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   AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03   

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https://dejure.org/2005,8511
AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03 (https://dejure.org/2005,8511)
AG Göttingen, Entscheidung vom 06.06.2005 - 74 IN 215/03 (https://dejure.org/2005,8511)
AG Göttingen, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 74 IN 215/03 (https://dejure.org/2005,8511)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 291 InsO; § 200 InsO; § 201 Abs. 2 S. 3 InsO; § 302 InsO; § 850 f Abs. 2 ZPO; § 294 Abs. 1 InsO; 89 Abs. 1 ; InsO; 89 Abs. 2 ; InsO; § 292 Abs. 1 S. 3 InsO; § 36 Abs. 1 S. 2 InsO
    Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Insolvenztabelle; Antrag in der Wohlverhaltensperiode; Forderung eines Altgläubigers; Versagung oder Widerruf einer Restschuldbefreiung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Insolvenztabelle; Antrag in der Wohlverhaltensperiode; Forderung eines Altgläubigers; Versagung oder Widerruf einer Restschuldbefreiung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 693
  • ZInsO 2005, 668
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Arnsberg, 27.02.2004 - 3 S 22/04

    Verbot der Einzelzwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren; Schutz der

    Auszug aus AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03
    Daraus folgt jedoch nicht, dass in der Wohlverhaltensperiode ein entsprechender Antrag zulässig ist (a. A. FK-InsO/Kießner § 201 RZ 17; MK-InsO/Ehricke § 294 Rz. 15; FK-InsO/Ahrens § 294 Rz. 20; LG Arnsberg ZVI 2004, 699 = NZI 2004, 515).

    Für die Titulierung der Forderung eines Altgläubigers, der seine Forderung nicht zur Tabelle angemeldet hat, bejaht die Rechtsprechung (AG Arnsberg ZVI 2004, 697; LG Arnsberg ZVI 2004, 699) zwar das Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Möglichkeit einer Vollstreckung nach Versagung bzw. Widerruf der Restschuldbefreiung.

  • AG Arnsberg, 10.12.2003 - 12 C 7/03

    Durchsetzbarkeit einer Forderung gegen den Schuldner bei fehlender Anmeldung der

    Auszug aus AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03
    Für die Titulierung der Forderung eines Altgläubigers, der seine Forderung nicht zur Tabelle angemeldet hat, bejaht die Rechtsprechung (AG Arnsberg ZVI 2004, 697; LG Arnsberg ZVI 2004, 699) zwar das Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Möglichkeit einer Vollstreckung nach Versagung bzw. Widerruf der Restschuldbefreiung.
  • OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01

    Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung

    Auszug aus AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03
    Zum einen gilt die Vorschrift des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht für Insolvenzgläubiger, für die gem. § 89 Abs. 1 InsO ein Vollstreckungsverbot gilt (Bundestagsdrucksache 12/2443 Seite 137; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625; HK-Eickmann § 89 Rz. 3, 13; Uhlenbruck InsO § 89 Rz. 22).
  • AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung i.S.d. § 725 Zivilprozessordnung

    Die vormalige gegenteilige Auffassung des erkennenden Gerichtes (AG Göttingen ZInsO 2005, 668) ist überholt durch die Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554).
  • LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11

    Möglichkeit einer Ausnahme von dem Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO

    Die Auffassung der Beschwerdeführer, dass § 294 InsO teleologisch zu reduzieren sei, findet keinerlei Stütze im Gesetzeswortlaut und auch nicht in Rechtsprechung in Literatur (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.2009, Az. 6 AZR 369/08, NJW 2010, Seite 253; AG Göttingen, Beschluss vom 06.06.2005, Az. 74 IN 215/03; AG Bremen, Beschluss vom 26.10.2007, Az. 248 M 480854/07; Andres/Leithaus, InsO, 2. Auflage § 294 Rn. 1; Münchener Kommentar Insolvenzordnung, 2. Auflage, § 294 Rn. 6) .
  • AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00

    Vollstreckungsmöglichkeit aus einer zur Insolvenztabelle festgestellten

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Richter die Entscheidung an sich gezogen (vgl. AG Göttingen ZInsO 2005, 668, 669).
  • AG Bremen, 26.10.2007 - 248 M 480854/07
    Eine teleologische Reduktion des Vollstreckungsverbotes zugunsten des privilegierten Gläubigers scheidet aus ( AG Göttingen, Beschluss vom 06.06.2005, Az.: 74 IN 215/03 ; Wimmer (Ahrens) a.a.O. Rn. 8 zu § 294).

    Schließlich ist auch der Regelung des § 292 Abs. 1 Satz 3 InsO i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO zu entnehmen, dass der gem. § 850f Abs. 2 ZPO erweitert pfändbare Betrag den Insolvenzgläubigern nicht zur Verfügung stehen soll, denn auf diese Vorschrift wird zum Zwecke der Feststellung der zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände gerade nicht verwiesen (so auch AG Göttingen, Beschl.v. 06.06.2005, Az.: 74 IN 215/03 ).

  • LG Göttingen, 22.09.2005 - 10 T 89/05

    Anspruch auf vollstreckbaren Tabellenauszug schon während der

    hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen durch C. als Einzelrichterin auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 7.7.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 6.6.2005 - 74 IN 215/03 -.
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