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   LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02   

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https://dejure.org/2002,34853
LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02 (https://dejure.org/2002,34853)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.05.2002 - 86 T 245/02 (https://dejure.org/2002,34853)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 86 T 245/02 (https://dejure.org/2002,34853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zustimmung des Insolvenzverwalters für die Wirksamkeit von Verfügungen der Schuldnerin; Untersagung der Einziehung von Außenständen durch die Schuldnerin; Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung einschließlich Auslagenpauschale ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 623
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Düsseldorf, 23.11.1999 - 25 T 937/99

    Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Verwalters; Zuständigkeit des

    Auszug aus LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02
    Voraussetzung für die Einbeziehung eines Vermögenswertes ist dabei stets, dass der vorläufige Insolvenzverwalter im maßgeblichen Zeitpunkt der Verwaltungsbeendigung eine Verwaltungstätigkeit im Hinblick auf diesen Vermögenswert ausgeübt hat (BGH a.a.O.; LG Düsseldorf ZInsO 2000, 350 [LG Düsseldorf 23.11.1999 - 25 T 937/99] ; Haarmeyer/Wutzke/Förster, a.a.O., § 11 InsVV Rdnr. 42).

    Auch Forderungen sind in die Berechnungsgrundlage miteinzubeziehen, wenn der vorläufige Verwalter sie erfasst und sichtet (Eickmann a.a.O. Rdnr. 8 a; insoweit übereinstimmend auch LG Düsseldorf NZI 2000, 182).

  • LG Ingolstadt, 20.06.2001 - 1 T 973/01

    Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Einbeziehung von mit

    Auszug aus LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02
    Hierbei kann vorliegend dahinstehen, ob sich die Tätigkeit gerade auf die Aus- bzw. Absonderungsrechte beziehen muss (so LG Krefeld ZInsO 2001, 701, 702 [LG Krefeld 05.07.2001 - 6 T 168/01] mit ablehnender Anmerkung Förster) oder ob sich - was auch nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs näher liegend erscheint - die Tätigkeit auf den mit Aus- bzw. Absonderungsrechten belasteten Gegenstand beziehen muss (so BayObLG, ZInsO 2000, 645, 646 ;.Pfälzisches OLG Zweibrücken sa.0. S. 401; LG Ingolstadt ZIP 2001, 1688 f.; Eickmann, Vergütungsrecht, 2. Aufl., § 11 InsVV Rdnr. 8 ff.; MünchKomm/Nowak, InsO, § 11 InsVV Rdnr. 6).
  • LG Dresden, 08.02.2002 - 7 T 1072/01

    Einbeziehung des Rückkaufswerts der schuldnerischen Lebensversicherung in die

    Auszug aus LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02
    Ein Abschlag entsprechend § 3 Abs. 2 InsVV ist vorliegend nicht geboten, weil die Bearbeitung der Absonderungsrechte einen erheblichen Teil der Tätigkeit ausgemacht hat (vgl. BGH a. a. 0., S. 168; LG Dresden ZInsO 2002, 369, 370) [LG Dresden 08.02.2002 - 7 T 1072/01] .
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02
    Als Berechnungsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung, nach der wiederum die angemessene Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen ist, ist der Wert des Schuldnervermögens zugrundezulegen, das der vorläufige Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung verwaltet hat, also die zu diesem Zeitpunkt vorhandene, gesicherte und festgestellte Vermögensmasse (BGH ZInsO 2001, 165 [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400 m.w.N.; ständige Rechtsprechung der Kammer, zuletzt Beschluss vom 19. Februar 2002 -86 T 45/02 - Haarmeyer/ Wutzke/Förster, Vergütung in Insolvenzverfahren, 2. Aufl., § 2 InsVV Rdnr. 5).
  • BayObLG, 18.10.2000 - 4Z BR 18/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02
    Hierbei kann vorliegend dahinstehen, ob sich die Tätigkeit gerade auf die Aus- bzw. Absonderungsrechte beziehen muss (so LG Krefeld ZInsO 2001, 701, 702 [LG Krefeld 05.07.2001 - 6 T 168/01] mit ablehnender Anmerkung Förster) oder ob sich - was auch nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs näher liegend erscheint - die Tätigkeit auf den mit Aus- bzw. Absonderungsrechten belasteten Gegenstand beziehen muss (so BayObLG, ZInsO 2000, 645, 646 ;.Pfälzisches OLG Zweibrücken sa.0. S. 401; LG Ingolstadt ZIP 2001, 1688 f.; Eickmann, Vergütungsrecht, 2. Aufl., § 11 InsVV Rdnr. 8 ff.; MünchKomm/Nowak, InsO, § 11 InsVV Rdnr. 6).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach

    Auszug aus LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02
    Voraussetzung für die Einbeziehung eines Vermögenswertes ist dabei stets, dass der vorläufige Insolvenzverwalter im maßgeblichen Zeitpunkt der Verwaltungsbeendigung eine Verwaltungstätigkeit im Hinblick auf diesen Vermögenswert ausgeübt hat (BGH a.a.O.; LG Düsseldorf ZInsO 2000, 350 [LG Düsseldorf 23.11.1999 - 25 T 937/99] ; Haarmeyer/Wutzke/Förster, a.a.O., § 11 InsVV Rdnr. 42).
  • LG Krefeld, 05.07.2001 - 6 T 168/01

    Aussonderungsrechte und Vergütung des vorläufigen Verwalters

    Auszug aus LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02
    Hierbei kann vorliegend dahinstehen, ob sich die Tätigkeit gerade auf die Aus- bzw. Absonderungsrechte beziehen muss (so LG Krefeld ZInsO 2001, 701, 702 [LG Krefeld 05.07.2001 - 6 T 168/01] mit ablehnender Anmerkung Förster) oder ob sich - was auch nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs näher liegend erscheint - die Tätigkeit auf den mit Aus- bzw. Absonderungsrechten belasteten Gegenstand beziehen muss (so BayObLG, ZInsO 2000, 645, 646 ;.Pfälzisches OLG Zweibrücken sa.0. S. 401; LG Ingolstadt ZIP 2001, 1688 f.; Eickmann, Vergütungsrecht, 2. Aufl., § 11 InsVV Rdnr. 8 ff.; MünchKomm/Nowak, InsO, § 11 InsVV Rdnr. 6).
  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung ist die entsprechende Frage, soweit sich dazu Stellungnahmen finden lassen, bejaht worden (LG Berlin ZInsO 2002, 623, 624; LG Osnabrück ZInsO 2003, 896; Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 11 InsVV Rn. 23; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO).
  • AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung

    1) Die Rechtsprechung hat zunächst Anfechtungsansprüche in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einbezogen (LG Berlin ZInsO 2002, 623; LG Köln ZIP 2004, 961 = ZInsO 2004, 499 LS), sofern sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf die Ermittlung anfechtbarer Ansprüche bezogen hat und das Vorliegen der Ansprüche konkret geprüft und nicht offen gelassen wurde (LG Osnabrück ZInsO 2003, 896).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der vorläufige Insolvenzverwalter eine Tätigkeit in nennenswerten oder erheblichen Umfang entfaltet hat (so LG Berlin ZInsO 2002, 623, 624; LG Köln ZIP 2004, 961 = ZInsO 2004, 499; Blersch ZIP 2006, 598, 603).

  • LG Berlin, 26.02.2003 - 81 T 124/03

    Voraussetzungen des Vorliegens eines insolvenzrechtlichen Aussonderungsanspruchs;

    Voraussetzung für die Einbeziehung eines Vermögenswertes ist dabei stets, dass der vorläüufige Insolvenzverwalter eine Verwaltungstätigkeit im Hinblick auf diesen Vermögenswert ausgeübt hat ( BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000, - IX ZB 105/00 , ZInsO 2001, 165 ff ; LG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 2002, - 86 ZT 245/02, ZInsO 2002, 623 m.w.N.).
  • LG Berlin, 26.02.2003 - 81 T 766/02
    Voraussetzung für die Einbeziehung eines Vermögenswertes ist dabei stets, dass der vorläufige Insolvenzverwalter eine Verwaltungstätigkeit im Hinblick auf diesen Vermögenswert ausgeübt hat ( BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00 -, ZInsO 2001, 165 ff. ; LG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 86 T 245/02 -, ZInsO 2002, 623 m.w.N.).
  • LG Berlin, 12.03.2003 - 86 T 371/03

    Vergütungsanspruch des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren; Forderung

    Entgegen der vom Amtsgericht angewandten Berechnungsweise findet für das angebrochene, jedoch nicht vollendete zweite Jahr der Tätigkeit keine Quotelung statt (so auch LG Hannover ZInsO 2002, 816, 817 [LG Hannover 15.08.2002 - 20 T 34/02]; LG Chemnitz ZIP 2000, 710, 711; Eickmann, Vergütungsrecht, 2. Aufl., § 8 InsVV Rn. 29; Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht, 6- Aufl., Rn. 2502; Haarmeyer/Wutzke/Förster insolvenzrechtliche Vergütung, 3. Aufl., § 8 InsVV , Rn- 11; wohl auch LG Stuttgart ZInsO 2002, 276 [LG Stuttgart 14.01.2002 - 10 T 508/01] ; anders noch - wenn auch nicht ausdrücklich - dem Beschluss der Kammer vom 14. Mai 2002 - 86 T 245/02 -, veröffentlicht in ZInsO 2002, 623 [LG Berlin 14.05.2002 - 86 T 245/02] zu Grunde liegend).
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