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   OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05   

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OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,6908)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.01.2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,6908)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,6908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Sachverständigen für Gutachten zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anwendbarkeit und Auslegung des § 9 Abs. 2 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

  • Judicialis

    InsO § 5; ; InsO § ... 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; InsO § 22 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3; ; InsO § 22 Abs. 2; ; InsO § 56; ; JVEG § 4 Abs. 5; ; JVEG § 9 Abs. 1; ; JVEG § 9 Abs. 1 S. 3; ; JVEG § 9 Abs. 1 S. 2; ; JVEG § 9 Abs. 2; ; ZUSEG § 3 Abs. 2 S. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 563
  • NZI 2005, 266
  • ZInsO 2005, 202
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Göttingen, 17.09.2004 - 74 IN 260/04

    Stundensatz von mindestens 65 € für reine Gutachtertätigkeit bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05
    Eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG scheidet aus, da - wie soeben festgestellt - eine hierfür erforderliche bewusste oder unbewusste planwidrige Regelungslücke fehlt (so bereits AG Göttingen, NZI 2004, 676 mit Hinweis auf Schmerbach, Insbüro 2004, 82, 84 und Ley, ZIP 2004, -1391, 1392).

    cc) Ob trotz der soeben angesprochenen Vereinheitlichungsbestrebung des Gesetzgebers im Falle des Einsatzes von Fachkenntnissen auf ganz speziellen Gebieten eine höhere Vergütung in Betracht zu ziehen ist (so AG Göttingen in NZI 2004, 676), wofür die in § 9 Abs. 2 JVEG enthaltene Formulierung, dass sich das dort geregelte Honorar gerade in Abweichung von Abs. 1 auf 65,- Euro beläuft, kann offen bleiben, da jedenfalls im vorliegenden Fall die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

  • AG Hamburg, 28.09.2004 - 67g IN 274/04

    Anforderungen an die Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05
    Erst recht kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 22 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 InsO übersehen worden wäre, dass die benachbarte Regelung in § 22 Abs. 2 InsO, die den sogenannten "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter betrifft und dessen Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens im Insolvenzverfahren ebenfalls zulässt, bei der Schaffung des § 9 Abs. 2 JVEG nur versehentlich nicht in Bezug genommen worden wäre (so jedoch AG Hamburg NZI 2004, 677).

    (22) Nicht gefolgt wird somit aus den soeben genannten und noch folgend dargestellten Gründen der auch von den Vorinstanzen vertretenen Auffassung, die eine Einordnung des isolierten Gutachters im hier maßgeblichen Sinn unterhalb der Honorargruppe 7 (80,- Euro) unter Hinweis auf den Umstand, dass die von den Insolvenzgerichten beauftragten Sachverständigen regelmäßig über einen Hochschulabschluss, die Befähigung zum Richteramt und meist noch über zusätzliche Qualifikationen verfügen, nur im Ausnahmefall zulassen will (Ley, ZIP 2004, 1391, 1392; dagegen AG Hamburg NZI 2004, 677).

  • LG Würzburg, 19.04.2017 - 3 T 121/17

    Zuordnung zu einer Honorargruppe

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des OLG Bamberg (Beschluss vom 25.01.2005, 1 W 1/05) finde auf die Festsetzung der Vergütung des isolierten Sachverständigen, der nicht auch vorläufiger Insolvenzverwalter ist, § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG Anwendung.

    Demgegenüber stehe die bisherige Rechtsprechung des OLG Bamberg (Beschluss vom 25.01.2005, 1 W 1/05), wonach die Tätigkeit des isolierten Sachverständigen qualitativ mit dem Aufgabenbereich des nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO beauftragten vorläufigen Insolvenzverwalter zu vergleichen sei und dementsprechend nur ein Stundensatz in Höhe von 80, 00 Euro festzusetzen sei.

    In der Entscheidung des Landgerichtes Schweinfurt wird auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 25.01.2005 (1 W 1/05) abgestellt.

  • OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17

    Entschädigung des "isolierten" Sachverständigen

    Zur Begründung der weiteren Beschwerde führte die Bezirksrevisorin im Wesentlichen aus, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 25.01.2005, 1 W 1/05) die Tätigkeit des "isolierten" Sachverständigen qualitativ mit dem Aufgabenbereich des nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsO beauftragten vorläufigen Insolvenzverwalters zu vergleichen sei und deshalb ein Stundensatz in Höhe von 80, 00 Euro zuzubilligen sei.
  • OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 2 W 267/06

    Zur Stellung und Vergütung eines Sachverständigen (auch Rechtsanwaltes) in einem

    Es erscheint deswegen gerechtfertigt, im Grundsatz auch für den isolierten Sachverständigen im Insolvenzverfahren bei der von § 9 Abs. 1 S. 3 JVEG verlangten Bewertung von einem Stundensatz von 65 Euro auszugehen (vgl. so auch OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563 ff.; OLG Bamberg NZI 2005, 503, f.).
  • OLG Koblenz, 27.12.2005 - 14 W 815/05

    Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit der

    Insofern ist bereits zweifelhaft, ob sie ergänzend im Fall des "schwachen" vorläufigen Verwalters (§ 22 Abs. 2 InsO ) herangezogen werden darf (verneinend OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563 ; OLG Bamberg ZIP 2005, 819 f.; bejahend jedoch OLG Frankfurt ZinsO 2005, 1042 f.; OLG München ZIP 2005, 1329, 1330).

    Mithin gibt es keinen Grund dafür, die allgemeine Bestimmung des § 9 Abs. 1 S.3 JVEG im vorliegenden Fall durch die Sonderregelung des § 9 Abs. 2 JVEG zu verdrängen (OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563 f.; OLG München ZIP 2005, 1329, 1330).

  • LG Hamburg, 16.05.2011 - 326 T 17/11

    Angemessene Stundensatzvergütung für einen isoliert beauftragten

    Wohl allgemein anerkannt ist jedoch, dass es dennoch zur Verfahrensvereinheitlichung und Verfahrensvereinfachung sachgerecht erscheint, eine grundsätzliche Regelvergütung für diese Fälle festzusetzen, von der nur bei Besonderheiten des Einzelfalls abzuweichen wäre (sog. "Vereinfachungsbestreben", vgl. zu diesem gesetzgeberischen Willen auch OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202 f. ).

    Für eine Heranziehung des Betrags aus § 9 Abs. 2 JVEG spricht der Umstand, dass sich die vom isolierten Sachverständigen zu begutachtenden Fragen letztlich nicht von den Fragen unterscheiden, mit denen sich ein vorläufiger Insolvenzverwalter, der gleichzeitig zum Sachverständigen bestellt würde, auseinanderzusetzen hätte (OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202 f. ).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im

    Für eine entsprechende Anwendung fehlt es an einer Regelungslücke, da § 9 Abs. 1 JVEG die Entschädigung für jegliche gerichtliche Sachverständigentätigkeit normiert, so dass § 9 Abs. 2 JVEG lediglich eine auf ihren Gegenstand beschränkte Ausnahmebestimmung darstellt (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 2005, 563, 564; OLG München ZIP 2005, 1329, 1330).
  • KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15

    Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der

    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14

    Festsetzung, Vergütung, Sachverständigen

    Teilweise haben sich Gerichte für eine Heranziehung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Betrages ausgesprochen ( so: OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2010, Az. 4 W 138/09; OLG Bamberg Beschluss vom 25.01.2005 Az. 1 W 1/05, zitiert nach juris ).
  • OLG Hamburg, 11.02.2010 - 4 W 138/09

    Sachverständigenvergütung: Vergütung des isoliert beauftragten Sachverständigen

    Das entspricht der in der Rechtsprechung jedenfalls überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München NJW-RR 2006, 50; OLG Nürnberg JurBüro 2006, 380; OLG Koblenz, Rechtspfleger 2006, 336; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 49 für den Fall, dass der zunächst isoliert bestellte Sachverständige sechs Tage später zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird; vgl. auch: Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Gerichtskostengesetz/Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, München 2007, Rn. 16 zu § 9 JVEG m.w.Nachw.).
  • AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13

    Isoliert bestellter Sachverständiger im Insolvenzverfahren: Vergütung für die

    Der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach die Vergütung entsprechend der Vorschrift des § 9 Abs. 2 JVEG zu bemessen sei (vgl. OLG Hamburg, ZInsO 2010, 634; vgl. auch OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202; somit vormalige Vergütungshöhe 65, 00 EUR), hat sich der Gesetzgeber nicht anschließen können (vgl. Gesetzesbegründung, BR-Drucks. 517/12, S. 401, 402).
  • LG Schweinfurt, 12.01.2017 - 41 T 212/16

    Vergütungshöhe eines Sachverständigen im Insolvenzverfahren

  • LG Mainz, 03.11.2005 - 8 T 324/04

    Bemessung eines Sachverständigenhonorars für eine bloße Gutachtertätigkeit;

  • AG Hamburg, 29.03.2010 - 67c IN 446/09

    Sachverständigenvergütung: Bemessung der Vergütung eines "isolierten"

  • AG Hamburg, 01.07.2005 - 67c IN 403/04

    Anspruch auf Gewährung eines Sachverständigenhonorars; Bewertung von Patenten aus

  • AG Wolfsburg, 13.03.2006 - 25 IN 21/05
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