Rechtsprechung
OLG München, 11.11.2004 - 31 W 2640/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Höhe des Streitwerts von Feststellungsklagen nach §§ 179 ff Insolvenzordnung (InsO); Anwendbarkeit von § 182 InsO bei vorsätzlicher unerlaubter Handlung
- zvi-online.de
InsO §§ 179, 182, 302
Streitwertfestsetzung im Feststellungsverfahren für Insolvenzforderung nach erwarteter Quote - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 28.09.2004 - 4 O 71/04
- OLG München, 11.11.2004 - 31 W 2640/04
Papierfundstellen
- ZInsO 2004, 1318
Wird zitiert von ...
- BFH, 26.09.2006 - X S 4/06
Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Bereits der Zweck des § 182 InsO, den Feststellungsstreit für den Bestreitenden bezahlbar zu machen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- München, Beschluss vom 11. November 2004 31 W 2640/04, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2004, 1318), steht einer Auslegung entgegen, welche den Insolvenzverwalter bzw. die übrigen Insolvenzgläubiger nur deswegen mit einem weitaus höheren --und womöglich unwirtschaftlichen-- Prozesskostenrisiko belastet, weil zwischen dem Gemeinschuldner und seinem Gläubiger im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits ein Rechtsstreit anhängig war.
Rechtsprechung
LG Göttingen, 07.09.2004 - 10 T 78/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 1 InsO; § 245 InsO; § 253 InsO
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Erstellung eines Insolvenzplans - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2005, 41
- ZInsO 2004, 1318
Wird zitiert von ...
- AG Köln, 14.11.2017 - 73 IN 173/15
Bestätigung des Insolvenzplans bei Erreichen der erforderlichen Mehrheiten
Nach herrschender Meinung müssen für eine Zustimmungsfiktion nach § 245 Abs. 1 InsO die in § 245 Abs. 1 InsO genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2001 - 2 W 228/00, NZI 2001, 660, 661; LG Traunstein, Beschluss vom 27.08.1999 - 4 T 2966/99, NZI 1999, 461, 462; LG Göttingen, Beschluss vom 07.09.2004 - 10 T 78/04, ZInsO 2004, 1318, 1320).