Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei unübersehbaren Hinweisen auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
InsO § 3, ZPO § 26, ZPO § 281
Insolvenzverfahren, Zuständigkeitsbestimmung, Firmenbestattung - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei unübersehbaren Hinweisen auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung
- rws-verlag.de
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses des Insolvenzgerichts bei unübersehbaren Hinweisen auf gewerbliche Firmenbestattung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei sog. gewerblicher Firmenbestattung; Bindung eines Verweisungsbeschlusses
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Insolvenzverfahren, Zuständigkeitsbestimmung, Firmenbestattung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses des Insolvenzgerichts bei unübersehbaren Hinweisen auf gewerbliche Firmenbestattung
Verfahrensgang
- AG Hannover - 906 IN 153/06
- AG Potsdam - 35 IN 325/06
- OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2006, 2098
- ZInsO 2006, 1106
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
Verfahrensrecht; Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Verweisung eines …
Die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO tritt jedoch nicht ein, wenn der Verweisungsbeschluss an einem schwerwiegenden Mangel leidet und deshalb als objektiv willkürlich einzustufen ist (s. dazu neben den vorzitierten Fundstellen für den Fall der Verweisung des Insolvenzeröffnungsverfahrens bei "gewerblicher Firmenbestattung" Senat, Beschl. v. 5. September 2006 - 4 AR 60/06, ZInsO 2006, 1106 = ZIP 2006, 2098).Ein solches Verfahren ist dem Gesetz derart fremd, dass es dem Fall gleichgestellt werden muss, in dem ein Insolvenzgericht trotz seiner offensichtlich gegebenen örtlichen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren das Eröffnungsverfahren auf Antrag ohne eigene Sachprüfung an ein örtlich unzuständiges Insolvenzgericht verweist (dazu bereits Senat, Beschl. v. 5. September 2006 - 4 AR 60/06; ).
- AG Göttingen, 27.11.2009 - 74 IN 271/09
Insolenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
- Annahme einer die Zuständigkeit gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO begründenden Zuständigkeit nach Einstellung des Geschäftsbetriebes und Schließung des Ladenlokales ohne Vornahme der gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO gebotenen Prüfung (BGH ZInsO 2006, 146; OLG Celle ZInsO 2006, 503), ob überhaupt noch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird (OLG Celle ZInsO 2005, 100, 101; ZInsO 2006, 1106, 1107). - AG Hamburg, 18.12.2008 - 67c IN 389/08 Solchen Versuchen hat das Insolvenzgericht Einhalt zu gebieten (Pape, ZIP 2006, 877, 881; OLG Celle ZIP 2006, 2098 = ZInsO 2006, 1106; OLG Celle ZIP 2004, 1022 = ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 260, dazu EWiR 2005, 225 (Breitling); OLG Schleswig ZIP 2004, 1476 (LS) = NZI 2004, 264; BayObLG NZI 2004, 148; OLG Stuttgart ZInsO 2004, 750; Frind, EWiR 2004, 663; Pape, EWiR 2004, 763), damit Gläubigerrechte nicht beeinträchtigt werden.
