Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 03.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03   

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https://dejure.org/2003,1357
OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03 (https://dejure.org/2003,1357)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.09.2003 - 7 W 54/03 (https://dejure.org/2003,1357)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. September 2003 - 7 W 54/03 (https://dejure.org/2003,1357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 728 Abs. 2; 892; GBO § 47; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; 32 Abs. 1 Nr. 1; 84 Abs. 1
    Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Insolvenzeröffnungüber das Vermögen eines Gesellschafters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Eintragung eines Insolvenzvermerks; Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Übergang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Insolvenzvermerk im Grundbuch

  • Judicialis

    BGB § 728 Abs. 2; ; BGB ... § 892; ; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 32; ; InsO § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 32 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 80; ; InsO § 81; ; InsO § 84 Abs. 1; ; GBO §§ 13 ff.; ; GBO § 39; ; GBO § 47; ; GBO § 78; ; KO § 113; ; KO § 209; ; KO § 213; ; KO § 214; ; ZPO § 736; ; KostO § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter der als Eigentümerin eingetragenen GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 260
  • ZIP 2004, 44
  • NZI 2003, 648
  • Rpfleger 2004, 94
  • ZInsO 2003, 1002
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Zur Insolvenzmasse gehört das Anteilsrecht des Schuldners als Mitgesellschafter an dem Gesellschaftsvermögen (BGHZ 23, 307, 314; noch zur - vergleichbaren - Rechtslage nach der KO).

    Nur für den Fall, dass der Konkurs über das Vermögen jedes einzelnen Gesellschafters eröffnet wurde, hielt der Bundesgerichtshof die Zugehörigkeit des Gesamthandsvermögens zu allen Konkursmassen für gegeben (vgl. BGHZ 23, 307, 314).

  • LG Hamburg, 24.09.1986 - 71 T 50/86

    Eintragung eines Konkursvermerks in das Grundbuch nach Eröffnung des

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung -

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Vielmehr ist das Grundbuchamt gehalten, nach den §§ 13 ff. GBO die Antragsberechtigung und damit auch die Vertretungsverhältnisse bei gemeinschaftlichen Antragstellern zu prüfen und zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 672 f).
  • LG Neubrandenburg, 28.03.2001 - 4 T 84/01

    Insolvenzvermerk für Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Dessau, 20.11.2000 - 7 T 533/00

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Miterben; Verfügung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Bonn, 04.02.2005 - 18 O 248/04

    Auseinandersetzung der Gesellschaft bei Insolvenz

    Die Auseinandersetzung vollzieht sich damit außerhalb des Insolvenzrechts (vgl.: BGH , Urteil v. 24.09.2001, Az.: II ZR 69-00 = DStR 2002, 288 f m.w.N.; BGH, Urteil vom 09.03.2000, Az.: IX ZR 355/98 = DStR 2000, 887 ff; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 260 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 177, 178; Bamberger/Roth - Timm/Schöne, BGB, § 728 Rn. 14; Palandt/Sprau, 62 Aufl., § 733 Rn. 6; MüKo-BGB/Ulmer, 4. Aufl., § 728 Rn. 38, 40; MüKo- InsO/Stodolkowitz, § 84 Rn. 8; Kübler/Prütting, InsO, § 84 Rn.1, 33 m.w.N.; Berliner Praxlshandbuch lnsO,(Breutigam, Blersch, Goetsch), § 84 Rn.1, 4 f. (Blersch); Jaeger, KO, 9. Aufl., § 16 Rn. 3, 15, 16).
  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den

    c) Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass Eigentümer nicht der Schuldner - zusammen mit anderen Gesellschaftern -, sondern die GbR ist (so aber OLG Rostock NZI 2003, 648; OLG Dresden NZI 2002, 687; Demharter GBO 27. Aufl. § 38 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 05.10.2011 - 17 W 828/11

    Zulässigkeit eines Insolvenzvermerks hinsichtlich eines Gesellschafters einer als

    Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat die Eintragung eines Insolvenzvermerks im Jahre 2002 abgelehnt (ZInsO 2002, 1031 ; ebenso OLG Rostock Rpfleger 2004, 94 ).
  • LG Duisburg, 07.04.2006 - 7 T 63/06

    Insolvenzvermerk bei Gesamthandeigentum

    Vor allem in Teilen der neueren Rechtsprechung wird demgegenüber die Auffassung vertreten, die insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkungen betreffend einen Schuldner, der an einer grundbesitzenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts beteiligt ist, könnten nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsoO nicht im Grundbuch vermerkt werden, weil das eingetragene Recht nicht dem Schuldner persönlich, sondern der Gesellschaft zustehe (vgl. OLG Dresden NZI 2002, 687; OLG Rostock NZI 2003, 648 f.; LG Leipzig Rechtspfleger 2000, 111; LG Frankenthal Zeitschrift für InsoO 2001, 1760 f., LG Neurupin Zeitschrift für InsoO 2002, 145).
  • OLG Naumburg, 29.10.2013 - 12 Wx 29/13

    Grundbuchverfahren: Formerfordernisse für die Rücknahme des Eintragungsersuchens

    Eine Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen bleibt dagegen trotz Eröffnung des Gesellschafterinsolvenzverfahrens möglich (z.B. OLG Rostock Rpfleger 2004, 94; Schäfer in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., Rdn. 37 zu § 728 BGB).
  • KG, 28.12.2010 - 1 W 409/10

    Grundbuchverfahren auf Eigentumsumschreibung: Verfügungsbefugnis der

    Der Umstand, dass der Gesellschafter während des Insolvenzverfahrens über seinen Gesellschaftsanteil nicht mehr verfügen und deshalb Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nicht mehr selbst ausüben kann, stellt in dessen Person eine Verfügungsbeeinträchtigung dar (zur Frage, ob diese durch Insolvenzvermerk eintragungsfähig ist, vgl. OLG München, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 34 Wx 62/10 - bei juris; OLG Rostock, NJW-RR 04, 260; Wilsch in Hügel a.a.O., Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rdn. 75 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 20 W 231/10

    Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch bei Insolvenz nur eines

    Die Eintragung des Insolvenzvermerkes wird in diesen Fällen teilweise unter Hinweis darauf abgelehnt, dass es sich um zwei verschiedene Vermögensmassen handelt und es deshalb an der nach § 39 GBO erforderlichen Voreintragung fehle (vgl. OLG Rostock NJW-RR 2004, 260; OLG Dresden NJW-RR 2003, 46; Demharter, a.a.0., § 38 Rn. 8; Bauer-von Oefele, Grundbuchrecht, § 38 Rn. 71).
  • LG Berlin, 24.03.2016 - 20 T 27/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks in der Insolvenz eines

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass Eigentümer nicht der Schuldner - zusammen mit anderen Gesellschaftern -, sondern die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, so dass den von der Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts ... & Partner zitierten Entscheidungen OLG Rostock, Beschluss vom 11. September 2003 - 7 W 54/03 -, ZIP 2004, 44, und OLG Dresden, Beschluss vom 17. September 2002 - 3 W 1149/02 -, ZIP 2003, 130, nicht zu folgen ist.
  • LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07

    Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im

    So hat etwa das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 11.09.2003 - 7 W 54/03) die Eintragung eines solchen Insolvenzvermerks abgelehnt.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.04.2003 - 3 UF 83/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11183
OLG Naumburg, 03.04.2003 - 3 UF 83/02 (https://dejure.org/2003,11183)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.04.2003 - 3 UF 83/02 (https://dejure.org/2003,11183)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. April 2003 - 3 UF 83/02 (https://dejure.org/2003,11183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Unterhaltsansprüche; Behauptung der Leistungsunfähigkeit; Masseansprüche; Annex-Verfahren des § 653 ZPO

  • zvi-online.de

    ZPO § 653; BGB § 1600d; InsO § 40
    Keine Minderung von Unterhaltsansprüchen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Leistungsunfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 653; ; BGB § 1600 d; ; InsolvenzO § 40

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kindesunterhalt bei Insolvenz des Unterhaltsverpflichteten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2003, 1002
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Unterhaltsrückstände können ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens hingegen nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden und erlöschen im Falle einer späteren Restschuldbefreiung (§ 287 InsO; vgl. auch OLG Naumburg ZInsO 2003, 1002 und OLG Koblenz FamRZ 2002, 31).
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