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LG Traunstein, 18.08.2000 - 4 T 4212/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn, 27.07.1999 - 1 IN 26/99
- LG Traunstein, 27.08.1999 - 4 T 2966/99
- AG Mühldorf am Inn, 27.10.1999 - 1 IN 26/99
- AG Mühldorf am Inn, 13.01.2000 - 1 IN 26/99
- LG Traunstein, 18.08.2000 - 4 T 4212/99
Papierfundstellen
- ZInsO 2000, 510
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Die Betriebsfortführung kann gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. b Alt. 1, § 10 InsVV einen Vergütungszuschlag begründen, wenn sie die Arbeitskraft des vorläufigen Insolvenzverwalters in erheblichem Umfang gebunden hat (LG Traunstein ZInsO 2000, 510, 515; LG Bonn ZInsO 2002, 1030 f;… Eickmann, aaO § 11 Rn. 20, 22;… Graeber, aaO S. 72 ff;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 11 Rn. 76;… Nowak, aaO § 11 InsVV Rn. 15;… Lorenz, aaO § 3 InsVV Rn. 15;… Hess, in: Hess/Weis/Wienberg, § 3 InsVV Rn. 44 ff). - BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03
Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des …
Auszugehen ist davon, daß § 1 Abs. 2 Nr. 4 InsVV nur zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage führen kann, da nur der Überschuß zu berücksichtigen ist, nicht ein erzielter Verlust (LG Traunstein ZInsO 2000, 510, 511;… Hess aaO § 1 InsVV Rn. 30;… Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch aaO § 1 InsVV Rn. 20;… MünchKomm-InsO/Nowak, § 1 InsVV Rn. 19;… Eickmann aaO § 1 InsVV Rn. 47). - BGH, 16.10.2008 - IX ZB 179/07
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei …
- BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zugrunde zu legen ist der Verkehrswert (…MünchKomm-InsO/Nowak, aaO § 11 InsVV Rn. 6;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 11 Rn. 62; OLG Zweibrücken ZIP 2000, 1306, 1308; OLG Jena ZIP 2000, 1839, 1840; LG Traunstein ZInsO 2000, 510). - LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung …
Dabei erscheint im Regelfall je nach Lage des Falles eine Erhöhung von 25 bis 100 Prozentpunkten für angemessen (…vgl. hierzu Münchener Kommentar/Nowak, InsO, § 3 InsVV Rdn. 4, 23 m.w.N.;… Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, InsVV, § 3 Rdn. 13; vgl. hierzu auch LG Göttingen, ZInsO 2000, 46 (47) [LG Göttingen 09.11.1999 - 10 T 45/99] ; LG Traunstein, ZInsO 2000, 510 (515) [LG Traunstein 18.08.2000 - 4 T 4212/99] ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (611) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ). - LG Lübeck, 23.05.2005 - 7 T 173/03
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; …
Grundsätzlich soll von dem Zerschlagungswert ausgegangen werden, der Ansatz des Fortführungswerts soll nur dann erfolgen, wenn insbesondere in der Unternehmensinsolvenz eine Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist (AG Bielefeld, ZInsO 2000, 350 [AG Bielefeld 18.05.2000 - 43 IN 466/99] ; Keller NZI 2004, 467) oder das Unternehmen auf Grundlage eines Insolvenzplans fortgeführt wird (LG Traunstein ZInsO 2000, 510 [LG Traunstein 18.08.2000 - 4 T 4212/99] ). - LG Freiburg, 21.08.2008 - 3 T 246/07
Verwendung einer zutreffenden Berechnungslage für eine …
In diesen hat sich das Amtsgericht unter Berücksichtigung der überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen mit dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie dessen Beschwerdevorbringen auseinandergesetzt, wobei nochmals darauf hinzuweisen ist, dass die vorliegende Konstellation nicht mit dem dem Urteil des Landgerichts Traunstein ( ZInsO 2000, 510 f ) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar ist, weil sich der Fortführungswert des Unternehmens ... durch Kaufpreiszahlung des Erwerbers realisiert hat. - AG Lörrach, 30.08.2007 - 20 IN 3/99
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Vergütung für dessen Geschäftsführung und …
Zudem nimmt der Sachverständige auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters und dessen Verweis auf das Urteil des Landgerichts Traunstein ( ZInsO 2000, 510, 514 ) in seinem Schreiben vom 16. August 2007 Stellung und erläuterte, dass der Verweis auf das Urteil nicht weiterhelfe, weil das Unternehmen, welches die Grundlage des Landgerichtsurteils darstellte, nach Aufhebung des Verfahrens auf dem selben Rechtsträger fortgeführt worden wäre.