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   LG Dresden, 13.08.2004 - 10 O 2038/04   

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LG Dresden, 13.08.2004 - 10 O 2038/04 (https://dejure.org/2004,19270)
LG Dresden, Entscheidung vom 13.08.2004 - 10 O 2038/04 (https://dejure.org/2004,19270)
LG Dresden, Entscheidung vom 13. August 2004 - 10 O 2038/04 (https://dejure.org/2004,19270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine zur Insolvenztabelle festgestellte Forderung wegen unerlaubter Handlung; Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Gesamtsozialversicherung; Beseitigung des Schuldnerwiderspruchs durch den Gläubiger durch Aufnahme des zuvor anhängigen und unterbrochenen ...

  • zvi-online.de

    InsO § 184; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
    Ausschluss der dreijährigen Deliktsverjährung bei vorsätzlich vorenthaltenen Sozialbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 45
  • ZInsO 2004, 988
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    b) Die Existenz eines solchen Titels allein lässt das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin für die jetzige Feststellungsklage jedoch nicht entfallen (vgl. OLG Hamm ZInsO 2005, 1329, 1330; LG Dresden ZInsO 2004, 988, 989; Kahlert ZInsO 2005, 192, 193; aA Uhlenbruck/Vallender, aaO Rn. 24; Graf-Schlicker/Remmert aaO).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 240/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Der Schuldnerwiderspruch kann sich gegen den Bestand der Forderung oder gegen deren Durchsetzbarkeit außerhalb des Insolvenzverfahrens richten (LG Dresden ZInsO 2004, 988, 989; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 184 Rn. 2; vgl. auch OLG Naumburg NZI 2004, 630; HK-InsO/Irschlinger, 4. Aufl. § 184 Rn. 1).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 241/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Der Schuldnerwiderspruch kann sich gegen den Bestand der Forderung oder gegen deren Durchsetzbarkeit außerhalb des Insolvenzverfahrens richten (LG Dresden ZInsO 2004, 988, 989; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 184 Rn. 2).

    Zwar weicht das Berufungsurteil von der in ZInsO 2004, 988, 990 f abgedruckten Entscheidung des Landgerichts Dresden ab.

  • LG Aschaffenburg, 09.03.2006 - 2 S 221/05

    Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung; Haftung des

    Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, dieser Vorschrift würden auch Schadensersatzansprüche aus § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 266a StGB unterliegen (LG Dresden, Rpfleger 2005, 45 [47]; LG Leipzig, Beschluss vom 09.09.2003 - 7 O 4118/03 -, unveröffentlicht), kann dem nicht gefolgt werden.

    Soweit in der Rechtsprechung dagegen angenommen wird, der Wortlaut umfasse darüber hinaus auch "vorsätzlich vorenthaltene Beiträge" (LG Dresden, Rpfleger 2005, 45 [47]), lässt sich dies dem Wortlaut der Vorschrift gerade nicht entnehmen.

    Soweit dagegen in der Rechtsprechung Zweifel an der Billigkeit der Ergebnisse vorgebracht werden, da unverständlich sei, dass deliktische Ansprüche der dreijährigen Verjährung unterliegen würde, andererseits der redliche Bürge unter Umständen der 30-jährige Verjährungsfrist ausgesetzt sei (LG Dresden, Rpfleger 2005, 45 [47] unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2003, 966 ff.), kann dem nicht gefolgt werden.

  • OLG Celle, 26.09.2006 - 4 W 178/06

    Anspruch eines Insolvenzgläubigers aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten

    Hat der Schuldner, der einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat, im Rahmen des insolvenzrechtlichen Anmeldungs- und Prüfungsverfahren der Geltendmachung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners widersprochen, weil er verhindern will, dass die Forderung von einer am Ende des Verfahrens zu erteilenden Restschuldbefreiung ausgenommen ist, so ist nach nahezu einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird, ein Rechtschutzbedürfnis für die Erhebung einer Feststellungsklage gegeben, mit der festgestellt werden soll, dass der Widerspruch des Schuldners unbegründet ist und die Forderung damit von einer später zu erteilenden Restschuldbefreiung ausgeschlossen ist (s. für Insolvenzverfahren, die seit dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind OLG Rostock, ZInsO 2005, 1175 = ZVI 2005, 433; LG Dresden, ZInsO 2004, 988; LG Mülhausen, ZInsO 2004, 1046; Hattwig, ZInsO 2004, 636 ff.; Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Herchen, § 184 Rz. 13; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 174 Rz. 46).
  • AG Holzminden, 09.10.2007 - 2 C 144/07

    Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.e. Insolvenz

    Überdies bejaht die Rechtsprechung (z.B. LG Dresden 10 O 2038/04; LG Dessau 6 O 475/06, jeweils zitiert nach [...]) ein Feststellungsinteresse auch dann noch, wenn das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen ist.
  • VG Braunschweig, 06.03.2007 - 7 A 194/05

    Arzneimittel; Beihilfe; dynamische Verweisung; Herzrhythmusstörung;

    Die Beihilfevorschriften stellen nicht auf eine formelle Einordnung, sondern auf den materiellen Zweckcharakter sowie darauf ab, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.05.1996 - 2 C 5/95 -, DVBl 1996, 1149; Nds. OVG, Urt. vom 14.09.2004 - 5 LB 141/04 -, Nds. RPfl. 2005, 45; Urt. vom 25.05.2004 - 5 LB 15/03 -, Nds. RPfl. 2004, 303).
  • VG Braunschweig, 14.09.2007 - 7 A 71/06

    Arzneimittel; Aufwendung; Ausschluss; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Die arzneimittelrechtliche Einordnung eines Präparates kann deshalb nur einen Anhaltspunkt für die beihilferechtliche Beurteilung geben (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.05.1996 - 2 C 5/95 -, DVBl 1996, 1149; Nds. OVG, Urt. vom 14.09.2004 - 5 LB 141/04 -, Nds. RPfl. 2005, 45; Urt. vom 25.05.2004 - 5 LB 15/03 -, Nds. RPfl. 2004, 303).
  • VG Braunschweig, 06.03.2007 - 7 A 266/05

    Zur Frage der Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

    Die Beihilfevorschriften stellen nicht auf eine formelle Einordnung, sondern auf den materiellen Zweckcharakter sowie darauf ab, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.05.1996 - 2 C 5/95 -, DVBl 1996, 1149; Nds. OVG, Urt. vom 14.09.2004 - 5 LB 141/04 -, Nds. RPfl. 2005, 45; Urt. vom 25.05.2004 - 5 LB 15/03 -, Nds. RPfl. 2004, 303).
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