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   BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03   

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https://dejure.org/2005,7373
BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03 (https://dejure.org/2005,7373)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - IX ZB 129/03 (https://dejure.org/2005,7373)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - IX ZB 129/03 (https://dejure.org/2005,7373)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Zulassung der Beschwerde im Insolvenzverfahren; Rechtsmittel gegen die unterbliebene Aufforderung des Insolvenzgerichtes fehlende Unterlagen oder Erklärungen bezüglich eines Insolvenzantrages nachzureichen; ...

  • Judicialis

    InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § ... 7; ; InsO § 34 Abs. 1; ; InsO § 38; ; InsO § 41; ; InsO § 114 Abs. 1; ; InsO § 287 Abs. 2; ; InsO § 287 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 287 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 305; ; InsO § 305 Abs. 1; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 4; ; InsO § 305 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 305 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 577 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 17

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 305 Abs. 3 S. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines Insolvenzantrages mangels Mitwirkung des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZInsO 2005, 537
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03
    Eine Rechtsbeschwerde ist folglich nur statthaft, wenn die sofortige Beschwerde eröffnet ist (BGHZ 144, 78, 82; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391).

    Wie der Senat mit Beschluß vom 16. Oktober 2003 (IX ZB 599/02, aaO) entschieden hat, ist deshalb gegen die entsprechende Mitteilung oder den feststellenden Beschluß eine sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft.

    Einer Abweisung des Eröffnungsantrags als unzulässig bedarf es nicht (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2003 aaO).

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 75/03

    Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03
    Eine Rechtsbeschwerde ist folglich nur statthaft, wenn die sofortige Beschwerde eröffnet ist (BGHZ 144, 78, 82; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391).
  • OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03
    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03
    Begründet in diesem Sinne ist ein Anspruch, wenn das Schuldverhältnis vor Verfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich hieraus eine Forderung erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (vgl. BGHZ 72, 263, 265 f; BFH, ZIP 1994, 1286, 1287; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 38 Rn. 6; MünchKomm-InsO/Ehricke, § 38 Rn. 15 f; Holzer in Kübler/Prütting, InsO § 38 Rn. 7; FK-InsO/Schumacher, 3. Aufl. § 38 Rn. 12).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03
    Eine Rechtsbeschwerde ist folglich nur statthaft, wenn die sofortige Beschwerde eröffnet ist (BGHZ 144, 78, 82; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03
    Begründet in diesem Sinne ist ein Anspruch, wenn das Schuldverhältnis vor Verfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich hieraus eine Forderung erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (vgl. BGHZ 72, 263, 265 f; BFH, ZIP 1994, 1286, 1287; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 38 Rn. 6; MünchKomm-InsO/Ehricke, § 38 Rn. 15 f; Holzer in Kübler/Prütting, InsO § 38 Rn. 7; FK-InsO/Schumacher, 3. Aufl. § 38 Rn. 12).
  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03
    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZR 250/15

    Insolvenzanfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung: Kaufpreiszahlung des

    Begründet in diesem Sinne ist ein Anspruch, wenn das Schuldverhältnis vor Verfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich hieraus eine Forderung erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (BGH, Urteil vom 6. November 1978 - VIII ZR 179/77, BGHZ 72, 263, 265 f; Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, 538).

    Ein etwaiger Erstattungsanspruch der W.             GmbH wäre bereits vor Antragstellung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung entstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005, aaO).

  • BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung:

    Begründet in diesem Sinne ist ein Anspruch, wenn das Schuldverhältnis vor Verfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich hieraus eine Forderung erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, ZinsO 2005, 537, 538 mwN und vom 22. September 2011 - IX ZB 121/11, NZI 2011, 953 Rn. 3; MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl., § 301 Rn. 7).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

    Das Schuldverhältnis - der so genannte Schuldrechtsorganismus, der die Grundlagen des Anspruchs bildet - muss bestanden haben, auch wenn sich hieraus der Anspruch erst später ergibt (BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03 - ZInsO 2005, 537 m.w.N.; Sinz, in: Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010, § 38 Rn. 26; Ehricke, in: MüKoInsO, 3. Aufl. 2013, § 38 Rn. 16; Bornemann, in: FK-InsO, 7. Aufl. 2013, § 38 Rn. 14; Lüdtke, in: HK-InsO, 5. Aufl. 2015, § 38 Rn. 30).
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