Rechtsprechung
   AG Hamburg, 24.10.2000 - 67 c IN 56/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,31752
AG Hamburg, 24.10.2000 - 67 c IN 56/00 (https://dejure.org/2000,31752)
AG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2000 - 67 c IN 56/00 (https://dejure.org/2000,31752)
AG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 67 c IN 56/00 (https://dejure.org/2000,31752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,31752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines vorläufigen Verwalters

Papierfundstellen

  • ZInsO 2001, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 144/99

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus AG Hamburg, 24.10.2000 - 67c IN 56/00
    Nach Definition der Rechtsprechung zum Begriff der Zahlungsunfähigkeit (BGH, ZIP 2000, 1016/AG Köln, ZIP 2000, 1889 f.) war diese und ist diese daher nach wie vor gegeben.
  • AG Köln, 09.06.1999 - 73 IN 16/99

    Erledigung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus AG Hamburg, 24.10.2000 - 67c IN 56/00
    Auf weitere gerichtliche Nachfrage unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Zahlungsunfähigkeit (z.B. AG Köln, ZIP 1999, 1889 f.) teilte der vorläufige Verwalter mit, es sei doch von einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei Antragstellung auszugehen gewesen, jedoch habe dieser bei Anordnung der vorläufigen Verwaltung bereits Forderungen gegen Drittschuldner realisiert gehabt, welche zum Wegfall der Zahlungsunfähigkeit führten, da der Schuldner alle bekannten und ermittelten Verbindlichkeiten nunmehr bedienen könne.
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Dem Konkurs- oder Insolvenzverwalter wurde der Vergütungsanspruch aberkannt, wenn er besonders schwerwiegende schuldhafte Pflichtverletzungen in Form von strafbaren Handlungen (z.B. Unterschlagungen) zum Nachteil der Masse begangen hatte (OLG Karlsruhe ZInsO 2000, 617; LG Konstanz ZInsO 1999, 589; AG Wolfratshausen ZInsO 2000, 517, 518; AG Hamburg ZInsO 2001, 69, 70; vgl. auch Eickmann, Vergütungsrecht/InsVV 2. Aufl. vor § 1, Rn. 16a; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 3 Rn. 78).
  • AG Hamburg, 23.04.2003 - 67c IN 62/02

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines Vergütungsanspruchs

    Das AG Hamburg hat einen vergleichbaren Fall hinsichtlich der dann festzusetzenden Vergütung bereits am 24.10.2000 rechtskräftig entschieden (AG Hamburg, ZInsO 2001, 69 [AG Hamburg 24.10.2000 - 67c IN 56/00] ).

    Zu Recht hat Förster in seiner diesbezüglichen Anmerkung ( ZInsO 2001, 70 [AG Hamburg 24.10.2000 - 67c IN 56/00] ) darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall weniger von "Schlechterfüllung" als vielmehr von "Nichterfüllung" der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ausgegangen werden müsse.

  • LG Magdeburg, 10.01.2013 - 11 T 507/11

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche des Gesamtvollstreckungsverwalters auf Null

    Auch dem Konkurs- oder Insolvenzverwalter hat die Rechtsprechung den Vergütungsanspruch aberkannt, wenn er besonders schwerwiegende schuldhafte Pflichtverletzungen zum Nachteil der Masse begangen hat (OLG Karlsruhe ZInsO 2000, 617; LG Konstanz ZInsO 1999, 589; AG W ZInsO 2000, 517, 518; AG Hamburg ZInsO 2001, 69, 70), wobei es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausreicht, dass der Insolvenzverwalter eine Straftat begangen hat, die ihn als charakterlich ungeeignet hat erscheinen lassen, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters auszuüben (BGHZ 159, 322).
  • LG Cottbus, 30.04.2007 - 7 T 373/04
    Dem Insolvenzverwalter wurde insoweit der Vergütungsanspruch aberkannt, wenn er besonders schwerwiegende schuldhafte Pflichtverletzungen in Form von strafbaren Handlungen (z.B. Unterschlagungen) zum Nachteil der Masse begangen hatte ( OLG Karlsruhe ZInsO 2000, 617 ; LG Konstanz ZInsO 1999, 589 ; AG Wolfratshausen ZInsO 2000, 517, 518 ; AG Hamburg ZInsO 2001, 69, 70 ; vgl. auch Haarmann/Wutzke/Förster a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht