Weitere Entscheidung unten: AG Offenbach, 31.10.2000

Rechtsprechung
   AG Kaiserslautern, 02.10.2000 - 3 IK 21/99   

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https://dejure.org/2000,24801
AG Kaiserslautern, 02.10.2000 - 3 IK 21/99 (https://dejure.org/2000,24801)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 02.10.2000 - 3 IK 21/99 (https://dejure.org/2000,24801)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 02. Oktober 2000 - 3 IK 21/99 (https://dejure.org/2000,24801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung für einen vorläufigen Treuhänder; Entnahme der Vergütung aus der Masse; Zuständigkeit des Richters oder des Rechtspflegers für die Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Treuhänders

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 624
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Rechtsprechung
   AG Offenbach, 31.10.2000 - 8 IN 193/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,33103
AG Offenbach, 31.10.2000 - 8 IN 193/00 (https://dejure.org/2000,33103)
AG Offenbach, Entscheidung vom 31.10.2000 - 8 IN 193/00 (https://dejure.org/2000,33103)
AG Offenbach, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 8 IN 193/00 (https://dejure.org/2000,33103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 624
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei

    Im Übrigen wird vertreten, dass der vorläufige Insolvenzverwalter in eigener Verantwortung prüft, ob er seine Zustimmung erteilt (vgl. FK-InsO/Schmerbach § 22 Rz. 61b i.V.m. 16b; a. A. AG Offenbach ZInsO 2000, 624; HK-InsO/Kirchhof § 24 Rz. 5; HambK-Schröder § 24 Rz. 4: keine Erfüllungswirkung wegen Unwirksamkeit).
  • AG Göttingen, 22.03.2001 - 74 IN 47/00

    Möglichkeit einer einseitigen Erledigungserklärung im

    Von einem rechtsmissbräuchlichen Antrag ist jedoch nicht auszugehen, wenn der Antragsgegner an den Antragsteller ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters - wie im vorliegenden Fall - eine Zahlung leistet (a.A. AG Hamburg ZInsO 2001, 138 [AG Hamburg 11.12.2000 - 67c IN 257/00] ) oder eine Zahlungsvereinbarung trifft (a. A. AG Offenbach ZInsO 2000, 624 [AG Offenbach 31.10.2000 - 8 IN 193/00] ).
  • AG Hamburg, 13.10.2006 - 67c IN 343/06

    Keine nachträgliche Genehmigung von Verfügungen des ehemaligen

    In einem solchen Fall der Annahme anfechtbarer Zahlungen ist es gerechtfertigt, dem Sozialversicherungsträger, der die Feststellung der Erledigung begehrt, die Kosten aufzuerlegen (AG Offenbach ZInsO 2000, 624).
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