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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00   

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LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00 (https://dejure.org/2001,7110)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00 (https://dejure.org/2001,7110)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 5 Sa 1832/00 (https://dejure.org/2001,7110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 53
  • BB 2001, 2379
  • ZInsO 2002, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Köln, 03.05.2000 - 2 Sa 272/00

    Kündigung: Soziale Auswahl - Einkommen des Ehepartners

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Ist das Auswahlschema nicht zwischen den Betriebs- bzw. Tarifvertragsparteien nach § 1 Abs. 4 KSchG schriftlich vereinbart, steht dem Arbeitgeber dabei nur ein gewisser Wertungsspielraum zu; das Ergebnis ist dann nicht nur auf grobe Fehlerhaftigkeit zu überprüfen (entgegen LAG Köln 03.05.2000 - 2 Sa 272/00 -).

    Wesentliche soziale Gesichtspunkte sind jedenfalls die drei Grunddaten der Betriebszugehörigkeit, des Lebensalters und der Unterhaltspflichten, auch wenn die zwischenzeitliche gesetzliche Beschränkung auf diese drei Kriterien seit dem 01.01.1999 wieder aufgegeben worden ist (LAG Köln 03.05.2000 - 2 Sa 272/00 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 33; APS/Kiel § 1 KSchG Rn. 706).

    Punktesysteme zur Systematisierung führen nicht in jedem Fall zu einer richtigen sozialen Auswahl, weil sie das Gewicht der sozialen Gesichtspunkte schematisch festlegen (LAG Köln 02.05.2000 - 2 Sa 272/00 - a. a. O. und BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 21).

    Weitergehend hat das LAG Köln im Urteil vom 03.05.2000 (2 Sa 272/00 - a. a. O.) unter Berufung auf KR/Etzel § 1 KSchG Rn. 694) entschieden, dass nur eine "grob fehlerhafte" Gewichtung von Sozialdaten zur Sozialwidrigkeit einer Kündigung führe.

    Es ist schon sehr zweifelhaft, ob die Dauer der Betriebszugehörigkeit, bei der es sich um den sozialen Gesichtspunkt handelt, den der Arbeitnehmer sich selbst erarbeitet, im Verhältnis zum Lebensalter angemessen berücksichtigt ist, wenn beide Sozialdaten mit einem Punkt pro Jahr bewertet werden (offen gelassen LAG Köln 03.05.2000 - 2 Sa 272/00 a. a. O.; ablehnend von Hoyningen-Huene/Linck DB 1997, 44; kritisch auch Kiel/Koch, Die betriebsbedingte Kündigung, Rn. 354: "jedenfalls kein grober Auswahlfehler nach § 1 Abs. 4 KSchG ").

    Das Berufungsgericht konnte entgegen der Entscheidung des LAG Köln vom 03.05.2000 - 2 Sa 272/00 - a. a. O.) die Frage der Zulässigkeit des Punkteschemas nicht dahin stehenlassen.

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Hat ein Arbeitgeber dieses Schema, das vom BAG im Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 - noch als zulässig angesehen worden ist, im Vertrauen auf diese Rechtsprechung angewendet, kann ihm daraus allerdings kein Nachteil entstehen (zum Vertrauensschutz bei der Veränderung von Handlungspflichten durch die Rechtsprechung zuletzt BAG 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 ).

    Der Arbeitgeber kann folglich zwar eine Vorauswahl anhand eines Punkteschemas vornehmen, bei dem die drei Grunddaten angemessen berücksichtigt werden; er muß aber stets eine einzelfallbezogene Abschlussprüfung durchführen (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 - NZA 1990, 729 = EzA § 1 KSchG soziale Auswahl Nr. 28).

    Der Arbeitgeber muß soziale Gesichtspunkte dabei nur "ausreichend" berücksichtigen; ihm ist damit ein "gewisser Wertungsspielraum" eingeräumt (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 - NZA 1990, 730 [BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89] = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 28), sodass sich in Grenzfällen mehrere Entscheidungen als zutreffend erweisen können (APS/Kiel § 1 KSchG Rn. 726 m. w. N.).

    Das BAG hat das von der Beklagten angewandte Prüfungsschema als Maßstab für eine Vorauswahl im Urteil vom 18.01.1990 (2 AZR 357/89 ) gebilligt.

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Hat ein Arbeitgeber dieses Schema, das vom BAG im Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 - noch als zulässig angesehen worden ist, im Vertrauen auf diese Rechtsprechung angewendet, kann ihm daraus allerdings kein Nachteil entstehen (zum Vertrauensschutz bei der Veränderung von Handlungspflichten durch die Rechtsprechung zuletzt BAG 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 ).

    In diesen Fällen verlangt der Vertrauensschutz eine Anwendung der Rechtssätze für die Vergangenheit, ohne für die Zukunft eine zutreffendere Auslegung zu blockieren (zum Vertrauenschutz in eine gefestigte Rechtsprechung BAG 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - NZA 1985, 455 = EzA § 2 KSchG Nr. 5 unter II. 4. b sowie BAG 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 (A) - 2 AZR 429/83 - NZA 1984, 169 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 31 unter III. 4. und 5. der Gründe m. w. N., zuletzt BAG 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 ).

  • EuGH, 26.09.2000 - C-322/98

    Kachelmann

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Nach den Entscheidungen des BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 341/98 - einerseits sowie des EUGH vom 26.09.2000 - C - 322/98 - andererseits bleibt offen, inwieweit darüber hinaus auch Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Arbeitszeiten in die soziale Auswahl einzubeziehen sind.

    Sie ist nach der neueren Rechtsprechung des EUGH jedoch wieder offen (EUGH 26.09.2000 - C-322/98 - NZA 2000, 1155 = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 45).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98

    Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Nach den Entscheidungen des BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 341/98 - einerseits sowie des EUGH vom 26.09.2000 - C - 322/98 - andererseits bleibt offen, inwieweit darüber hinaus auch Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Arbeitszeiten in die soziale Auswahl einzubeziehen sind.

    Die Frage, ob vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Arbeitszeiten einander vergleichbar sind, ist vom BAG grundsätzlich bejaht worden (03.12.1998 - 2 AZR 341/98 - NZA 1999, 431 [BAG 03.12.1998 - 2 AZR 341/98] = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl m. Anm. von Preis/Bütefisch, sofern dem keine entgegenstehende Organisationsentscheidung voransteht; zustimmend APS/Kiel § 1 KSchG Rn. 681; instruktiv Bütefisch, die Sozialauswahl, S. 160 ff.).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Liegen die Unternehmerentscheidung und die kontrollbedürftige Kündigung nahe beieinander, muß der Arbeitgeber sein Konzept anhand nachvollziehbaren Sachvortrags verdeutlichen (zur deshalb erforderlichen Abstufung der Darlegungs- und Beweislast BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - NZA 1999, 1098 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 m. Anm. Rieble).

    Voll nachzuprüfen haben die Gerichte dagegen, ob der Arbeitgeber die Unternehmerentscheidung überhaupt getroffen hat und ob dadurch ein Überhang an Arbeitskräften in einem Bereich entstanden ist, in dem der gekündigte Arbeitnehmer beschäftigt ist; nicht abzustellen ist auf den Wegfall eines konkreten räumlichen bzw. gegenständlichen Arbeitsplatzes (vgl. BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - a. a. O. und APS/Kiel § 1 KSchG Rd-Nr. 472).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Allerdings ist die Ehe dann ein "neutraler" Faktor, wenn der Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt, sofern dadurch kein oder nur geringfügiger Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach § 1360 BGB besteht (vgl. BAG 08.08.1985 - 2 AZR 464/84 - NZA 1986, 679 = EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 21; APS/Kiel § 1 KSchG Rn. 717, eingehend Bütefisch a. a. O. S. 223 - 237).
  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63

    Sitze im Aufsichtsrat - Konzern - Herrschendes Unternehmen -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Bei einer durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeformten Auslegung treten die Rechtswerte der Rechtssicherheit und des Vertrauenschutzes in den Vordergrund und verlangen im Allgemeinen ein Festhalten an der eingeschlagenen Rechtsentwicklung (vgl. BAG 17.10.1963 - 1 ABR 1/63 - AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG und BGHZ - GS - 85, 64, 87, 150, 155).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    In diesen Fällen verlangt der Vertrauensschutz eine Anwendung der Rechtssätze für die Vergangenheit, ohne für die Zukunft eine zutreffendere Auslegung zu blockieren (zum Vertrauenschutz in eine gefestigte Rechtsprechung BAG 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - NZA 1985, 455 = EzA § 2 KSchG Nr. 5 unter II. 4. b sowie BAG 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 (A) - 2 AZR 429/83 - NZA 1984, 169 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 31 unter III. 4. und 5. der Gründe m. w. N., zuletzt BAG 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 ).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
    Punktesysteme zur Systematisierung führen nicht in jedem Fall zu einer richtigen sozialen Auswahl, weil sie das Gewicht der sozialen Gesichtspunkte schematisch festlegen (LAG Köln 02.05.2000 - 2 Sa 272/00 - a. a. O. und BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 21).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. Juni 2001 - 5 Sa 1832/00 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 25.01.2001 - 11 Sa 908/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13655
LAG Hessen, 25.01.2001 - 11 Sa 908/99 (https://dejure.org/2001,13655)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.01.2001 - 11 Sa 908/99 (https://dejure.org/2001,13655)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 (https://dejure.org/2001,13655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 48
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2001 - 11 Sa 908/99
    Ohne jegliche Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit geht der Betrieb regelmäßig nicht auf den Erwerber von materiellen und immateriellen Betriebsmitteln über (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 1999 -- 8 AZR 159/98).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2001 - 11 Sa 908/99
    Eine solche Regelung zum Fortsetzungsanspruch des wirksam entlassenen Arbeitnehmers hat aber weder der deutsche Gesetzgeber noch die Rechtsprechung geschaffen (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1998 BB 1999 S. 1274).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    (2) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden (Hessisches LAG 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 - ZInsO 2002, 48; 8. Februar 2001 - 11 Sa 925/99 - LAG Hamburg 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - ZIP 2003, 772), teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs im Rahmen des Insolvenzverfahrens überhaupt - unabhängig von dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges (vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist) - abgelehnt worden (LAG Hamm 27. März 2003 - 4 Sa 189/02 - NZA-RR 2003, 652; vgl. auch 4. April 2000 - 4 Sa 1220/99 - ZInsO 2000, 292; 4. Juni 2002 - 4 Sa 593/02 - ZInsO 2003, 52: "mindestens jedoch begrenzt durch die Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO").
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

    Diese Gründe rechtfertigen es, den von der Rechtsprechung entwickelten Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergängen in der Insolvenz völlig auszuschließen (LAG Frankfurt/Main v. 25.01.2001 - 11 Sa 908/99, ZInsO 2002, 48; Hanau, ZIP 1998, 1817, 1820; Hess, AR-Blattei SD 915.8 Rn. 152; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch der InsO, 3. Aufl., Kap. 5 Rn. 289; Hanau/Berscheid, Kölner Schrift zur InsO, 2. Aufl., S. 1541, 1579 Rn. 74; Uhlenbruck/Berscheid, 12. Aufl., § 128 InsO Rn. 33; a.A. LAG Hamm v. 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98, InVo 1999, 384 = NZA-RR 1999, 576 = ZInsO 1999, 302; Bertram, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, DAI-Skript 2001, S. 44; BKB-Bertram, Praxis des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Teil 4 Rn. 1401; Kraemer/Bertram, Handbuch zur InsO, Lsbl., Fach 6, Kap. 3 Rn. 206, 207; Raab, RdA 2000, 147, 159/160).

    Da die Übernahme der Leitungsmacht durch die Beklagte zu 2) noch während des Laufes der Kündigungsfrist -der Kläger ist mit Schreiben vom 26.01.2001 zum 30.04.2001 gekündigt worden - erfolgt ist, kommen die von der Rechtsprechung zum Wiedereinstellungsanspruch entwickelten Grundsätze zur Anwendung, falls man einen solchen Anspruch bei Betriebsübergängen in der Insolvenz nicht völlig auszuschließen will (LAG Frankfurt/Main v. 25.01.2001 - 11 Sa 908/99, ZInsO 2002, 48; a.A. LAG Hamm v. 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98, InVo 1999, 384 = NZA-RR 1999, 576 = ZInsO 1999, 302).

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

    bb) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden (Hessisches LAG 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 - ZInsO 2002, 48; 8. Februar 2001 - 11 Sa 925/99 - LAG Hamburg 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - ZIP 2003, 772), teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs im Rahmen des Insolvenzverfahrens überhaupt - unabhängig von dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges (vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist) - abgelehnt worden (LAG Hamm 27. März 2003 - 4 Sa 189/02 - NZA-RR 2003, 652; vgl. auch 4. April 2000 - 4 Sa 1220/99 - ZInsO 2000, 292; 4. Juni 2002 - 4 Sa 593/02 - AR-Blattei ES 915 Nr. 23: mindestens jedoch begrenzt durch die "Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO").
  • LAG Hamm, 27.03.2003 - 4 Sa 189/02

    Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz

    Ob diese Grundsätze auf eine Betriebsveräußerung in der Insolvenz übertragen werden können ist umstritten (bejahend LAG Hamm v. 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98, InVo 1999, 384 = NZA-RR 1999, 576 = ZInsO 1999, 302; Bertram, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, DAI-Skript 2001, S. 44; BKB-Bertram, Praxis des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Teil 4 Rn. 1401; Kraemer/Bertram, Handbuch zur InsO, Lsbl., Fach 6, Kap. 3 Rn. 206, 207; Raab, RdA 2000, 147, 159/160; offengelassen BAG v. 16.05.2002 - 8 AZR 319/01, AP Nr. 9 zu § 113 InsO = ZInsO 2003, 43; BAG v. 16.05.2002 - 8 AZR 320/01, AP Nr. 11 zu § 113 InsO = BAGReport 2003, 112; BAG v. 16.05.2002 - 8 AZR 321/01, ZInsO 2003, 97; verneinend LAG Frankfurt/Main v. 25.01.2001 - 11 Sa 908/99, ZInsO 2002, 44; Hanau, ZIP 1998, 1817, 1820; Hess, AR-Blattei SD 915.8 Rn. 14x; Hanau/Berscheid, Kölner Schrift zur InsO, 2. Aufl., S. 1541, 1579 Rn. 74; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch der InsO, 3. Aufl., Kap. 5 Rn. 289; Uhlenbruck/Berscheid, 12. Aufl., § 128 InsO Rn. 33; ausf.

    Da die Übernahme der Leitungsmacht über den Betrieb der Insolvenzschuldnerin durch die Beklagte zu 2) spätestens mit Wirkung vom 01.07.2001 erfolgt ist, kommen die von der Rechtsprechung zum Wiedereinstellungsanspruch entwickelten Grundsätze zur Anwendung, falls man einen solchen Anspruch bei Betriebsübergängen in der Insolvenz nicht völlig auszuschließen will (so LAG Frankfurt/Main v. 25.01.2001 - 11 Sa 908/99, ZInsO 2002, 48; a.A. LAG Hamm v. 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98, InVo 1999, 384 = NZA-RR 1999, 576 = ZInsO 1999, 302).

  • LAG Niedersachsen, 02.04.2004 - 3 Sa 1870/03

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei einem

    Dieser Rechtsprechung folgen etwa das LAG Hamburg (Urteil vom 20.03.2002 - 3 Sa 5/01 - juris, nicht rechtskräftig geworden) und das LAG Frankfurt/Main (Urteil vom 25.01.2001 - 11 Sa 908/99 - juris).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Diese Gründe rechtfertigen es, den von der Rechtsprechung entwickelten Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergängen in der Insolvenz völlig auszuschließen (LAG Frankfurt/Main v. 25.01.2001 - 11 Sa 908/99, ZInsO 2002, 42; Hanau, ZIP 1998, 1817, 1820; Hess, AR-Blattei SD 915.8 Rn. 152; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch der InsO , 3. Aufl., Kap. 5 Rn. 289; Hanau/Berscheid, Kölner Schrift zur InsO , 2. Aufl., S. 1541, 1579 Rn. 74; Uhlenbruck/Berscheid, 12. Aufl., § 128 InsO Rn. 33; a.A. LAG Hamm v. 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98, InVo 1999, 384 = NZA-RR 1999, 576 = ZInsO 1999, 302 ; Bertram, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, DAI-Skript 2001, S. 44; BKB-Bertram, Praxis des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Teil 4 Rn. 1401; Kraemer/Bertram, Handbuch zur InsO , Lsbl., Fach 6, Kap. 3 Rn. 206, 207; Raab, RdA 2000, 147, 159/160).
  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03

    Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit

    Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, diese Grundsätze auf eine Betriebsveräußerung in der Insolvenz zu übertragen (so LAG Frankfurt/Main v. 25.01.2001 - 11 Sa 908/99, ZInsO 2002, 48; Hanau , ZIP 1998, 1817, 1820; a.A. LAG Hamm v. 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98, InVo 1999, 384 = NZA-RR 1999, 576 = ZInsO 1999, 302; Raab , RdA 2000, 147, 159/160).
  • ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung nach Eröffnung des

    Teilweise wird ein Wiedereinstellungsanspruch gegen den Betriebserwerber in der Insolvenz gänzlich verneint (so LAG Frankfurt vom 25.01.2001 - 11 Sa 908/99 n.v. und LAG Köln vom 20.12.2002 - 11 (13) Sa 593/02 n. rkr.
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