Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.2003 - C-160/01   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der Garantiezeitraum zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung endet, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht - Artikel 141 EG - Mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen, die sich im Erziehungsurlaub befinden - Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht

  • Europäischer Gerichtshof

    Mau

  • rws-verlag.de

    Antrag auf Insolvenzeröffnung als Referenzzeitpunkt für Insolvenzgeldzahlung i.S.v. "Zahlungsunfähigkeit"

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der Garantiezeitraum zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung endet, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht - Artikel 141 EG - Mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen, die sich im Erziehungsurlaub befinden - Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Referenzzeitpunkt für die Gewährung von Insolvenzgeld

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Antrag auf Insolvenzeröffnung als Referenzzeitpunkt für Insolvenzgeldzahlung ("Mau")

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Antrag auf Insolvenzeröffnung als EG-rechtlich maßgeblicher Zeitpunkt für den Insg-Anspruch" von Vors.Richter am LAG Ernst-Dieter Berscheid, original erschienen in: ZInsO 2003, 498 - 504.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Europarechtliche Probleme des Drei-Monatszeitraums nach § 183 SGB III" von Dr. Martin Estelmann, original erschienen in: ZESAR 2003, 460 - 469.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Konsequenzen der EuGH-Rechtsprechung für den Insolvenzgeldanspruch nach §§ 183 ff. SGB III" von Ri. am LG Dr. Susanne Peters-Lange, original erschienen in: ZIP 2003, 1877 - 1879.

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-4791
  • NJW 2003, 2371
  • ZIP 2002, 1253
  • ZIP 2003, 1000
  • NZI 2003, 394
  • NZS 2003, 647
  • NJ 2003, 670
  • DVBl 2003, 1162 (Ls.)
  • BB 2003, 1440
  • NZA 2003, 713
  • ZInsO 2003, 514



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Wird zitiert von ... (27)  

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01  

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Das Gebot einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem EG-Vertrag immanent, da dem nationalen Gericht dadurch ermöglicht wird, im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten, wenn es über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheidet (in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-160/01, Mau, Slg. 2003, I-4791, Randnr. 34).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06  

    Verfahrensrecht - Unzulässige sofortige Beschwerde beschieden: Rechtsbeschwerde?

    a) Die Frage, ob der Insolvenzverwalter die ihm auf Grund der Übertragung der Zustellungen nach § 8 Abs. 3 InsO entstandenen Zustellungskosten im Wege der Einzelabrechnung (§ 8 Abs. 1 InsVV) neben der Auslagenpauschale (§ 8 Abs. 3 InsVV) geltend machen kann, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (bejahend: LG Leipzig ZInsO 2003, 514; LG Chemnitz ZInsO 2004, 200; LG Bamberg ZInsO 2004, 1196, 1197; AG Göttingen ZInsO 2004, 1351, 1352; AG Marburg ZInsO 2005, 706; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 4 Rn. 6; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO § 4 InsVV Rn. 6; FK-InsO/Lorenz, 4. Aufl. § 4 InsVV Rn. 12; HK-InsO/Irschlinger, 4. Aufl. § 4 InsVV Rn. 8; HmbKomm-InsO/Büttner, § 8 InsVV Rn. 30; Keller NZI 2004, 465, 476; Voß EWiR 2004, 1045, 1046; verneinend LG Fulda Rpfleger 2005, 626; AG Köln NZI 2006, 47, 48; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 4 InsVV Rn. 28; Graeber, Vergütung in Insolvenzverfahren von A-Z [2005] Rn. 542; Rellermeyer Rpfleger 2006, 115, 117).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 129/05  

    Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters für die Übertragung des

    b) Die Frage, ob der Insolvenzverwalter die ihm auf Grund der Übertragung der Zustellungen nach § 8 Abs. 3 InsO entstandenen Zustellungskosten neben der Auslagenpauschale (§ 8 Abs. 3 InsVV) geltend machen kann, ist für das frühere wie auch das neuere Recht in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (bejahend: LG Leipzig ZInsO 2003, 514; LG Chemnitz ZInsO 2004, 200; LG Bamberg ZInsO 2004, 1196, 1197; AG Göttingen ZInsO 2004, 1351, 1352; AG Marburg ZInsO 2005, 706; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 4 Rn. 6; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO § 4 InsVV Rn. 6; FK-InsO/Lorenz, 4. Aufl. § 4 InsVV Rn. 12; HK-InsO/Irschlinger, 4. Aufl. § 4 InsVV Rn. 8; HmbKomm-InsO/Büttner, § 8 InsVV Rn. 30; Keller NZI 2004, 465, 476; Voß EWiR 2004, 1045, 1046; verneinend LG Aschaffenburg, Beschl. v. 26. April 2006 - 4 T 15/06; AG Köln NZI 2006, 47, 48; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 4 InsVV Rn. 28; Graeber, Vergütung in Insolvenzverfahren von A - Z [2005] Rn. 542; Rellermeyer Rpfleger 2006, 115, 117).
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  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R  

    Konkursausfallgeld - maßgebendes Insolvenzereignis - Konkursausfallgeldzeitraum -

    Dies hält - ua unter Berücksichtigung des erst nach der Entscheidung des LSG ergangenen Urteils des EuGH vom 15. Mai 2003, C-160/01, NJW 2003, 2371 ("Mau") - der rechtlichen Nachprüfung nicht in vollem Umfang stand.

    Zwar hat der EuGH am 15. Mai 2003 (aaO) entschieden, Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie des Europäischen Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (EWGRL 80/987) in der bis zum Inkrafttreten der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 (ABl L 270) geltenden Fassung seien dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechts entgegenstehen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht als der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags definiert wird.

  • OLG Koblenz, 27.01.2005 - 2 U 690/04  

    Insolvenzrecht - Anfechtung einer Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Die Beklagte verweist auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Mai 2003 (ZInsO 2003, 514 f.), wonach gemäß den Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG zu gewährleisten sei, dass die Arbeitnehmer und damit auch die Sozialversicherungsträger vom Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an rückwirkend 3 Monate für Lohn und Versicherungsbeiträge abgesichert sein müssten.

    Die Beklagte meint aber - und nur dahin geht in diesem Zusammenhang der Angriff gegen die Argumentation des Landgerichts -, § 183 SGB III sei nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Mai 2003 (ZInsO 2003, 514 f.) wegen Verstoßes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht unwirksam.

    Im Rahmen der Klage einer Arbeitnehmerin auf Zahlung von Insolvenzgeld hat das Sozialgericht Leipzig dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl. EuGH ZInsO 2003, 514 f.).

  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 10 U 1246/04  

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückerstattung von zur Abwendung des

    Dem stehen weder die Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG noch die Rechtsprechung des EuGH vom 15.05.2003 (ZIP 2003, 1000 = ZInsO 2003, 514) entgegen, die dem Schutz der Arbeitnehmer in der Situation der Insolvenz des Arbeitsgebers dienen sollen (vgl. auch EuGH, NJW 1997, 2585 ff.; Peters-Lange, ZIP 2003, 1877 ff.; vgl. auch OLG Koblenz - 2 U 690/04 - vom 27.1.2005).

    unter Verweis auf die Entscheidung des EuGH vom 15.05.2003 (ZInsO 2003, 514 ff. = ZIP 2003, 1000 ff. = NJW 2003, 2371 ff.) sei im Hinblick auf die Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG sicher zu stellen, dass die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an rückwirkend 3 Monate für Lohnansprüche abgesichert sein müssen.

    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass sich aus den vom Landgericht zitierten Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG sowie der zitierten Rechtsprechung des EuGH vom 15.05.2003 (ZIP 2003, 1000 = ZInsO 2003, 514) nicht anderes ergibt (vgl. auch EuGH, NJW 1997, 2585 ff.; Peters-Lange, ZIP 2003, 1877 ff.).

  • LSG Bayern, 18.11.2004 - L 11 AL 305/04  
    Eine mit der EWGRL 80/987 konforme Auslegung des § 183 SGB III gebiete nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15.05.2003 C-160/01) im vorliegenden Fall eine Festlegung des Insolvenzereignisses unter Heranziehung des Zeitpunktes der Antragstellung der AOK auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 20.12.2000.

    Zwar hat der EuGH durch Urteil vom 15.05.2003, C-160/01, NJW 2003, 2371 ("Mau") entschieden, Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 der EWGRL 80/987 in der bis zum In-Kraft-Treten der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.09.2002 (ABl L 270) geltenden Fassung seien dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechts entgegenstehen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht als der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags definiert wird.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 15.05.2003 aaO ist der Begriff des Arbeitsverhältnisses auf Gemeinschaftsebene einheitlich dahin auszulegen, dass nur Zeiträume erfasst werden, die ihrer Natur nach zu nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt führen können.

  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10  

    Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen

    Zu der Tatsache, dass es der Stadt Darmstadt im Rahmen der von ihr im vorliegenden Fall zu treffenden gebundenen Entscheidung nicht möglich war, den angemessenen Abständen Rechnung zu tragen, ist festzustellen, dass es, wie die Generalanwältin in Nr. 44 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, dem vorlegenden Gericht obliegt, den Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts, der dem System des EG-Vertrags immanent ist, heranzuziehen und sich dadurch die Möglichkeit zu verschaffen, im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn es über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2003, Mau, C-160/01, Slg. 2003, I-4791, Randnr. 34, und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, Slg. 2010, I-365, Randnr. 48).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - L 19 (9) AL 116/04  

    Arbeitslosenversicherung

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in seiner Entscheidung vom 15.05.2003 (C-160/01) festgestellt, dass die Regelung des § 183 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung (SGB III) der Richtlinie 80/987 EWG des Rates vom 20.10.1980 widerspreche.

    Zwar habe der EuGH am 15.05.2003 (C - 160/01, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 2371) entschieden, Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie des Europäischen Rates vom 20.10.1980 seien dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechtes entgegenständen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrages definiert werde.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2005 - L 4 AL 15/03  

    Insolvenzgeld - Insolvenzereignis - Insolvenzgeldzeitraum - Beendigung des

    Schließlich bestätige die neue Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Mai 2003, NZS 2003, 647 ff.), nach der es auf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht auf die Entscheidung über diesen Antrag ankomme, seine Rechtsauffassung.

    Zwar hat der EuGH am 15. Mai 2003 (C-160/01, NJW 2003, 2371 ("M")) entschieden, dass Artikel 3 Abs. 2 und Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie des Europäischen Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (EWGRL 80/987) in der bis zum Inkrafttreten der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 (ABl. L 270) geltenden Fassung dahin auszulegen seien, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechts entgegenstehen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht als der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags definiert wird.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2006 - L 12 AL 68/04  

    Rückforderung von Insolvenzgeld

  • LSG Bayern, 22.04.2005 - L 8 AL 217/04  
  • EuGH, 10.03.2011 - C-477/09  

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 80/987/EWG und 2002/74/EG -

  • EuGH, 09.03.2004 - C-397/01  

    Bernhard Pfeiffer (C-397/01), Wilhelm Roith (C-398/01), Albert Süß

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 91/08  

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Erforderlichkeit einer betrieblichen Tätigkeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08  

    Richtlinie 2005/29/EG - Harmonisierung - Verbraucherschutz - Unlautere

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08  

    Insolvenzgeld; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; rechtliches/faktisches Ende;

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09  

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Krankenversicherung - Bezieher

  • EuGH, 16.12.2010 - C-239/09  

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen, die die Bundesrepublik Deutschland für den

  • OLG Koblenz, 01.08.2005 - 10 U 1246/04  

    Zurückweisung der Berufung wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2006 - L 12 AL 28/05  

    Gewährung von Insolvenzgeld

  • AG Potsdam, 05.12.2006 - 35 IN 1058/05  

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung der Mindestvergütung und der

  • LSG Bayern, 29.01.2004 - L 10 AL 240/01  
  • LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03  

    Insolvenzeröffnungsantrag eines Arbeitnehmers des Gemeinschuldners: Ablehnung von

  • SG Berlin, 12.01.2004 - S 77 AL 5881/03  
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - L 2 AL 10/06  
  • SG Aachen, 26.10.2005 - S 11 AL 65/04  

    Arbeitslosenversicherung

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