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   LG Köln, 06.07.2001 - 19 T 103/01   

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LG Köln, 06.07.2001 - 19 T 103/01 (https://dejure.org/2001,6575)
LG Köln, Entscheidung vom 06.07.2001 - 19 T 103/01 (https://dejure.org/2001,6575)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 19 T 103/01 (https://dejure.org/2001,6575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 5 Abs. 1 Satz 1 § 20 § 97 § 98 § 305
    Keine Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen fehlendes Mitwirkung des Schuldners; Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 559
  • ZInsO 2001, 1017
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02

    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des

    Angestellte">101 InsO zu erzwingen (LG Köln NZI 2001, 559; LG Göttingen NJW-RR 2002, 1134; Heidelberger Kommentar/Kirchhof, § …
  • AG Göttingen, 06.12.2001 - 74 IN 246/01

    Amtsermittlungsgrundsatz; Antragsabweisung; Antragspflicht; Antragsteller;

    Dem steht der Amtsermittlungsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entgegen (a. A. LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017).

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017).

    Auch die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur InsO, 3/167; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 13 a; ohne weitere Ausführungen ebenso HK-InsO/Kirchhoff § 20 Rz. 15) belegen nicht die Auffassung des LG Köln.

    Weiter führt das LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) aus, das Erfordernis der Amtsermittlung erfahre keine Einschränkung dadurch, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner selbst gestellt und von ihm ohne weiteres zurückgenommen werden könne.

    Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

  • AG Göttingen, 06.12.2001 - 47 IN 246/01

    Mangelnde Auskunftserteilung des Schuldners im Insolvenzverfahren

    Dem steht der Amtsermittlungsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entgegen (a.A. LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ).

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln, NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ).

    Auch die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch zur InsO , 3/167; Kübler/Prütting/Pape, § 20 Rn. 13a; ohne weitere Ausführungen ebenso HKInsO/Kirchhof, § 20 Rn. 15) belegen nicht die Auffassung des LG Köln.

    Weiter führt das LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ) aus, das Erfordernis der Amtsermittlung erfahre keine Einschränkung dadurch, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner selbst gestellt und von ihm ohne weiteres zurückgenommen werden könne.

    Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a.A. LG Köln, NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017 ).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a.A. LG Köln, NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017 ).

  • AG Göttingen, 12.04.2002 - 74 IN 21/02

    Amtsermittlungspflicht; Anhörungstermin; Antragspflicht; Auskunftspflicht;

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017).

    b) Auch die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur InsO, 3/167; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 13 a; ohne weitere Ausführungen ebenso HK-InsO/Kirchhoff § 20 Rz. 15) belegen nicht die Auffassung des LG Köln.

    c) Weiter führt das LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) aus, das Erfordernis der Amtsermittlung erfahre keine Einschränkung dadurch, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner selbst gestellt und von ihm ohne weiteres zurückgenommen werden könne.

    e) Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

  • AG Göttingen, 04.06.2002 - 74 IN 81/02

    Wegfall des rechtlichen Interesses und der Amtsermittlungspflicht bei Eigenantrag

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln, NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ).

    Die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch zur InsO , 3/167; Kübler/Prütting/Pape, § 20 Rn. 13a; ohne weitere Ausführungen ebenso HK- InsO/Kirchhof, § 20 Rn. 15) belegen teilweise nicht die Auffassung des LG Köln.

    Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a.A. LG Köln, NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017 ).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a.A. LG Köln, NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017 ).

  • AG Göttingen, 06.12.2002 - 74 IN 337/02

    Abweisungsgrund; Amtsermittlungspflicht; Anhörungspflicht; Auskunftserzwingung;

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017).

    Die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur InsO, 3/167; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 13 a; ohne weitere Ausführungen ebenso HK-InsO/Kirchhoff § 20 Rz. 15) belegen teilweise nicht die Auffassung des LG Köln.

    Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

  • AG Göttingen, 02.01.2004 - 74 IN 303/03
    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ; LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl. Anm. Schmidt EWiR 2002, 767).

    c) Die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur InsO , 3/167; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 13 a; ohne weitere Ausführungen ebenso HK-InsO/Kirchhoff § 20 Rz. 15) belegen teilweise nicht die Auffassung des LG Köln.

    d) Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a. A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017 ).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a. A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017 ).

  • AG Göttingen, 24.09.2002 - 74 IN 81/02
    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017).

    c) Die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur InsO, 3/167; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 13 a; ohne weitere Ausführungen ebenso HK-InsO/Kirchhoff § 20 Rz. 15) belegen teilweise nicht die Auffassung des LG Köln.

    d) Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a. A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a. A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

  • AG Göttingen, 19.06.2002 - 74 IN 157/02

    Antragszurückweisung; Auskunftspflichtverletzung; Eigenantrag; Insolvenzantrag;

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017).

    Die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur InsO, 3/167; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 13 a; ohne weitere Ausführungen ebenso HK-InsO/Kirchhoff § 20 Rz. 15) belegen teilweise nicht die Auffassung des LG Köln.

    Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a.A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017).

  • AG Göttingen, 24.08.2004 - 74 IN 254/04
    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, vor einer Zurückweisung des Antrages müsse die Anhörung des Schuldners erzwungen werden, wenn sich nur so das Vorliegen des Insolvenzgrundes oder der Masselosigkeit ermitteln lasse (LG Köln NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ; LG Göttingen ZIP 2002, 1048 mit abl. Anm. Schmidt EWiR 2002, 767).

    Die vom LG Köln (NZI 2001, 559 = ZInsO 2001, 1017 ) angeführten Kommentarstellen (Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur InsO , 3/167; Kübler/Prütting/Pape § 20 Rz. 13 a) belegen teilweise nicht die Auffassung des LG Köln.

    Eines konkreten Hinweises durch das Insolvenzgericht an den Schuldner bedarf es nicht (a. A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017 ).

    Eine unzulässige Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf den Sachverständigen liegt darin nicht (a. A. LG Köln NZI 2001, 559, 560 = ZInsO 2001, 1017 ).

  • LG Göttingen, 24.04.2002 - 10 T 11/02

    Zulässigkeit der Zurückweisung des Antrages des Schuldners auf Eröffnung des

  • LG Cottbus, 16.10.2009 - 7 T 121/08

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht bei Verstoß des

  • AG Göttingen, 18.06.2002 - 74 IN 156/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LG Potsdam, 30.05.2002 - 5 T 124/02

    Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anforderungen an

  • AG Dresden, 13.02.2002 - IN-2190/01

    Verhängung von Zwangsmaßnahmen zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte in

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