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   OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99   

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OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99 (https://dejure.org/1999,547)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.1999 - 2 W 205/99 (https://dejure.org/1999,547)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 1999 - 2 W 205/99 (https://dejure.org/1999,547)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zulassung der weiteren Beschwerde

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO § 7, ZPO §§ 550, 561
    Zulassung der weiteren Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung; Erstbeschwerde; Krankenkasse; Einzugsstelle; Sozialversicherungsträger; Insolvenzverfahren; Rechtliches Interesse; Eröffnungsantrag; Eröffnungsgrund; Glaubhaftmachung; Beweismittel; Substantiierungspflicht; Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verbraucherinsolvenzverfahren - Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung in einem Eröffnungsantrag einer Einzugsstelle der SV-Träger

  • Judicialis

    InsO § 14; ; InsO § ... 7; ; InsO § 7 Abs. 3; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 34 Abs. 1; ; ZPO § 294; ; ZPO § 725; ; ZPO § 568 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 Abs. 2; ; ZPO § 561 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 561 Abs. 2; ; ZPO § 561; ; FGG § 27

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7, ZPO §§ 550, 561
    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 633
  • NZI 2000, 80
  • Rpfleger 2000, 236
  • ZInsO 2000, 54
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Duisburg, 07.07.1999 - 60 IN 119/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    2 W 205/99 24 T 157/99 LG Duisburg 60 IN 119/99 AG Duisburg.

    Das Amtsgericht Duisburg hat durch Beschluß vom 7. Juli 1999 (abgedruckt: ZInsO 1999, 595 ff.; NZI 1999, 507 ff.) den Eröffnungsantrag mit der Begründung zurückgewiesen, die Beteiligte zu 2) habe weder mit dem Antrag noch durch die vorgelegten Unterlagen das Bestehen einer Forderung gegen die Schuldnerin substantiiert darlegt und glaubhaft gemacht.

  • LG Duisburg, 05.08.1999 - 24 T 157/99
    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    2 W 205/99 24 T 157/99 LG Duisburg 60 IN 119/99 AG Duisburg.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 8. September 1999 wird der Beschluß der 24. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 5. August 1999 - 24 T 157/99 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 14. Juli 1999 an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen.

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 188/99

    Weitere Beschwerde nach § 7 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    Für die weitere Bearbeitung der Erstbeschwerde durch das Landgericht weist der Senat zu der von dem Landgericht erörterten Frage, welche Anforderungen an den Eröffnungsantrag einer Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag hinsichtlich der Darlegung und Glaubhaftmachung zu stellen sind, darauf hin, daß die Auffassung des Landgerichts unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senates in der Parallelsache - 2 W 188/99 = 24 T 145/99 Amtsgericht Duisburg - Bedenken ausgesetzt ist.
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    Die Voraussetzungen, unter denen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts mit der weiteren Beschwerde angefochten werden kann, ist in Insolvenzverfahren durch die Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO eigenständig und von der Bestimmung des § 568 Abs. 2 ZPO abweichend geregelt (Senat, ZIP 1999, 1929 [1930]; BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 8; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 9; Smid, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    Es liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. hierzu: Senat, ZIP 1999, 586 [587]; HK/Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 29.08.1995 - 20 W 351/95

    Nachweis eines Bedingungseintritts durch Notarbestätigung

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht befugt, sich den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu bilden und der rechtlichen Überprüfung zugrunde zu legen (Senat, MDR 1981, 1028; Senat, Rpfleger 1984, 352; Senat, NJW-RR 1987, 223 [223 f.]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 529 [530]; FK/Schmerbach, a.a.O., § 7 Rdnr. 22).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    Die Voraussetzungen, unter denen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts mit der weiteren Beschwerde angefochten werden kann, ist in Insolvenzverfahren durch die Sonderregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO eigenständig und von der Bestimmung des § 568 Abs. 2 ZPO abweichend geregelt (Senat, ZIP 1999, 1929 [1930]; BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 8; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 9; Smid, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 12.10.1988 - 2 Wx 27/88
    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht befugt, sich den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu bilden und der rechtlichen Überprüfung zugrunde zu legen (Senat, MDR 1981, 1028; Senat, Rpfleger 1984, 352; Senat, NJW-RR 1987, 223 [223 f.]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 529 [530]; FK/Schmerbach, a.a.O., § 7 Rdnr. 22).
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht befugt, sich den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu bilden und der rechtlichen Überprüfung zugrunde zu legen (Senat, MDR 1981, 1028; Senat, Rpfleger 1984, 352; Senat, NJW-RR 1987, 223 [223 f.]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 529 [530]; FK/Schmerbach, a.a.O., § 7 Rdnr. 22).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 30.03.1999 - 102 IN 642/99

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen; Erstellung

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99
    Die gegen diese Entscheidung von der Beteiligten zu 2) am 15. Juli 1999 eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landgericht Duisburg durch Beschluß vom 5. August 1999 (abgedruckt: ZInsO 1999, 597) mit der Begründung zurückgewiesen, es sei zwar für Behörden anerkannt, daß die gegen einen Schuldner bestehende Forderung bereits durch den gestellten Eröffnungsantrag als glaubhaft gemacht anzusehen sei; aus den von der Beteiligten zu 2) vorgelegten Unterlagen sei jedoch nicht ersichtlich, auf welchem Leistungsbescheid oder Beitragsnachweis ihre Beitragsforderungen beruhen.
  • OLG Köln, 23.05.1984 - 2 Wx 39/83
  • OLG Köln, 22.07.1981 - 2 Wx 27/81
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Da gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nur gegeben ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht zugelassen wird, ist das eingelegte Rechtsmittel dahin zu verstehen, daß zugleich die Zulassung dieses Rechtsmittels beantragt wird (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, NZI 2000, 134; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 78; HK-Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 4 m.w.N.).

    Diese bisher - soweit ersichtlich - für das Insolvenzrecht noch nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage kann zur Vermeidung der Gefahr einander widersprechender Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO überprüft werden (vgl. allgemein hierzu: Senat, NZI 2000, 80; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 16).

    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 561 Abs. 2 für das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat NZI 2000, 133; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 19).

    Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 303/05

    Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters

    Nach anderer Auffassung soll sich die Vergütung nach dem für einen Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) geltenden Regeln (§§ 1915, 1835, 1836 BGB) richten, und gemäß § 1835 Abs. 3 BGB nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wenn der Sonderinsolvenzverwalter ein Rechtsanwalt ist (Kübler/Prütting/Lüke § 56 Rn. 80; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO Vor § 1 InsVV Rn. 66; FK-InsO/Kind, 4. Aufl. § 63 Rn. 20; FK-InsO/Lorenz, aaO Rn. 17 vor Anh. III (InsVV); Gottwald/Last, Insolvenzrechtshandbuch 3. Aufl. § 127 Rn. 21; Hess, Insolvenzrecht § 2 InsVV Rn. 34; Nerlich/Römermann/Delhaes, § 63 InsO Rn. 43; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 56 Rn. 33; für die Konkursordnung schon ebenso LG Gießen ZIP 1980, 1073; LG Frankfurt/Oder ZInsO 1999, 45; AG Göttingen ZInsO 2000, 54).
  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00

    Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung;

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht befugt, sich den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu bilden und der rechtlichen Überprüfung zugrunde zu legen (vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 169 [171]; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166 [168], jeweils zur Insolvenzordnung; Senat, MDR 1981, 1028; Senat, Rpfleger 1984, 352; Senat, NJW-RR 1987, 223 [224]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; BayObLG NJW-RR 1994, 617 [618]; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1996, 529 [530]; jeweils für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit).

    Diesen Anforderungen, auf die der Senat nicht nur in mehreren veröffentlichten Entscheidungen vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 169 [171]), sondern auch durch den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß vom 26. Januar 2000 - 2 W 226/99 - (Bl. 735 ff d.A.) hingewiesen hat, genügt die angefochtene Entscheidung des Landgerichts vom 14. März 2000 nicht.

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Rechtsprechung
   AG Göttingen, 07.12.1999 - 71 N 57/98   

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AG Göttingen, 07.12.1999 - 71 N 57/98 (https://dejure.org/1999,12732)
AG Göttingen, Entscheidung vom 07.12.1999 - 71 N 57/98 (https://dejure.org/1999,12732)
AG Göttingen, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 71 N 57/98 (https://dejure.org/1999,12732)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 188
  • NZI 2001, 39
  • Rpfleger 2000, 181
  • ZInsO 2000, 54
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Krefeld, 30.11.2005 - 6 T 253/05

    Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters; Ausnahme des Sonderinsolvenzverwalters

    Wie auch von dem Beschwerdeführer vorgetragen, wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass auf den Vergütungsanspruch der Sonderinsolvenzverwalters nicht die InsVV Anwendung finde, sondern sich dessen Anspruch nach den Regelungen der §§ 1915, 1836 BGB für den Pfleger i.V.m. den Bestimmungen der BRAGO richte ( so: LG Gießen, Beschluss vom 10.9.1980, - 7 T 239/80 - in ZIP 1980, 1073 f.; LG Frankfurt/O., Beschluss vom 9.12.1998, - 16 T 427/98 -in ZInsO 1999, 45; AG Göttingen, Beschluss vom 7.12.1999, - 71 N 57/98 - in ZInsO 2000, 54 Ls. ).
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