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   LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99   

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https://dejure.org/2000,2385
LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99 (https://dejure.org/2000,2385)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99 (https://dejure.org/2000,2385)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 4 Sa 1731/99 (https://dejure.org/2000,2385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers wegen fehlender Vollmachtsurkunde; Kündigung durch Prokuristen, der nicht mit Prokua zeichnet; Betriebsbedingte Kündigung bei schwebenden Verhandlungen über eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 81
  • ZInsO 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (70)

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, der nach heutigem Verständnis zusammen mit dem Vergütungsanspruch eine Einheit bildet und in der Bündelung dieser Berechtigungen den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 BGB ausmacht (LAG Hamm v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 34/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99, ZInsO 2000, 467), kann -wenn die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt wird - nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.
  • ArbG Bocholt, 18.02.2005 - 4 Ca 2401/04

    Betriebsübergang i.S.d.§ 613a BGB bei einem Teilerwerb eines insolventen

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass sich Betriebsstilllegung und Betriebsübergang gegenseitig ausschließen (vgl. BAG Urteil vom 12.02.1987 - 2 AZR 247/86; BAG Urteil vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01; LAG Hamm Urteil vom 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99).

    Eine Betriebsstilllegung kann dabei auch dann vorliegen, wenn im Rahmen eines Betriebsinhaberwechsels eine nicht unerhebliche räumliche Verlegung des Betriebes vorgenommen, die alte Betriebsgemeinschaft tatsächlich und rechtsbeständig aufgelöst wird und der Betrieb vom Erwerber an dem neuen Ort mit einer im wesentlichen neuen Belegschaft fortgeführt wird (vgl. BAG Urteil vom 12.02.1987 - 2 AZR 247/86; LAG Hamm Urteil vom 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99).

    Ohne einen solchen Übergang liegt nur eine Funktionsnachfolge vor (vgl. LAG Hamm Urteil vom 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99).

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, der nach heutigem Verständnis zusammen mit dem Vergütungsanspruch eine Einheit bildet und in der Bündelung dieser Berechtigungen den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 BGB ausmacht (LAG Hamm, Urt. v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52; LAG Hamm, Urt. v. 11.03.1999 - 4 Sa 34/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm, Urt. v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm, Urt. v. 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99, ZInsO 2000, 467; LAG Hamm, Urt. v. 23.01.2003 - 4 Sa 720/02, ZInsO 2004, 1099 [Graner]; LAG Hamm, Urt. v. 04.12.2003 - 4 Sa 900/03, AR-Blattei ES 1010.2 Nr. 45 = LAGE § 623 BGB Nr. 3 = DZWIR 2004, 192 [Weisemann] = NZA-RR 2004, 189 = ZInsO 2004, 163), kann -wenn die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt wird - nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.
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