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   LAG Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 4 Sa 84/01   

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https://dejure.org/2002,5227
LAG Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 4 Sa 84/01 (https://dejure.org/2002,5227)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.04.2002 - 4 Sa 84/01 (https://dejure.org/2002,5227)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. April 2002 - 4 Sa 84/01 (https://dejure.org/2002,5227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses ; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Masseverbindlicheit als Klagegegenstand; Unterbrechung des Rechtsstreits; Wiederaufnahme nach § 86 Abs. 1 Insolvenzordnung

  • Judicialis

    InsO § 55; ; InsO § ... 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt.; ; InsO § 86; ; InsO § 86 Abs. 1; ; InsO § 86 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 613 a; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 240; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 295; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 705; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 72 a; ; GKG § 25 Abs. 2; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2003, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 29.12.1999 - 3 Ta 131/99

    Gegenstandswert der Kündigungsschutzklage bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 4 Sa 84/01
    Im Übrigen ist auch ein Wertungswiderspruch zu vermeiden zwischen der Klage nach § 256 ZPO, für die wegen § 12 Abs. 7 ArbGG der Gegenstandswert auf das Einkommen des Klägers für ein Kalendervierteljahr begrenzt ist, auch wenn gegebenenfalls im Rahmen eines solchen Antrags mehrere Sachverhalte zu prüfen sind, die je für sich das Arbeitsverhältnis beenden könnten (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Dezember 1999 - 3 Ta 131/99) und einer Mehrheit von Kündigungsschutzklagen nach § 4 KSchG, die in einem Verfahren geltend gemacht werden und deren Ziel ebenfalls einheitlich wirtschaftlich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist.
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 352/98

    Streitgegenstand bei Klage eines Steuerberaters auf Vergütung für die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 4 Sa 84/01
    Dabei ist davon auszugehen, dass im Zweifel dasjenige von der Partei gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 22. April 1999 - XI ZR 352/98 - NJW-RR 2000, 1521).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98

    Fehlerhafte Bezeichnung des Berufungsklägers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 4 Sa 84/01
    Es spricht nichts dafür, dass eine nicht am erstinstanzlichen Rechtsstreit beteiligte Person Rechtsmittel einlegen wollte (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 1998 - VII ZB 7/98 - LM § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Nr. 16).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Deshalb können Masseverbindlichkeiten durch Bestandsschutzprozesse betroffen werden, wenn der Bestand des Arbeitsverhältnisses über den Eröffnungszeitpunkt hinaus im Prozess geltend gemacht wird (vgl. Zwanziger Das Arbeitsrecht der Insolvenzordnung 2. Aufl. § 185 InsO Rn. 19; Smid Insolvenzordnung 2.Aufl. § 55 Rn. 32; MüKo-InsO/Hefermehl § 55 Rn. 164; Kübler/Prütting/Pape InsO Stand März 2006 § 55 Rn. 45 und 53; Berscheid ZInsO 1999, 205, 207; siehe auch BAG 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 -BAGE 57, 152) bzw. wenn die maßgeblichen Verhältnisse, die den Streitgegenstand bilden, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen (LAG Baden-Württemberg 18. April 2002 - 4 Sa 84/01 -).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05

    Unterbrechung des PKH-Verfahrens des Arbeitnehmers in der Unternehmensinsolvenz

    Dabei genügt, dass die Insolvenzmasse mittelbar betroffen ist, was insbesondere auch bei Feststellungsklagen der Fall sein kann, nämlich dann, wenn während eines laufenden Kündigungsrechtsstreits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des beklagten Arbeitgebers eröffnet wird und wenn die Kündigungsschutzklage die Feststellung des (Fort)Bestands des Arbeitsverhältnisses des klagenden Arbeitnehmers zu einem Zeitpunkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft (LAG Baden-Württemberg v. 18.04.2002 - 4 Sa 84/01, ZInsO 2003, 100; ähnl.

    Wird nämlich festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, so bestehen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis fort und der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die Vergütung zu bezahlen (LAG Schleswig-Holstein v. 24.01.2005 - 2 Ta 17/05, a.a.O.; ähnl. LAG Baden-Württemberg v. 18.04.2002 - 4 Sa 84/01, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    Eine Fortsetzung des Rechtsstreits ist daher nur möglich, wenn das Verfahren nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften gegen den Insolvenzverwalter aufgenommen (LAG Baden-Württemberg v. 18.04.2002 - 4 Sa 84/01, ZInsO 2003, 100; LAG Schleswig-Holstein v. 24.01.2005 - 2 Ta 17/05, LAGReport 2005, 123; a.A. ArbG Weiden v. 23.03.2004 - 6 Ca 283/03 A, LAGE § 86 InsO Nr. 1, das eine Aufnahmemöglichkeit verneint) oder nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzschuldner fortgesetzt wird (LAG Hamm v. 29.08.1996 - 4 Sa 208/96, ARST 1997, 68 = KTS 1997, 318).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 23.03.2004 - 6 Ca 283/03

    Zur Frage, ob ein gegen den Schuldner rechtshängiges Kündigungsschutzverfahren

    Dies hat aber nicht zur Folge, dass bereits der Feststellungsantrag über den Bestand des Arbeitsverhältnisses als Masseverbindlichkeit anzusehen ist, wie dies offensichtlich vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vertreten wird (vgl. LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.04.2002 - AZ: 4 Sa 84/01).
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