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   LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00 (588)   

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LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00 (588) (https://dejure.org/2001,24559)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29.01.2001 - 8 T 947/00 (588) (https://dejure.org/2001,24559)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - 8 T 947/00 (588) (https://dejure.org/2001,24559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 InsVV; § 11 Abs. 1 InsVV; § 3 Abs. 1 a InsVV; § 3 Abs. 1 c InsVV
    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung der Vergütung durch Festsetzung der Regelvergütung inklusive aller zu berücksichtigenden Erhöhungsfaktoren und der Bildung eines Prozentsatzes dieser Vergütung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung der Vergütung durch Festsetzung der Regelvergütung inklusive aller zu berücksichtigenden Erhöhungsfaktoren und der Bildung eines Prozentsatzes dieser Vergütung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 20
  • Rpfleger 2001, 315
  • ZInsO 2001, 552
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00
    Für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist jedoch allgemein anerkannt, dass nicht die Teilungsmasse maßgeblich ist, welche bei Beendigung seiner Tätigkeit noch nicht bekannt ist, sondern vielmehr das Vermögen, welches der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung verwaltet hat (vgl. OLG Köln NZI 2000, 585; OLG Zweibrücken JurBüro 2000, 605; OLG Jena NZI 2000, 533).

    Die gegenteilige Ansicht, nach der auch für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstände nur unter den Voraussetzungen des analog anwendbaren § 1 InsVV zu berücksichtigen sind (OLG Zweibrücken JurBüro 2000, 605) führt darüber hinaus zu unpraktikablen Ergebnissen, weil sie eine Prognose hinsichtlich der Verwertungsmöglichkeiten durch den endgültigen Insolvenzverwalter verlangt.

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 291/00

    Vorläufige Verwaltung; Verwaltervergütung

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00
    Für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist jedoch allgemein anerkannt, dass nicht die Teilungsmasse maßgeblich ist, welche bei Beendigung seiner Tätigkeit noch nicht bekannt ist, sondern vielmehr das Vermögen, welches der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung verwaltet hat (vgl. OLG Köln NZI 2000, 585; OLG Zweibrücken JurBüro 2000, 605; OLG Jena NZI 2000, 533).

    Zu diesem Vermögen gehören auch die Gegenstände, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind (OLG Jena NZI 2000, 533; BayObLG NZI 2001, 26).

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 97/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00
    Für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist jedoch allgemein anerkannt, dass nicht die Teilungsmasse maßgeblich ist, welche bei Beendigung seiner Tätigkeit noch nicht bekannt ist, sondern vielmehr das Vermögen, welches der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung verwaltet hat (vgl. OLG Köln NZI 2000, 585; OLG Zweibrücken JurBüro 2000, 605; OLG Jena NZI 2000, 533).
  • BayObLG, 18.10.2000 - 4Z BR 18/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00
    Zu diesem Vermögen gehören auch die Gegenstände, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind (OLG Jena NZI 2000, 533; BayObLG NZI 2001, 26).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Nach einer dritten, differenzierenden Meinung kommt es darauf an, ob die Besonderheiten dem Verfahren als Ganzem - also sowohl vor als auch nach Insolvenzeröffnung - anhaften (LG Braunschweig ZInsO 2001, 552, 553; Blersch, in: Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 11 InsVV Rn. 27 f; im Ansatz auch OLG Frankfurt ZInsO 2001, 606, 607; ebenso für die Sequestervergütung bereits LG Baden-Baden NZI 1999, 159, 160).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Gegen einen Zuschlag allein wegen langer Verfahrensdauer wird geltend gemacht, diese resultiere regelmäßig aus Besonderheiten, die ohnehin gesondert vergütet würden (LG Deggendorf, Rpfleger 1998, 125; LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552, 554; LG Göttingen, NZI 2006, 477; LG Stendal, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - 25 T 166/05, juris Rn. 14 f; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn. 58; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 2. Aufl., Rn. 248; Graeber, Vergütung in Insolvenzverfahren von A-Z, Rn. 459; HmbKomm-InsO/Büttner, 3. Aufl., § 3 InsVV Rn. 7a; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO, § 3 InsVV Rn. 24).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04

    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters, die Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigt, regelmäßig nur ein Bruchteil der für den endgültigen Verwalter anerkannten Zuschläge anzusetzen ist (so LG Braunschweig ZInsO 2001, 552, 553; LG Berlin ZInsO 2001, 608, 611; LG Neubrandenburg ZInsO 2003, 26, 27; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 3 Rn. 72 und § 11 Rn. 74; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2000 Rn. 189; ebenso zur Konkursordnung LG Göttingen ZInsO 1998, 189, 190) oder ob die Zuschläge - unter der Voraussetzung, daß sich die Tätigkeiten qualitativ und quantitativ nicht unterscheiden - ebenso hoch wie bei dem endgültigen Verwalter zu bemessen sind (OLG Frankfurt/Main ZIP 2001, 1016, 1018; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 16; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 InsVV Rn. 22; Graeber, Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 11 InsVV 2003 S. 74 f).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    In der Praxis werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Regelfall 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zugebilligt (OLG Braunschweig ZInsO 2000, 336; OLG Celle ZInsO 2001, 948, 950; OLG Stuttgart ZIP 2001, 2185, 2187; OLG Dresden ZIP 2002, 1365; LG Baden-Baden ZIP 1999, 1138; LG Braunschweig ZInsO 2001, 552; AG Göttingen NZI 1999, 469; Hess, InsVV 2. Aufl. § 11 Rn. 9, 15; Blersch, InsVV § 11 Rn. 32).
  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung

    Im weiteren ist hinsichtlich der Führung von Übernahmeverhandlungen und der Sanierungsanstrengungen des Beteiligten zu 2) eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 Prozentpunkte vorzunehmen (vgl. LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552 (554) [LG Braunschweig 29.01.2001 - 8 T 947/00] ; BGH, ZInsO 2001, 165 (169) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ).

    Ebenfalls wurden Fragen der Betriebsrenten mitbehandelt (vgl. hierzu auch im weiteren LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26 f. [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ; LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552 f. [LG Braunschweig 29.01.2001 - 8 T 947/00] ).

    Eine Inventur ist in jedem Insolvenzfall eines produzierenden oder Handel treibenden Unternehmens erforderlich, demgemäß ist das Erfordernis einer umfangreichen Inventur auch in der Kommentarliteratur nicht als Erhöhungsgrund erwähnt (LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552 (554) [LG Braunschweig 29.01.2001 - 8 T 947/00] ).

  • LG Münster, 03.02.2014 - 5 T 318/13

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch

    LG Braunschweig, Az. 8 T 947/00: 25%.

    Dementsprechend ist der beantragte Zuschlag von 5% nach Meinung der Kammer gerechtfertigt (vgl. hierzu auch LG Braunschweig, Beschluss vom 29.01.2001, Az. 8 T 947/00, RPfl 2001, Seite 315; LG Göttingen, Beschluss vom 25.06.2001, Az. 10 T 41/01, NZI 2002, Seite 115 und AG Bonn, Beschluss vom 13.01.2006, Az. 89 IN 196/99: Hier wurden jeweils Zuschläge gewährt, ohne jedoch die jeweilige Gläubigerzahl anzugeben).

  • LG Münster, 18.02.2013 - 5 T 490/12

    Vorläufiges Insolvenzverfahren, Zuschlag, Betriebsfortführung,

    LG Braunschweig, Az. 8 T 947/00: 25%.
  • AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters: Tätigkeit im Rahmen

    So hat beispielsweise das LG Bielefeld bei intensiven Sanierungsbemühungen einen Zuschlag von 20 Prozentpunkten gewährt (ZInsO 2004, 1250), das LG Braunschweig bei Verhandlungen mit zwei großen Mitbewerbern 25 Prozentpunkte (ZInsO 2001, 552, 554) und das LG Cottbus bei besonderen Schwierigkeiten und Verhandlungen in den USA, Kanada und England 25 Prozentpunkte (ZInsO 2009, 2114, 2119).
  • LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Auch andere Kriterien, die typischerweise eine Abweichung vom Normalfall zum schwierigen oder umfangreichen Verfahren rechtfertigen würden, wie etwa eine besonders große Masse und deren erhebliche Vermehrung durch Einziehung hoher Forderungen, mehrere Betriebsstätten, rechtliche Schwierigkeiten und Auslandsberührung sowie Sanierungsbemühungen (vgl. hierzu LG Braunschweig , Rpfleger 2001, 315; Hess, in: ders./Weis/Wienberg, InsO, 2000, § 2 InsVV Rdnr. 13 f.) u.ä.
  • LG Traunstein, 13.04.2004 - 4 T 3690/03

    Beschwerde des Insolvenzgläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung des

    (2)Neben dem Zuschlag wegen Betriebsfortführung ist ein weiterer Zuschlag für die Einbeziehung der Arbeitnehmerschaft (138 Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung) in den weiteren Unternehmensablauf und die vorgenommene Insolvenzgeldvorfinanzierung gerechtfertigt (s. auch LG Braunschweig Rpfleger 2001, 315).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

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