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   LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03   

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https://dejure.org/2003,21491
LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03 (https://dejure.org/2003,21491)
LG Freiburg, Entscheidung vom 26.09.2003 - 4 T 216/03 (https://dejure.org/2003,21491)
LG Freiburg, Entscheidung vom 26. September 2003 - 4 T 216/03 (https://dejure.org/2003,21491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse gem. § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bewilligung von Insolvenzgeld nach § 183 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse gem. § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO ); Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bewilligung von Insolvenzgeld nach § 183 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch ( SGB III )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2003, 954
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Potsdam, 05.04.2002 - 5 T 79/01

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung

    Auszug aus LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03
    Die hinreichende Erfolgsaussicht fehlt jedoch, wenn der antragstellende Gläubiger auf seine Forderung voraussichtlich keinerlei Quote erhalten wird, weil der Antrag mangels Masse abgelehnt werden wird (LG Potsdam ZInsO 2002, 1149; Vallender MDR 1999, 598,600).

    Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil die Interessen der Arbeitnehmer auf Gewährung von Insolvenzgeld in anderer Weise ausreichend sichergestellt sind (i.E. wie hier LG Potsdam ZInsO 2002, 1149).

  • BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80

    Konkursausfallgeld - Voraussetzungen

    Auszug aus LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03
    "Offensichtlich" bedeutet somit nicht, dass die Insolvenz zweifelsfrei ist, sondern ist in dem Sinne zu verstehen, dass der sich der aus den äußeren Tatsachen ergebende Eindruck eines unvoreingenommenen Betrachters ausreicht (BSGE 53, 1).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-160/01

    Mau

    Auszug aus LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03
    Hieraus ergibt sich, dass Ansprüche auf Insolvenzgeld nach Maßgabe der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20.10.1980 (vgl. EuGH NJW 2003, 2371) unter verschiedenen, aber vergleichbaren Bedingungen bestehen.
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Die Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe gemäß §§ 114 ff ZPO sind über § 4 InsO auf den Gläubiger anwendbar, denn das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger, § 1 Satz 1 InsO (HK InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 4 Rn. 10; FK-InsO/Schmerbach, 3. Aufl. § 13 Rn. 77, 81-93; Kübler/Prütting/Prütting, InsO § 4 Rn. 10a; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4 Rn. 18; LG Freiburg ZInsO 2003, 954 und 1006; AG Göttingen ZIP 2003, 1100).

    Der Gläubiger muß mit einer Quote auf seine Forderung rechnen können (LG Freiburg ZInsO 2003, 954 und 1006; LG Potsdam ZInsO 2002, 1149; Vallender MDR 1999, 598, 600; FK-InsO/Schmerbach, aaO § 13 Rn. 82).

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