Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 22.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 08.11.2000 - 1 U 513/00 - 115   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3698
OLG Saarbrücken, 08.11.2000 - 1 U 513/00 - 115 (https://dejure.org/2000,3698)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 U 513/00 - 115 (https://dejure.org/2000,3698)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 U 513/00 - 115 (https://dejure.org/2000,3698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb der Kartei eines Kundenstammes von einem Insolvenzverwalter; Kontaktieren der Kunden einer Kundendatei zum Zwecke der Werbung; Verbot der Werbung gegenüber ehemaligen Kunden nach dem Verkauf der Kundendatei; Berechtigung eines Insolvenzverwalter zur Verwertung von ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kundenstamm als veräußerbarer Teil der Insolvenzmasse

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1 § 139; InsO § 36 Abs. 2 Nr. 1
    Verwertung von Abonnentenverzeichnissen, Kundenlisten und Kundenbücher in der Insolvenz; Zeitliche Beschränkung eines Wettbewerbsverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 419
  • ZIP 2001, 164
  • MDR 2001, 594
  • NZI 2001, 41
  • ZInsO 2001, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 14.03.2018 - 318 O 201/15

    Insolvenzanfechtung der Übertragung eines Einzelunternehmens: Vorliegen eines

    Wie die §§ 22 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 2, 36 Abs. 2 InsO voraussetzen, gehören nämlich trotz § 36 Abs. 1 InsO auch diese tatsächlichen Werte zur Insolvenzmasse, so dass ihre Weggabe die Gläubigergesamtheit beeinträchtigt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.11.2000 - 1 U 513/00 - 155, ZInsO 2001, 132, Rn. 12, zitiert nach juris; HambKomm-InsO/Rogge/Leptien, a.a.O., § 129 Rdnr. 50).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.03.2000 - 11 W 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14150
OLG Hamburg, 22.03.2000 - 11 W 11/00 (https://dejure.org/2000,14150)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2000 - 11 W 11/00 (https://dejure.org/2000,14150)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2000 - 11 W 11/00 (https://dejure.org/2000,14150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Verfahrens durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Vermögen; Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes; Antrag auf Berichtigung eines Rubrums bei Parteistellung kraft Amtes

  • rechtsportal.de

    ZPO § 240 § 485
    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2001, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2000 - 11 W 11/00
    Auch sonst entspricht es dem neueren Verständnis, das selbständige Beweisverfahren, mehr als das frühere Beweissicherungsverfahren, wie ein Urteilsverfahren zu behandeln, so z.B. in den Fragen der Streitverkündung (BGH NJW 1997, 859) und der Ablehnung des Sachverständigen (vgl. Thomas/Putzo § 487 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 04.02.1997 - 21 W 12/96

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2000 - 11 W 11/00
    Während die wohl überwiegende Ansicht eine Unterbrechungswirkung verneint (OLG Hamm NJW-RR 1997, 723 ; Zöller/Greger Rdn. 8 vor § 239 ZPO ; Baumbauch/Lauterbach/Albers/Hartmann Rdn. 5 vor § 239 ZPO ; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage Rdnr. 6; Kilger/Karsten Schmidt, 17. Aufl., § 10 KO Rdn. 1 a), halten andere die Vorschriften der §§ 239 ff. und insbesondere § 240 ZPO für anwendbar (Thomas/Putzo Rdn. 1 vor § 239; MünchKomm/Feiber § 240 Rdn. 4; Stein-Jonas/Roth Rdn. 2 vor § 239).
  • BGH, 11.12.2003 - VII ZB 14/03

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Insolvenz einer Partei

    Für eine Unterbrechung sprechen sich aus OLG Hamburg, OLGR 2000, 436; OLG München, BauR 2002, 983; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 6 (a.A. noch 9. Aufl.); MünchKommZPO/Feiber, 2. Aufl., § 239 Rdn. 7. Eine Unterbrechungswirkung verneinen OLG Hamm, NJW-RR 1997, 723; OLG Frankfurt am Main, BauR 2002, 1886; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., vor § 239 Rdn. 8; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., vor § 485 Rdn. 6; Hdb. priv.
  • OLG Brandenburg, 05.05.2003 - 8 W 58/03

    Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen

    Dieser Grundsatz wird neuerdings von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Hamburg ZInsO 2001, 132; OLG München NZI 2003, 57; dem.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2003 - 19 W 34/02

    Unterbrechung des gerichtlichen Beweisverfahrens durch Eröffnung des

    Nicht nur das in der angefochtenen Entscheidung zitierte Landgericht Karlsruhe, sondern auch das Oberlandesgericht Hamburg (OLGR 2000, 436f), das Oberlandesgericht München (BauR 2002, 983) und das Landgericht Stuttgart (Beschluß vom 22.7. 2002 Az. 10 OH 8/02) haben sich inzwischen der Meinung in der Literatur (Münchener Komm.-Feiber ZPO 2. A. § 239 RZ 7; Musielak-Stadler ZPO § 239 RZ 1, Heidland, Der Bauvertrag in der Insolvenz RZ 290; Werner/Pastor Der Bauprozeß 10. A. RZ 6) angeschlossen, wonach die Vorschriften der Unterbrechung auch im selbständigen Beweisverfahren gelten.
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 21 W 28/03

    Unterbrechung des Beweisverfahrens bei Insolvenzverfahren?

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob das selbständige Beweisverfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 240 ZPO unterbrochen wird (bejahend OLG Hamburg OLGR 2000, 436f, OLG München BauR 2002, 983f, OLG Frankfurt BauR 2003, 756f, Thomas-Putzo, ZPO-Kom., 25. Aufl. 2003, vor § 239 Rz. 1, Stein/Jonas-Roth, ZPO, 21. Aufl. 1994, Vor § 239 Rz. 2, Münchener-Kom./Feiber, z. Aufl. 2000, § 239 RZ.
  • OLG Dresden, 11.04.2002 - 3 W 426/02

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des

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