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   LG Hannover, 12.02.2002 - 20 T 2225/01 - 80   

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https://dejure.org/2002,12729
LG Hannover, 12.02.2002 - 20 T 2225/01 - 80 (https://dejure.org/2002,12729)
LG Hannover, Entscheidung vom 12.02.2002 - 20 T 2225/01 - 80 (https://dejure.org/2002,12729)
LG Hannover, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 20 T 2225/01 - 80 (https://dejure.org/2002,12729)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 287 Abs. 2 S. 1 InsO; § 290 Abs. 1 InsO; § 43 StVollzG
    Teilhabe von Strafgefangenen an der Restschuldbefreiung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung; Zielsetzung des Gesetzgebers bei der Restschuldbefreiung

  • Wolters Kluwer

    Teilhabe von Strafgefangenen an der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 287, 295, 296
    Versagung der Restschuldbefreiung bei Ausschluss einer angemessenen Erwerbstätigkeit wegen lang-jähriger Haftstrafe

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Restschuldbefreiung beim Fehlen einer angemessenen Erwerbstätigkeit wegen Haftstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versagung der Restschuldbefreiung aus Gründen, die vor der Wohlverhaltensperiode liegen (langjährig inhaftierter Straftäter)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 449
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Die Obliegenheiten des § 295 InsO treffen den Schuldner erst von der Aufhebung (oder der Einstellung, vgl. § 289 Abs. 3 InsO) des Insolvenzverfahrens an (z.B. AG Köln NZI 2004, 331, 332 ; LG Göttingen NZI 2004, 596 ; 2004, 678, 679 ; AG Göttingen ZInsO 2005, 1001, 1002 ; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 287 Rn. 44 f; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl. § 295 Rn. 2; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 295 Rn. 15; FK/Ahrens, 4. Aufl. § 295 Rn. 7a; Hess, Insolvenzrecht § 295 Rn. 3; a.A. LG Hannover ZInsO 2002, 449, 450 mit zust. Anm. Wilhelm; AG Göttingen NZI 2003, 217 mit abl. Anmerkung Ahrens NZI 2003, 219 f; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 295 Rn. 1c).
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZB 148/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Straftat des Schuldners nach Eintritt der

    b) Die Auffassung, jeder zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter sei von vornherein von der Möglichkeit ausgeschlossen, Restschuldbefreiung zu erlangen (LG Hannover ZInsO 2002, 449 f mit Anm. Wilhelm; AG Hannover ZVI 2004, 501 f; Foerste, Insolvenzrecht, 4. Aufl. Rn. 552), ist weder mit dem Willen des Gesetzgebers noch dem Regelungszusammenhang der Versagungsgründe vereinbar.

    Mit dieser Begrenzung ist es unvereinbar, jede Straftat, die zu einer Inhaftierung geführt hat, gleichsam durch die "Hintertür" zu einem Versagungsgrund zu erheben, weil der Schuldner infolge der Haft in seinen Möglichkeiten beschränkt ist, die ihn gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO treffende Erwerbsobliegenheit zu erfüllen (LG Koblenz ZVI 2008, 473 f; Heyer NZI 2010, 81; Riedel ZVI 2002, 131 f; Kohte EWiR 2002, 491, 492; HK-InsO/Landfermann, aaO § 295 Rn. 7; HambKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 295 Rn. 6; Hess, Insolvenzrecht, 2007 § 295 Rn. 8).

  • LG Wiesbaden, 26.11.2007 - 4 T 614/07

    Nichtgeltendmachung des Pflichtteils als Obliegenheitsverletzung i.S.v. § 295

    Wegen der Neufassung des § 287 Abs. 1 InsO , wonach die Dauer der sechsjährigen Abtretung (Wohlverhaltensperiode) bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt, ist in der Rechtsprechung (LG Hannover, ZInsO 2002, 449 ) die Auffassung vertreten worden, dass sich die Obliegenheiten des § 295 InsO bereits in den Zeitraum vor der Ankündigung der Restschuldbefreiung erstrecken.
  • LG Wuppertal, 13.09.2004 - 6 T 348/04
    Dies ist streitig (vgl. : LG Hannover, ZInsO 2002, 449, 450; Münchener Kommentar zur InsO Hericke, § 295, Rdnr. 12).
  • LG Koblenz, 02.07.2008 - 2 T 444/08

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Versagung noch nicht gewährter

    Der entgegenstehenden Auffassung des Landgerichts Hannover vom 12. Februar 2002 - 20 T 2225/01 - (veröffentlicht in: ZInsO 2002, 449) schließt sich die Kammer nicht an.
  • AG Potsdam, 13.03.2006 - 35 IN 1211/05

    Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen

    Ihm ist die Restschuldbefreiung zu versagen, weil er nicht die reale Möglichkeit hat, nach seinen Fähigkeiten Einkünfte zu erzielen, gem. §§ 290 Abs. 1, 295 Abs. 1, 296 InsO , § 43 StVollzG (LG Hannover, Beschluss vom 12.02.2002 - 20 T 2225/01 -80-2 InsO 2002, 449 ff.).
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