Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 20.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.01.2003 - 16 U 156/02   

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https://dejure.org/2003,8345
OLG Celle, 07.01.2003 - 16 U 156/02 (https://dejure.org/2003,8345)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.2003 - 16 U 156/02 (https://dejure.org/2003,8345)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 16 U 156/02 (https://dejure.org/2003,8345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Zahlungsklage gegen den Insolvenzschuldner: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Forderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 164 Abs. 2 BGB; § 35 InsO; § 38 InsO
    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an einen Schuldenbereinigungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an einen Schuldenbereinigungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 35 § 38
    Zulässigkeit einer Zahlungsklage gegen einen Schuldner, gegen den schon vor Vertragsabschluss das Insolvenzverfahren eröffnet wurde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 201
  • ZInsO 2003, 128
  • ZInsO 2003, 128 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 3/13

    Tod des Insolvenzschuldners: Anspruchsgegner für einen Anspruch eines

    Neugläubiger sind durch § 87 InsO nicht gehindert, ihre nach Verfahrenseröffnung entstandenen Vermögensansprüche gegen den Schuldner unmittelbar geltend zu machen und in das beschlagnahmefreie Vermögen zu vollstrecken (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - IX ZR 211/11, NJW-RR 2012, 1465 Rn. 4; OLG Celle, NZI 2003, 201, 202; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 87 Rn. 4; FK-InsO/App, 6. Aufl., § 87 Rn. 7; Jaeger/Windel, InsO, § 87 Rn. 6).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15

    Insolvenzverfahren: Ablehnung der Erfüllung eines noch nicht vollständig

    Solche Neugläubiger können ihre Forderungen auch während des Insolvenzverfahrens im Wege der Klage durchsetzen (zu allem OLG Celle, NZI 2003, 201, 202).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 147/11
    Demzufolge richtet sich die Regressfestsetzung nach Insolvenzeröffnung als neue Forderung gegen den Insolvenzschuldner; eine Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle scheidet aus (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Celle, Urteil vom 07.01.2003 - 16 U 156/02 -).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 211/11

    Kostenfestsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Justizfiskus als von

    Diese sind von der Durchsetzungssperre des § 87 InsO nicht erfasst (vgl. OLG Celle, NZI 2003, 201, 202; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 87 Rn. 4; FK-InsO/App, 6. Aufl., § 87 Rn. 7; Jaeger/Windel, InsO, § 87 Rn. 6; Pape, ZInsO 2002, 917, 918).
  • OLG Hamm, 25.01.2011 - 15 W 674/10

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das insolvenzfreie Vermögen des

    Handelt es sich bei dem Gläubiger jedoch um einen Neugläubiger , d.h. um einen Gläubiger, dessen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden ist, ist zu differenzieren: Neugläubiger dürfen zwar nicht in die Insolvenzmasse vollstrecken, da diese für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger vorbehalten ist; sie haben aber sehr wohl das Recht, in das vom Insolvenzverfahren nicht erfasste insolvenzfreie Vermögen des Schuldner zu vollstrecken (OLG Celle, ZInsO 2003, 128; Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Kuleisa, 3. Aufl., § 89 InsO, Rn. 7; Graf-Schlicker/Breitenbücher, InsO, 2. Aufl., § 89, Rn. 1; Nerlich/ Römermann/Wittkowski, InsO, Stand: Sept. 2010, § 89, Rn. 20; Kreft/Kayser, InsO, 5. Aufl., § 89, Rn. 14; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung/App, 5. Aufl., § 89, Rn. 5; Münchener Kommentar zur InsO/Breuer, 2. Aufl., § 89, Rn. 26; Hess, Insolvenzrecht, Band I, § 89 InsO, Rn. 14; Jaeger, InsO, 1. Aufl., § 89, Rn. 25; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 89, Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses wegen Überschreitung

    Demzufolge richtet sich die Regressfestsetzung nach Insolvenzeröffnung als neue Forderung gegen den Insolvenzschuldner; eine Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle scheidet aus (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.01.2003 - 16 U 156/02 -).
  • OLG Celle, 18.12.2007 - 7 W 104/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Klagerücknahme; Passivprozess nach

    Er war trotz des laufenden Insolvenzverfahrens berechtigt, als natürliche Person Verträge abzuschließen und neue vermögensrechtliche Verpflichtungen zu begründen (OLG Celle ZInsO 2003, 128).
  • OLG Dresden, 07.12.2017 - 8 U 654/17

    Honoraransprüche eines Rechtsanwalts wegen der Vertretung einer insolventen KGaA

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schließt zwar nicht aus, dass der Schuldner durch Abschluss von Verträgen neue vermögensrechtliche Verpflichtungen begründet (OLG Celle, Urteil vom 7.1.2003 - 16 U 156/02, Rn. Juris, Rn. 6).
  • VerfGH Bayern, 04.07.2011 - 136-VI-10

    Verletzung des Willkürverbots durch Zivilgericht

    Der Schuldner wird in Rechtsprechung und Kommentarliteratur insoweit ohne Weiteres als prozessführungsbefugt angesehen (vgl. OLG Celle vom 7.1.2003 = NZI 2003, 201; Brandenburgisches OLG vom 13.9.2007 = FamRZ 2008, 286; OLG München vom 12.12.2007 Az. 15 U 4449/07; Ott/Vuia in Münchener Kommentar zur InsO, RdNr. 11 zu § 80 m. w. N.).
  • OLG Celle, 28.10.2010 - 3 U 134/10

    Geltendmachung von Anwaltshonorar gegen einen in Insolvenz befindlichen Mandanten

    Der Kläger kann sich daher auch nicht mit Erfolg auf die von ihm zur Begründung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Januar 2003 (16 U 156/02, ZInsO 2003, 128) berufen, in der es um eine Forderung eines solchen Neugläubigers ging.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2010 - 24 U 210/09

    Inanspruchnahme des Insolvenzschuldners aus einem nach Eröffnung des

  • AG Frankfurt/Main, 14.12.2020 - 31 C 1960/20
  • LG Bamberg, 18.08.2017 - 2 O 108/17

    Zulässigkeit einer Kombiflug-Klausel

  • OLG Schleswig, 11.05.2022 - 12 U 54/21

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund verschwiegener Mängel

  • AG Menden, 26.04.2006 - 3 C 518/03

    Haftung des Gesamtguts nach italienischem Güterrecht

  • AG Worms, 17.11.2006 - 10 M 908/06
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02   

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https://dejure.org/2002,9916
OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2002,9916)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2002 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2002,9916)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2002 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2002,9916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Konkursverfahren: Verjährung des Kaufpreisanspruchs für einen vom Konkursverwalter aus der Konkursmasse veräußerten Gegenstand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verjährung von Kaufpreisforderungen bei Gegenstände der Konkursmasse; Verjährung von Kaufpreisforderungen bei veräußerten Gegenständen durch den Konkursverwalter; Einordnung des Konkursverwalters als Kaufmann

  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Kaufpreisforderungen bei Gegenstände der Konkursmasse; Verjährung von Kaufpreisforderungen bei veräußerten Gegenständen durch den Konkursverwalter; Einordnung des Konkursverwalters als Kaufmann

  • Judicialis

    BGB § 196 a.F.; ; BGB § 433; ; KO § 6

  • rechtsportal.de

    BGB § 196 a.F. § 433; KO § 6
    Verjährung der Kaufpreisforderung bei Veräußerung von Gegenständen aus der Konkursmasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2003, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 341/86

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung für den Verkauf von Garnen - Kaufmannseigenschaft

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02
    Deshalb unterliegt der Konkursverwalter, solange die Kaufmannseigenschaft des Gemeinschuldners andauert, bei Vornahme von Geschäften für und gegen die Konkursmasse grundsätzlich dem Handelsrecht, obgleich er selbst nicht Kaufmann ist (vgl. Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Auflage, zu § 6 Rdnr. 6; auch BGH, NJW 1987, 1940; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Auflage, zu § 1 Rdnr. 47; Münchener Kommentar/Schmidt, HGB, zu § 1 Rdnr. 50).
  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt aus dem mit ihm bestehenden

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02
    Nach einhelliger Ansicht hat die Konkurseröffnung im Hinblick auf die Verjährung keinen Einfluss auf bestehende Ansprüche des Gemeinschuldners, weil seine Schuldner durch die Änderung der Empfangszuständigkeit nicht schlechter gestellt werden dürfen (vgl. BGH, NJW 1963, 2019; Hess/Kropshofer, KO, 4. Auflage, zu § 25 Rdnr. 6).
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