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   BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03   

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BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03 (https://dejure.org/2004,662)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2004 - 7 C 17.03 (https://dejure.org/2004,662)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 (https://dejure.org/2004,662)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 24; KrW-/AbfG § 3 Abs. 5 und 6, §§ 5, 11
    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Pflicht zur Abfallbeseitigung; Abfallbesitzer; Abfallerzeuger; revisionsrechtlich bindende Tatsachenfeststellungen; Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Masseverbindlichkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 24
    Abfallbesitzer; Abfallerzeuger; Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Insolvenzforderung; Insolvenzverwalter; Masseverbindlichkeit; Pflicht zur Abfallbeseitigung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; revisionsrechtlich bindende Tatsachenfeststellungen

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Beseitigung von in einer nichtgenehmungsbedürftigen Anlage entstehenden Abfällen; Begründung einer Pflicht zur Abfallbeseitigung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallgesetzes; Begriff des Abfallbesitzers; Anforderungen an die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1766
  • ZIP 2004, 625
  • NVwZ 2004, 1360
  • NZI 2005, 55
  • DVBl 2004, 1556
  • DÖV 2004, 1045
  • ZInsO 2004, 917
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03
    Mit dieser Definition knüpft der Gesetzgeber an die ständige Rechtsprechung des Senats an, nach der für den Abfallbesitz ein "Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" kennzeichnend ist (zuletzt Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 15.02 - Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 5 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03
    Er war spätestens Abfallbesitzer geworden, nachdem er den Betrieb der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage von der Gemeinschuldnerin übernommen und die Produktion fortgeführt und sich damit entschieden hatte, die Anlage für die Masse zu nutzen (vgl. auch BGHZ 150, 305 ).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03
    Anders verhält es sich nur dann - und dies war Gegenstand der Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 38.97 - (BVerwGE 107, 299 ) -, wenn die Abfälle in einem Teil der Anlage lagern, der von der Betriebsübernahme ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des;

    Mit der Aufgabe des Besitzes an einem Grundstück und dem damit verbundenen Verlust des Besitzes an den dort lagernden Abfällen entfällt zwar auch die Entsorgungspflicht des bisherigen Abfallbesitzers (vgl. Urteil vom 22. Juli 2004 - BVerwG 7 C 17.03 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 18).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Reicht danach - wie in § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG - die tatsächliche Gewalt über ein Grundstück oder - wie in § 11 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 6 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG - die tatsächliche Sachherrschaft aus (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22. Juli 2004 - BVerwG 7 C 17.03 - ZIP 2004, 1766), wird der Insolvenzverwalter bereits mit der Besitzergreifung ordnungspflichtig.

    Trifft die Ordnungspflicht demgegenüber als Verhaltensverantwortlichkeit den Gemeinschuldner, kann sie nur eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO begründen; insoweit kann der Insolvenzverwalter nur nach Maßgabe des Insolvenzrechts in eine vom Gemeinschuldner abgeleitete Rechtsstellung einrücken (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juli 2004, a.a.O. S. 1768).

  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Die Sachherrschaft an einem Grundstück vermittelt die tatsächliche Gewalt über dort lagernde Gegenstände, sofern das Grundstück nicht aufgrund von Betretungsrechten allgemein zugänglich ist (BVerwG vom 22.7.2004, NVwZ 2004, 1360 f.).

    Danach ist der Kläger spätestens im Januar 1996 Abfallbesitzer geworden, nachdem er den Besitz der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage von der Firma ******************** GmbH übernommen und sich dafür entschieden hatte, die Anlagen für die Masse zu benutzen (vgl. BVerwG vom 22.7.2004, NVwZ 2004, 1360 f.).

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass mit einer Übernahme des Betriebs die tatsächliche Sachherrschaft über die nach wie vor im Betrieb lagernden Abfälle auch dann wechselt, wenn diese nicht Bestandteil des Übernahmegeschäfts waren, sondern aus diesem gerade herausgenommen werden sollten (BVerwG vom 22.7.2004, NVwZ 2004, 1360/1361).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach

    Insoweit liegt der Sachverhalt anders als in den beiden vom Bundesverwaltungsgericht mit den Urteilen vom 22. Juli 2004 (ZIP 2004, 1766) und 23. September 2004 (WM 2005, 233) entschiedenen Fällen.
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

    Nach der Übertragung des Geschäftsbetriebs der Gemeinschuldnerin auf die Chemische Werke K. GmbH & Co. KG konnte die Masse überdies auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr für die Beseitigung der Chemikalien in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG ZInsO 2004, 917, 918 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05

    Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)

    Der der Klägerin ausgestellte und von ihr in Kopie eingereichte Betriebsausweis gestattete ihr zwar, das Gelände des Flugplatzes Groß Dölln zum Zwecke der Anlieferung von Baurestmassen zu befahren, verschaffte der Klägerin im Hinblick auf die bereits angelieferten Abfälle aber nicht mehr das für den Abfallbesitz erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2004 - 7 C 17/03 -, NvWZ 2004, 1360, m.w.N.).

    Das hat prinzipiell zur Folge, dass die Grundpflicht des (früheren) Abfallbesitzers zur Abfallentsorgung nach §§ 5 und 11 KrW-/AbfG entfällt, wenn er diese Einwirkungsmöglichkeit verliert (vgl. [mit nach Auffassung des Senats gleichem Ergebnis] BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2004 - 7 C 17/03 -, NVwZ 2004, 1360; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 -, bei Juris, wonach die Zustandshaftung in der Regel mit dem Verlust des Eigentums oder der Sachherrschaft endet).

  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Die Sachherrschaft an einem Grundstück vermittelt die tatsächliche Gewalt über dort lagernde Gegenstände, sofern das Grundstück nicht aufgrund von Betretungsrechten allgemein zugänglich ist (BVerwG vom 22.7.2004, NVwZ 2004, 1360 f.).

    Danach ist der Kläger spätestens im Januar 1996 Abfallbesitzer geworden, nachdem er den Besitz der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage von der Firma ******************** GmbH übernommen und sich dafür entschieden hatte, die Anlagen für die Masse zu benutzen (vgl. BVerwG vom 22.7.2004, NVwZ 2004, 1360 f.).

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass mit einer Übernahme des Betriebs die tatsächliche Sachherrschaft über die nach wie vor im Betrieb lagernden Abfälle auch dann wechselt, wenn diese nicht Bestandteil des Übernahmegeschäfts waren, sondern aus diesem gerade herausgenommen werden sollten (BVerwG vom 22.7.2004, NVwZ 2004, 1360/1361).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04

    Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft;

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Juli 2004 - BVerwG 7 C 17.03 - ZIP 2004, 1766) hat daher mit Recht nicht die Möglichkeit erörtert, Abfallbeseitigungspflichten des Insolvenzverwalters aus Vorschriften der Insolvenzordnung zu begründen, sondern hat die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen nach dem Immissionsschutzrecht sowie dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallbeseitigungsrecht geprüft und lediglich deren Übergang auf den Insolvenzverwalter nach Maßgabe der Insolvenzordnung in Erwägung gezogen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2004 - 3 M 124/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Eigenschaft als Abfallbesitzer; Gewährung

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  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2017 - 10 S 1972/17

    Testamentsvollstrecker als Besitzer des zum Nachlass gehörenden Abfalls

    Dabei vermittelt die Sachherrschaft an einem Grundstück (sofern das Grundstück nicht aufgrund von Betretungsrechten allgemein zugänglich ist) auch die tatsächliche Gewalt über die dort befindlichen Gegenstände, ohne dass es darauf ankäme, ob der Grundstücksbesitzer gegen seinen Willen abfallrechtlicher Besitzer der Gegenstände geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.12.1997 - 7 C 58/96 - BVerwGE 106, 43 und vom 22.07.2004 - 7 C 17/03 - NVwZ 2004, 1360).

    Als Abfallbesitzer wird der Insolvenzverwalter dabei nicht bereits mit seiner Bestellung, sondern erst ab der tatsächlichen Besitzergreifung angesehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.07.2004 a. a. O. und vom 23.09.2004 - 7 C 22/03 - BVerwGE 122, 75; BayVGH, Beschluss vom 18.10.2010 - 22 CS 10.439 - BayVBl 2011, 762).

  • OLG Köln, 05.11.2008 - 2 U 78/08

    Anfechtbarkeit von Lastschriftbuchungen des Finanzamts

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22

    Anordnung zur Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11

    Bauschutt; Verkippung in Geländevertiefung im Wald; Grundstück eines Dritten;

  • OLG Köln, 11.11.2009 - 2 U 25/09

    Anfechtbarkeit von Lastschriftbuchungen zur Tilgung von Steuerverbindlichkeiten

  • OVG Sachsen, 18.10.2005 - 4 B 271/02

    Nachsorgeanordnung gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG

  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439

    Insolvenzverwalter als Adressat einer abfallrechtlichen bzw. wasserrechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18

    Abfallrechtliche Anordnung an Abfallerzeuger zur Rückholung vermischter Abfälle

  • VG Frankfurt/Oder, 06.03.2007 - 7 K 2193/02

    Immissionsschutzrechtliche Betreiberpflichten; kein Nachrücken des

  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters im Rahmen der abfallrechtlichen

  • VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385

    Abfallrechtliche Deponienachsorge, Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

  • VGH Hessen, 03.09.2007 - 6 UZ 179/07

    Umlagen zur Deckung der Kosten der Bundesanstalt für

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

  • FG Köln, 20.03.2007 - 6 K 3604/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Insolvenzverwalters zur Kraftfahrzeugsteuer

  • VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09

    Chemieunternehmen braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu beseitigen

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12

    Geltendmachung der Kosten einer Enforcement-Prüfung als Masseverbindlichkeit

  • VG Würzburg, 03.02.2010 - W 4 S 09.1275

    Papierfabrik

  • VG Magdeburg, 03.12.2013 - 2 A 232/11

    Insolvenzverwalter als Betreiber einer Anlage und zur Entsorgung von Abfall

  • VG Arnsberg, 07.12.2009 - 14 K 868/09

    Inanspruchnahme einer Feuerversicherung als Abfallerzeugerin; Vermutung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2005 - 11 S 4.05

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Inanspruchnahme zur Beseitigung

  • VG Düsseldorf, 13.05.2013 - 3 L 590/13

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters und letzten immissionsschutzrechtlichen

  • VG Lüneburg, 30.04.2009 - 2 B 40/09

    Rechtmäßigkeit einer an den Insolvenzverwalter einer Firma gerichteten

  • VG Hannover, 23.07.2010 - 1 B 3199/10

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung von Restabfallbehältern für die Dauer eines Festes;

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