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LG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 T 267/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zvi-online.de
InsO § 304 Abs. 1 Satz 2
Beitragsforderungen einer Berufsgenossenschaft keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZInsO 2002, 637
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
Beitragsabzug bei verspäteter Lohnzahlung
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 T 267/02
Bezüglich letzterem besteht gegebenenfalls zwischen dem Unternehmer und der Berufsgenossenschaft ein Streit, ob Beiträge überhaupt oder in der geforderten Höhe zu zahlen sind (vgl. BAG NZA 1994, 620, 621).
- BGH, 22.09.2005 - IX ZB 55/04
Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Nach einer Auffassung stellen Forderungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes, die durch ein Arbeitsverhältnis veranlasst sind, keine Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift dar (…HK-InsO/Landfermann, aaO § 304 Rn. 10;… FK-InsO/Kohte, aaO § 304 Rn. 43; LG Düsseldorf ZInsO 2002, 637; LG Köln, NZI 2002, 505; LG Dresden ZVI 2004, 19). - LG Düsseldorf, 22.07.2003 - 25 T 346/03
Wertung von Forderungen des Finanzamtes aus Lohnsteuer als solche aus …
Die Kammer hat bereits im Verfahren 25 T 267/02 entschieden, das Ansprüche der Berufsgenossenschaft gegen den früheren Unternehmer, wenn sie auch durch ein Arbeitsverhältnis veranlasst sind, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen darstellen.