage 1 Kap. XIX, zu A der Gründe).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Damit war sowohl für die Parteien als auch das Gericht klar, daß die Kündigung vom 28. Oktober 1996 nicht zugleich Gegenstand im Rechtsstreit über die Kündigung vom 27. September 1996 sein sollte; eine etwaige Auflösung durch die Kündigung vom 28. Oktober 1996 blieb im Rechtsstreit über die Kündigung vom 27. September 1996 ausgeklammert, was zulässig ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969 und vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 422/98 - EzA-SD 1999 Nr. 9, 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Zwar beinhaltet ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Kündigungstermin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich auch, daß dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor schon durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände aufgelöst wurde (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 [BAG 05.10.1995 - 2 AZR 909/94] = AP Nr. 48 zu § 519 ZPO und vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - DB 1999, 806, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG Urteil vom 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Unzulässig ist eine Zuständigkeitsbestimmung von Fall zu Fall im Gegensatz zu einer normativen, abstrakt-generellen Vorherbestimmung des Richters (BVerfG Vorlagebeschluß vom 10. August 1995 - 1 BvR 1644/94 - NJW 1995, 2703 [BVerfG 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94], zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - EzA § 551 ZPO Nr. 6, zu II 5 c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - BAGE 81, 265, 282 f. = AP Nr. 54 zu Einigungsvertrag Anlage 1 Kap. XIX, zu A der Gründe).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Zwar beinhaltet ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Kündigungstermin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich auch, daß dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor schon durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände aufgelöst wurde (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 [BAG 05.10.1995 - 2 AZR 909/94] = AP Nr. 48 zu § 519 ZPO und vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - DB 1999, 806, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG Urteil vom 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 21 Sa 28/97

    Wirksamkeit einer Kündigung nach Abschluß eines Interessenausgleichs und

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 1997 - 21 Sa 28/97 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    In einem solchen Fall wollen regelmäßig weder der Kläger noch das Gericht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Zugang der späteren Kündigung zum Gegenstand des über deren Wirksamkeit geführten Rechtsstreits machen (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Dem Arbeitgeber kann dann nicht entgegen gehalten werden, der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sei bereits rechtskräftig festgestellt worden (vgl. Senat 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    b) Zu berücksichtigen ist aber, dass der Streitgegenstand der (späteren) Kündigungsschutzklage und damit der Umfang der Rechtskraft eines ihr stattgebenden Urteils auf die (streitige) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die konkret angegriffene Kündigung beschränkt werden kann (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 16, BAGE 130, 166; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 2 der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe, ZinsO 2000, 351; 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - zu A II der Gründe, BAGE 46, 191) .

    In einem solchen Fall ist regelmäßig sowohl für die Parteien als auch für das Gericht klar, dass die Wirkungen der früheren Kündigung nicht zugleich Gegenstand des Rechtsstreits über die später wirkende Kündigung sein sollten (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe, aaO) .

  • LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21

    Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. §

    Der Kläger hat den Gegenstand der Beendigungsschutzanträge auch nicht dahingehend begrenzt, dass mit ihnen nur isoliert über die Wirksamkeit der Kündigungen und nicht über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigungen entschieden werden soll (vgl. zur "Ausklammerung" BAG 20.05.1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe; 24.05.2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 20).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auch erfasst ein rechtkräftiges Urteil, wonnach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich die Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände aufgelöst worden ist (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -).

    Durch diese unterschiedlichen Entscheidungen in den beiden Verfahren war für die Parteien hinreichend erkennbar, dass das Arbeitsgericht die beiden Kündigungen rechtlich unterschiedlich bewertet, und eine etwaige Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin durch die Kündigung vom 28. Juni 2001 von der Entscheidung im Verfahren - 2 Ca 200/01 - ausgeklammert werden sollte, was zulässig ist (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04

    Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung

    Gleichzeitig hat er mitzuteilen, welche Fertigkeiten er wann und wie erworben hat und ob sie ihn zur Ausfüllung des von ihm angestrebten Arbeitsplatzes befähigen (BAG, Urteil vom 05.12.2002, 2 AZR 697/01, AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, vgl. Urteil vom 20.05.1999, 2 AZR 278/98, n.v).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer bestimmten Kündigung die etwaige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine andere Kündigung ausgeklammert sein kann (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -, zu I der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1951/10

    1. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage; Bestand des Arbeitsverhältnisses

    (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999, 2 AZR 278/98, zitiert nach juris).

    Hatte in diesem Fall das Bundesarbeitsgericht einen Ausnahmefall angenommen und die Angreifbarkeit der zeitlich vorgreiflichen Kündigung nicht durch rechtskräftige Entscheidung über die Nachfolgekündigung als ausgeschlossen erachtet (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999, 2 AZR 278/98), kann hier im vorliegenden Fall nichts anderes gelten.

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche

  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 19 Sa 197/05

    Präklusionswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, Wiederholungskündigung

  • LAG Hamburg, 03.04.2009 - 6 Sa 47/08

    Druckkündigung durch Arbeitgeber

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Abmahnungserfordernis -

  • LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines

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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98   

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BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98 (https://dejure.org/1999,5758)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1999 - 8 AZR 614/98 (https://dejure.org/1999,5758)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1999 - 8 AZR 614/98 (https://dejure.org/1999,5758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach dessen Konkurs und Fehlen einer Betriebsübernahme - Ordentliche Kündigung durch den Altarbeitgeber und Betriebsübernahme - Bedeutung der Fortführung eines rationalisierten Betriebs nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 76
  • ZInsO 2000, 351
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 (Ayse Süzen); vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296, 299 = AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - BAGE 87, 303, 307 f. = AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 (Ayse Süzen); vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296, 299 = AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 12.05.1998 - 13 Sa 1698/97

    Rüge der nicht ordnungsgemäße Besetzung der erstinstanzlichen Kammer;

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Mai 1998 - 13 Sa 1698/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76

    Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse -

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98
    War die Kündigung wirksam und liegt der Kündigungstermin zeitlich nach dem Termin des Betriebsübergangs, so endet es beim Erwerber (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 (Ayse Süzen); vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296, 299 = AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98
    Die Übernahme eines rationalisierten Betriebes (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 = AP Nr. 147 zu § 613 a BGB) liegt im Streitfall nicht vor.
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, dass wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (Senat 23. September 1999 - 8 AZR 614/98 - 21. Januar 1999 - 8 AZR 680/97 - 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - AP BGB § 613a Nr. 187 = EzA BGB § 613a Nr. 174).
  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Von der Regelung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB werden alle im Zeitpunkt des bergangs (noch) "bestehenden" Arbeitsverhältnisse, also auch solche Arbeitsverhältnisse erfasst, die bereits von einer Seite gekündigt wurden, bei denen aber die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist (siehe dazu BAG, Urt. v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351).
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

    Von der Regelung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB werden alle im Zeitpunkt des Übergangs (noch) "bestehenden" Arbeitsverhältnisse, also auch solche Arbeitsverhältnisse erfaßt, die bereits von einer Seite gekündigt wurden, bei denen aber die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist (s. dazu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351; s. auch BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 774/98, NZA 2000, 480 = ZInsO 2000, 412 = ZIP 2000, 714 ).

    Diese Vorschrift bezieht sich nicht nur auf den Fall der Kündigung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer (§ 620 BGB ) oder die vereinbarte Unkündbarkeit nach § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO , sondern gilt für jede fristgerechte Kündigung durch den Insolvenzverwalter (BAG. v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351).

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    Mithin war ihr Arbeitsverhältnis -wenn auch in gekündigtem Zustand (BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351) - rechtswirksam übergegangen.

    Da der Kündigungstermin zeitlich nach dem Termin des Betriebsübergangs, nämlich dem 01.03.2001 liegt, hätte an Stelle des Beklagten als Veräußerer die Firma S2xxxxxx Möbel GmbH als Erwerberin ab Betriebsübergang bis zum wirksamen Kündigungstermin die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen gehabt (BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351), denn daß die neue Telefonanlage bereits zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs installiert gewesen sei, ist nicht vorgetragen, so daß bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Beschäftigungsmöglichkeit für die Klägerin an ihrem bisherigem Arbeitsplatz bestanden hätte.

  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99

    Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs;

    Sein zum 31.12.1998 auslaufendes Arbeitsverhältnis war zum Zeitpunkt der Eröffnung des "M.......-Marktes" noch nicht beendet, so daß es im Falle des Betriebsteilübergangs selbst bei Wirksamkeit der Kündigung der "M........-C............." vom 25.06.1998 erst bei der Beklagten geendet hätte (siehe dazu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351).

    Während gem. § 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 498, 270 Abs. 3 ZPO die Drei-Wochen-Frist für die Klageerhebung nach § 4 KSchG auch dann gewahrt wird, wenn die Klage zwar vor Fristablauf bei dem Gericht eingereicht worden ist, aber die Zustellung an den Prozeßgegner erst danach erfolgt (§ 270 Abs. 3 ZPO : "demnächst"), gilt dies weder für die Wahrung der Frist des § 2 Satz 2 KSchG zur Annahme einer Änderungskündigung unter Vorbehalt (BAG v. 17.06.1998 - 2 AZR 336/97, NZA 1998, 1225 = ZIP 1998, 2017 ) noch für die Wahrung der Zwei-Wochen-Frist zur Zurückweisung einer Kündigung gem. § 174 Satz 1 BGB mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde (LAG Hamm v. 21.10.1999 - 4/16 Sa 285/98, ZInsO 2000, 351).

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    Ein Betriebsübergang setzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH v. 11.03.1997 - Rs. C-13/95, NZA 1997, 433 = ZIP 1997, 516) zu Art. 1 RL 77/187/EWG , der sich das Bundesarbeitsgericht kurz danach in mehreren Entscheidungen (BAG v. 27.04.1995 - 8 AZR 197/94, NZA 1995, 1155 = ZIP 1995, 1540 ; BAG v. 27.04.1995 - 8 AZR 198/94, BuW 1995, 738; BAG v. 27.04.1995 - 8 AZR 199/94, WiPra 1996, 168; BAG v. 27.04.1995 - 8 AZR 200/94, WiPra 1996, 184) und seitdem fortlaufend (zuletzt BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 159/98, NZA 1999, 704 = ZInsO 1999, 483 = ZIP 1999, 1318 ; BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, n.v.) angeschlossen hat, die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.
  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00

    Kündigungsbefugnis bei Betriebsübergang

    War die Kündigung durch den Betriebsveräußerer wirksam und liegt der Kündigungstermin zeitlich nach dem Termin des Betriebsübergangs, so endet es beim Betriebserwerber (BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351).
  • LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05

    Zu den Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB bei

    Vorliegend handelt es sich dagegen um die Übernahme eines vom Betriebsveräußerer, wie nunmehr rechtskräftig feststeht, unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses, welches bereits in gekündigtem Zustand nach der am 18.03.2002 erfolgten Betriebsübernahme auf die Beklagte übergegangen war (vgl. BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98 - unter II. 1. d. G. n.V.).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Sein zum 30.04.2001 auslaufendes Arbeitsverhältnis war zum Zeitpunkt der Aufnahme der Produktion durch die Beklagte am 01.03.2001 noch nicht beendet, so daß es im Falle des Betriebsteilübergangs selbst bei Wirksamkeit der Kündigung des Insolvenzverwalters vom 26.01.2001 erst bei der Beklagten geendet hätte (siehe dazu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351).
  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

    Von der Regelung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB werden alle im Zeitpunkt des Übergangs (noch) "bestehenden" Arbeitsverhältnisse, also auch solche Arbeitsverhältnisse erfaßt, die bereits von einer Seite gekündigt wurden, bei denen aber die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist (s. dazu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351; s. auch BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 774/98, NZA 2000, 480 = ZInsO 2000, 412 = ZIP 2000, 714).
  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1328/05

    Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung; Fortsetzungsanspruch

  • LAG Hamm, 30.09.2009 - 2 Sa 595/09

    Betriebsübergang nach Kündigung; unbegründete Feststellungsklage bei

  • LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 1323/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei andauernden

  • LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 924/09

    Wiedereinstellungsanspruch und Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 18.12.2002 - 2 Sa 623/02

    Betriebsübergang - Wohnungsverwaltung

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 615/98

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsüberganges - Ausspruch

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2009 - 4 Ca 164/09

    Betriebsübergang

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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7982
BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98 (https://dejure.org/1999,7982)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 4 AZR 662/98 (https://dejure.org/1999,7982)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 4 AZR 662/98 (https://dejure.org/1999,7982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit der Kündigung durch einen Insolvenzverwalter - Fristgerechte Geltendmachung von Kündigungsmängeln - Anforderung an die Auslegung von Gesetzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 75
  • ZInsO 2000, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Das Zitiergebot soll lediglich ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (BVerfGE 35, 185, 188 f.) [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73].

    Ist den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten die Grundrechtseinschränkung bewußt, bedurfte es keiner besonderen Hervorhebung im Gesetz (vgl. BVerfGE 35, 185, 189) [BVerfG 30.05.1973 - 2 BvL 4/73].

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1996 ( - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 ff. [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86]) als Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Betrachtung gewählt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings offengelassen, ob der Gesetzgeber insoweit auch zu Eingriffen berechtigt ist, die den Schutz sonstiger, nicht mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtsgüter dienen (BVerfGE 94, 268, 284 [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86], ablehnend Sachs/Höfling, aaO, Rz 137 a - Fn 320 - Hufen SAE 1997, 137, 139).

  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Unechte Rückwirkung liegt vor, wenn das Gesetz für noch nicht abgeschlossene Sachverhalte, insbesondere Rechtsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft, Rechtsfolgen oder andere Rechtsfolgen vorsieht (BVerfGE 89, 48, 66 f.) [BVerfG 23.06.1993 - 1 BvR 133/89].
  • ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98

    Kündigungsschutz; Verkürzung tarifvertraglicher Kündigungsfristen durch § 113

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • ArbG Stuttgart, 04.08.1997 - 18 Ca 1752/97

    Verfassungsmäßigkeit von Artikel 6 des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsgesetzes

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Zwar hat das Arbeitsgericht Stuttgart in seinem Vorlagebeschluß vom 4. August 1997 (- 18 Ca 1752-1758/97 - NZA-RR 1998, 137 = ZIP 1997, 2013) angenommen, daß jedenfalls die vorzeitige Inkraftsetzung des § 113 Abs. 1 InsO verfassungswidrig war.
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Nach der Rechtsprechung ist eine enge Auslegung des Zitiergebots geboten (vgl. z.B. BVerfGE 83, 130, 154) [BVerfG 27.11.1990 - 1 BvR 402/87].
  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Diese Vorlage hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 8. Februar 1999 (- 1 BvL 25/97 - NZA 1999, 597) als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Es handele sich um eine Formvorschrift, "die enger Auslegung bedarf, damit sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarrt und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindert" (BVerfGE 28, 36, 46).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Sie ist nach dem Rechtsstaatsprinzip - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG - im Interesse des Vertrauensschutzes der Beteiligten grundsätzlich untersagt (BVerfGE 88, 384, 403 f.).
  • ArbG München, 14.10.1998 - 29b Ca 219/98
    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
    Das Arbeitsgericht München hält in seinem Vorlagebeschluß vom 14. Oktober 1998 (- 29 b Ca 219/98 - ZIP 1998, 2014 = DZWIR 1999, 25, dort jeweils unter Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung ) es allerdings für unverhältnismäßig, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO die Interessen der Konkursgläubiger an einer geringeren Belastung der Insolvenzmasse höher gewichtet habe als die Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfristen, zumal die Position der Aus- und Absonderungsberechtigten nicht geschmälert worden sei.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • LAG Hamburg, 19.05.1998 - 2 Sa 126/97

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung; Weiterbeschäftigung

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98

    Kündigungsfrist im Konkurs

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

  • BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    [2004] von drei Monaten zum Monatsende, durch welche die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4-7 BGB und vergleichbare oder darüber hinausgehende einzelvertragliche oder tarifliche Kündigungsfristen auf die vorgenannte Höchstfrist verkürzt (BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 68/98, RzK I 10m Nr. 17 = ZInsO 1999, 714; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 191/98, DZWIR 2000, 19 = MDR 2000, 109 = NZA 1999, 1331 = NZI 2000, 39 = ZIP 1999, 1933; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351), also "gekappt" werden (LAG Hamm, Urt. v. 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98, ZInsO 1999, 362).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    [2004] von drei Monaten zum Monatsende, durch welche die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4-7 BGB und vergleichbare oder darüber hinausgehende einzelvertragliche oder tarifliche Kündigungsfristen auf die vorgenannte Höchstfrist verkürzt (BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 68/98, RzK I 10m Nr. 17 = ZInsO 1999, 714; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 191/98, DZWIR 2000, 19 = MDR 2000, 109 = NZA 1999, 1331 = NZI 2000, 39 = ZIP 1999, 1933; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351), also "gekappt" werden (LAG Hamm, Urt. v. 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98, ZInsO 1999, 362).
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

    Diese Vorschrift bezieht sich nicht nur auf den Fall der Kündigung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer (§ 620 BGB ) oder die vereinbarte Unkündbarkeit nach § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO , sondern gilt für jede fristgerechte Kündigung durch den Insolvenzverwalter (BAG. v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351).
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00

    Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im

    Deren Klärung ist in der Regel mit weniger Zeitaufwand verbunden als im umgekehrten Fall die nachträgliche Geltendmachung von Sozialwidrigkeit (BAG v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351).
  • LAG Düsseldorf, 24.02.2004 - 8 (11) Sa 1546/03
    Denn die vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen betrafen Fälle, in denen jeweils unter Bezugnahme auf das Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklagen erhoben worden waren und die Kläger sich nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist auf die fehlende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 08.06.2001 - 2 Sa 138/01 - LAGE § 113 InsO Nr. 8), auf die fehlende behördliche Zustimmung im Erziehungsurlaub (LAG Hamm Urteil vom 25.10.00 - 4 SA 821/00 - DZWIR 2001, 245 ff.), auf die nicht eingehaltene tarifvertragliche Kündigungsfrist (BAG 16.06.1999 - 4 AZR 662/98 - nicht veröffentlicht) bzw. auf die fehlende Anhörung des Betriebsrates (Arbeitsgericht Wuppertal, 02.02.2000 - 5 Ca 2996/99 - NZA RR 2000, 243 und LAG Düsseldorf 29.06.2000 - 13 Sa 484/00 - NZA RR 2001, 413) beriefen.
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