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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.08.2000 - 3 W 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10661
OLG Zweibrücken, 12.08.2000 - 3 W 138/00 (https://dejure.org/2000,10661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.08.2000 - 3 W 138/00 (https://dejure.org/2000,10661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. August 2000 - 3 W 138/00 (https://dejure.org/2000,10661)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung der vom Beschwerdegericht getroffenen Kostenentscheidung in einer Insolvenzsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 568 Abs. 3
    Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 19.07.2001 - 2 W 77/01

    Restschuldbefreiung; Insolvenz; Beschwerdeentscheidung; Sachverhaltsdarstellung;

    Der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde ist vorliegend schon deshalb begründet, weil das Beschwerdegericht trotz der inzwischen unübersehbaren Zahl von veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung über die sofortige Beschwerde in Insolvenzsachen den seiner Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht mitgeteilt hat, sondern sich in der "Begründung" eines Beschlusses auf eine bloße Wiederholung des Gesetzestextes beschränkt hat (zur Erforderlichkeit der Sachverhaltsdarstellung s. nur BayObLG ZInsO 2000, 465; ZInsO 2000, 519; OLG Celle, ZInsO 2000, 667 = NZI 2001, 255 = Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 02.11.2000 - 2 W 110/00

    Anwendbarkeit der Grundsätze für die Entscheidung und Kostenverteilung bei

    Die Frage der Statthaftigkeit kann deshalb hier ebenso dahingestellt bleiben, wie die Frage, ob bei einer einseitigen Erledigungserklärung im Insolvenzeröffnungsverfahren eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Betracht kommt, oder ob in diesem Fall nicht auch die Feststellung der Erledigung des Eröffnungsverfahrens, die zumindest schlüssig in der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens zu sehen ist, angefochten werden muss, um an der Unzulässigkeit der isolierten Kostenentscheidung nach § 99 Abs. 1 InsO vorbeizukommen (vgl. zur Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung der vom Beschwerdegericht getroffenen Kostenentscheidung über Prozesskosten in einer Insolvenzsache Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12. August 2000 - 3 w 138/00, ZInsO 2000, 519 (LS)).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10367
BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00 (https://dejure.org/2000,10367)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.2000 - 4Z BR 12/00 (https://dejure.org/2000,10367)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 4Z BR 12/00 (https://dejure.org/2000,10367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung bei Fehlen einer Sachverhaltsdarstellung; Anwendung des § 26 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung) im Verbraucherinsolvenzverfahren; Ermittlung des Sachverhaltes durch das Rechtsbeschwerdegericht aus den Akten

  • rechtsportal.de

    InsO § 7, § 34; ZPO § 561
    Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 519
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist somit nicht befugt, den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu ermitteln und der rechtlichen Prüfung zugrunde zu legen (OLG Köln NZI 2000, 133 m. w. N.).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 2 W 21/00

    Anwendungsbereich des § 26 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß die Anwendbarkeit des § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO in Verfahren der Verbraucherinsolvenz bereits obergerichtlich bejaht worden ist (OLG Köln ZIP 2000, 548).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 311/93

    Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Liquidators

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00
    Dazu ist grundsätzlich eine vollständige Sachverhaltsdarstellung nötig, die lediglich durch konkrete Bezugnahme auf bestimmte Urkunden oder Aktenteile ersetzt werden darf (OLG Köln agO; BayObLG NJW-RR 1994, 617/618).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00
    Das gänzliche Fehlen eines Tatbestands zwingt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung unabhängig von der Frage, ob dieser Umstand vom Rechtsbeschwerdeführer gerügt wurde (BGH NJW 1979, 927 zu § 543 ZPO ; BayObLG aaO; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 41).
  • AG Duisburg, 15.06.1999 - 60 IK 16/99

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00
    Die Frage der Anwendbarkeit des § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren wird in Rechtsprechung und Literatur äußerst unterschiedlich beurteilt (vgl. u.a. Vorlagebeschluß des Amtsgerichts Duisburg vom 15.6.1999 ZIP 1999, 1399; Pape hierzu in EWiR 2239; Übersicht von Pape in ZIP 1999, 2043).
  • OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des

    Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Gleichwohl weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass im Hinblick auf den Charakter des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dessen Ausgestaltung teilweise dem Revisionsverfahren nachgebildet ist, wie die Verweisung auf die §§ 550, 551, 561 und 563 in § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO zeigt, eine eigenständige Feststellung des Sachverhalts nicht erlaubt ist (s. auch bereits BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, Beschl. v. 19. Januar 2000 - ..., DZWIR 2000, 118 = ZInsO 2000, 117 ).
  • OLG Celle, 24.01.2001 - 2 W 124/00

    Zulässigkeit der getrennten Anfechtung der Annahme der Zuständigkeit des

    Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners wäre zunächst schon im Hinblick auf die fehlende Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung des Beschwerdegerichts zuzulassen (zur Erforderlichkeit einer Darstellung des zu subsumierenden Sachverhalts in der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2000 -- 2 W 87/00, ZInsO 2000, 557; Senat, Beschluss vom 13. September 2000 -- 2 W 85/00, ZInsO 2000, 556; BayObLG, ZInsO 2000, 519 (LS); OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.).
  • OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00

    Zuordnung eines Freiberuflers zum Verbraucherinsolvenzverfahren bzw.

    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei einer zulässigen sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO das Fehlen eines die Subsumtion des Rechtsbeschwerdegerichts ermöglichenden Sachverhalts zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache führen muss, da auf das Rechtsbeschwerdeverfahren gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO § 561 ZPO anzuwenden ist und dem Rechtsbeschwerdegericht damit die Möglichkeit versagt ist, sich den für seine Subsumtion erforderlichen Sachverhalt aus den Akten zu bilden (s. auch OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 169; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00).
  • OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des

    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2001 - 3 W 237/00

    Vergütung des Nachlassinsolvenzverwalters - Ersetzung der Sachverhaltsdarstellung

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist damit nicht befugt, den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu ermitteln und der rechtlichen Prüfung zugrundezulegen (Senat, vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Dezember 1998 - 3 W 272/98 - und vom 8. Januar 2001 - 3 W 161/00 - ; BayObLG, Beschlüsse vom 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00 - und vom 24. Mai 2000 - 4 Z BR 11/00 - OLG Köln NZI 2000, 133 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.09.2001 - 4Z BR 12/01

    Fehlen eines subsumtionsfähigen Sachverhalts in der Beschwerdeentscheidung

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht befugt, sich den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu bilden und der rechtlichen Überprüfung zugrunde zu legen (statt vieler: BayObLG ZInsO 2000, 519; OLG Köln NZI 2000, 133; OLG Celle ZInsO 2000, 667).
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Rechtsprechung
   LG München I, 10.08.2000 - 14 T 12104/00   

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https://dejure.org/2000,22789
LG München I, 10.08.2000 - 14 T 12104/00 (https://dejure.org/2000,22789)
LG München I, Entscheidung vom 10.08.2000 - 14 T 12104/00 (https://dejure.org/2000,22789)
LG München I, Entscheidung vom 10. August 2000 - 14 T 12104/00 (https://dejure.org/2000,22789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Bewilligung der Restschuldbefreiung

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 519
 
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Wird zitiert von ...

  • LG München II, 08.07.2008 - 7 T 7348/05

    Zulässigkeit eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung bei

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 290 I InsO ist eine Glaubhaftmachung nach dem Schlußtermin unzulässig (vgl. hierzu: Uhlenbruck, Insolvenzordnung , Kommentar 12. Auflage, § 290 Randnr. 5; LG München I, ZInsO 2000, 519 ; OLG Celle, Zinsordnung 2002, 230; Uhlenbruck, a.a.O., § 290 Randnr. 11; LG München I ZInsO 2001, 742).
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