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   LSG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - L 5 KR 3/02   

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https://dejure.org/2002,12924
LSG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - L 5 KR 3/02 (https://dejure.org/2002,12924)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.08.2002 - L 5 KR 3/02 (https://dejure.org/2002,12924)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. August 2002 - L 5 KR 3/02 (https://dejure.org/2002,12924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung einer Krankenkasse zum Erlass eines Aufrechnungsbescheides im Insolvenzverfahren; Unzulässigkeit der Aufrechnung gegenüber einem Leistungserbringer im Wege eines Verwaltungsaktes; Unzulässigkeit wegen des fehlenden Überordnungsverhältnisses und ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverfahren - Kein Aufrechnungsbescheid gegenüber einem Leistungserbringer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 158
  • ZInsO 2003, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 29/95

    Rechtsnatur der Rahmenverträge nach § 125 SGB V, Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - L 5 KR 3/02
    Die dann maßgebenden Rahmenverträge über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln sowie über die Preise und deren Abrechnung waren jedoch im hier maßgeblichen Jahr 1999 zivilrechtlicher Natur (BSG 10.7.1996 -3 RK 29/95, SozR 3-2500 § 125 Nr. 6).
  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - L 5 KR 3/02
    Zwar erfolgt die Zulassung als Leistungserbringer von Hilfsmitteln gemäß § 126 Abs. 1 SGB V durch einen Verwaltungsakt (BSG 5.8.1999 -B 3 KR 12/98 R, SozR 3-2500 § 126 Nr. 3).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - L 5 KR 3/02
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für die Aufrechnung nach § 51 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches (SGB I) die Auffassung vertreten worden, dass bei der Aufrechnung eines Leistungsträgers gegenüber einem Leistungsempfänger die Handlungsform des Verwaltungsaktes möglich ist (BSG 25.3.1982 -10 RKg 2/81- SozR 1200 § 52 Nr. 6; BSG 12.7.1990 -4 RA 47/88, SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 2/81

    Kindergeld; Beitragsanspruch; Verrechnung von Beitragsansprüchen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 01.08.2002 - L 5 KR 3/02
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für die Aufrechnung nach § 51 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches (SGB I) die Auffassung vertreten worden, dass bei der Aufrechnung eines Leistungsträgers gegenüber einem Leistungsempfänger die Handlungsform des Verwaltungsaktes möglich ist (BSG 25.3.1982 -10 RKg 2/81- SozR 1200 § 52 Nr. 6; BSG 12.7.1990 -4 RA 47/88, SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 mwN).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

    Soweit die Sozialgerichte sich bislang mit dieser Frage zu befassen hatten, haben sie den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für gegeben erachtet (LSG Rheinland-Pfalz, ZInsO 2003, 195).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 235/04

    Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung

    Ist die Klage begründet, hat der Insolvenzgläubiger seine Leistung zur Insolvenzmasse zu erbringen (vgl. Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 96 Rn. 54; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 96 Rn. 30; unrichtig LSG Rheinland-Pfalz ZInsO 2003, 195, 196 a.E.).
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