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   BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02   

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https://dejure.org/2003,297
BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02 (https://dejure.org/2003,297)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 10 AZR 640/02 (https://dejure.org/2003,297)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 (https://dejure.org/2003,297)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anwendbarkeit des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) Anwendung kraft Allgemeinverbindlichkeit; Aussonderungsrecht an einem Bankkonto der insolventen Arbeitgeberin in Höhe des Wertes der auf einem Arbeitszeitkonto ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Arbeitszeitguthaben und Aussonderung in der Insolvenz

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    InsO § 47; ; BRTV-Bau § 3

  • RA Kotz

    Arbeitszeitguthaben - Abgeltungsguthaben - Aussonderung im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Prozeßrecht; Insolvenzrecht - Arbeitszeitguthaben; Sicherung der Abgeltung durch ein besonderes "Treuhandkonto" des Arbeitgebers; Aussonderung in der Insolvenz des Arbeitgebers?

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszeitguthaben in der Insolvenz des Arbeitgebers: Keine Absicherung durch bloße Einrichtung eines gesonderten Treuhandkontos des Arbeitgebers mit nur gemeinsamer Verfügung mit dem Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonto und Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 1
  • ZIP 2003, 448
  • ZIP 2004, 124
  • MDR 2004, 281
  • NZA 2004, 980
  • NZI 2005, 122
  • BB 2004, 1453
  • BB 2004, 724
  • DB 2004, 191
  • ZInsO 2004, 104
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    An dem Vermögen des Arbeitgebers besteht grundsätzlich keine treuhänderische Mitberechtigung Dritter (BGH 25. Oktober 2001 - IX ZR 17/01 - BGHZ 149, 100).

    (6) Daß die hier gewählte Form der Sicherung der Ansprüche der Arbeitnehmer aus ihren jeweiligen Arbeitszeitguthaben zur Aussonderung berechtigt, läßt sich schließlich auch mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2001 - IX ZR 17/01 - (BGHZ 149, 100) nicht begründen.

  • BGH, 07.04.1959 - VIII ZR 219/57
    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Wegen der im Innenverhältnis auf Grund des Treuhandvertrages bestehenden Beschränkung der Rechtsmacht des Treuhänders ist der treuhänderisch übertragene Gegenstand jedoch sachlich und wirtschaftlich dem Vermögen des Treugebers zuzuordnen (BGH 7. April 1959 - VIII ZR 219/57 - NJW 1959, 1223; 5. März 1998 - IX ZR 265/97 - ZIP 1998, 655; BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92, 1; Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 47 Rn. 6, 33 mwN; MünchKommInsO-Ganter § 47 Rn. 19, 32, 34).

    Der Bundesgerichtshof hat desweiteren die Überweisung von Geldbeträgen auf ein nicht als Anderkonto eingerichtetes Postscheckkonto genügen lassen, sofern die den Zahlungen zugrunde liegenden Forderungen nicht in der Person des Treuhänders, sondern unmittelbar in der Person des Treugebers entstanden waren (BGH 7. April 1959 - VIII ZR 219/57 - NJW 1959, 1223, 1225).

  • BGH, 02.05.1984 - VIII ZR 344/82

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über die Gestellung einer Mietkaution

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Zur Gestellung einer Mietkaution mit der Abrede, daß der Mieter bei einer Bank oder Sparkasse ein Sparkonto einrichtet und dieses mit einem Sperrvermerk zugunsten des Vermieters versehen läßt, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, daß darin die Bestellung eines Pfandrechts zu Gunsten des Vermieters nur gesehen werden kann, wenn die hierzu erforderliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter eindeutig zum Ausdruck bringt, daß die Vertragsteile nicht nur eine schuldrechtliche Verpflichtung eingehen, sondern ein dingliches Recht begründen wollen (BGH 2. Mai 1984 - VIII ZR 344/82 - DB 1984, 2345).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BAGE 100, 204, 206 mwN).
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95

    Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    (4) Von dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Vermögensübertragung hat der Bundesgerichtshof eine Ausnahme nur für den Fall gemacht, daß von dritter Seite Geld auf ein sogenanntes Anderkonto eingezahlt oder überwiesen wird, das offenkundig zu dem Zweck bestimmt ist, fremde Gelder zu verwalten (BGH 8. Februar 1996 - IX ZR 151/95 - NJW 1996, 1543 mwN).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Sie dient nur dazu, dem Arbeitnehmer gleichmäßige Einkünfte zu sichern (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 17 = EzA BurlG § 1 Nr. 24, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Sie dient nur dazu, dem Arbeitnehmer gleichmäßige Einkünfte zu sichern (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 17 = EzA BurlG § 1 Nr. 24, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256).
  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Schließlich hat das Bayerische Oberste Landesgericht bezogen auf die gesetzliche Regelung der Mietkaution in § 550b BGB aF und ausgehend von der Intention des Gesetzgebers, für die gemäß § 550b Abs. 2 Satz 1 BGB aF angelegte Mietkaution im Konkurs des Vermieters einen gesetzlichen Aussonderungsanspruch zu begründen, entschieden, daß dieser Aussonderungsanspruch nicht voraussetze, daß die Mietkaution unmittelbar aus dem Vermögen des Mieters auf das treuhänderische Sonderkonto gelangt sei (BayObLG 8. April 1988 - RE-Miet 1/88 - BayObLGZ 1988, 109, 115 f.).
  • LAG Niedersachsen, 23.09.2002 - 17 Sa 609/02

    Aus- und Absonderungsrechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. September 2002 - 17 Sa 609/02 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.05.1987 - IX ZR 201/86

    Befreiende Wirkung von Leistungen des Drittschuldners

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Allein nach der Kontoinhaberschaft bestimmt sich grundsätzlich, zu wessen Haftungsmasse die Einlageforderung gehört (BGH 26. Mai 1987 - IX ZR 201/86 - WM 1987, 979).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

  • BGH, 05.03.1998 - IX ZR 265/97

    Voraussetzungen der Ersatzaussonderung im Gesamtvollstreckungsverfahren; Haftung

  • RG, 10.10.1917 - V 159/17

    Folgen der fiduziarischen Übereignung eines mit einer Hypothek belasteten

  • RG, 19.02.1914 - VII 448/13

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein schuldrechtlicher Anspruch als ein die

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Begehrt der Arbeitnehmer die Abgeltung eines Zeitguthabens, macht er den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit geltend (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, BAGE 135,197) .
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Der Sache nach handelt es sich um den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1 zu § 3 Nr. 1.43 BRTV-Bau).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Die Auslegung von nichttypischen Verträgen und Willenserklärungen ist zwar in erster Linie Sache der Tatsachengerichte (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - BAGE 108, 1 mwN).
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