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   BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05   

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https://dejure.org/2006,6087
BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05 (https://dejure.org/2006,6087)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - IX ZB 134/05 (https://dejure.org/2006,6087)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - IX ZB 134/05 (https://dejure.org/2006,6087)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes; Klage eines Insolvenzverwalters auf Insolvenzanfechtung; Vertretung in dem Anfechtungsprozess vor dem Amtsgericht

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § ... 55; ; InsO § 61; ; InsO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 121; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; InsVV § 5; ; InsVV § 5 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2006, 491
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).

    b) Legt man bei der Prüfung die vom Senat (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, aaO S. 36 f) entwickelten Maßstäbe an, ist dem Beiordnungsantrag zu entsprechen.

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05
    Dies widerspricht dem eindeutigen Zweck der Vorschrift (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, ZIP 2003, 2036).

    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05
    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05
    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).
  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter -

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu im Einzelnen ausgeführt, eine strengere Handhabung im Rahmen der Anwaltsbeiordnung bewirke, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter bei Massearmut regelmäßig leer ausgehe oder - bei Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts - diesem nach §§ 55, 61 InsO schadensersatzpflichtig sei (vgl. BAG ZIP 2003, 1947, 1948 f; ZInsO 2003, 722, 724).
  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 134/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu im Einzelnen ausgeführt, eine strengere Handhabung im Rahmen der Anwaltsbeiordnung bewirke, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter bei Massearmut regelmäßig leer ausgehe oder - bei Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts - diesem nach §§ 55, 61 InsO schadensersatzpflichtig sei (vgl. BAG ZIP 2003, 1947, 1948 f; ZInsO 2003, 722, 724).
  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Bedürftigkeit der

    Diese Auffassung liegt - wenngleich nicht ausdrücklich formuliert - der bisherigen Rechtsprechung des Senats zugrunde (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, ZIP 2003, 2036; v. 14. Juli 2005 - IX ZB 224/04, DZWIR 2005, 521 m. Anm. Gundlach/Frenzel; v. 23. März 2006 - IX ZB 134/05, ZInsO 2006, 491).
  • LG Arnsberg, 02.10.2006 - 3 T 40/06

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Rechtsstreit an dem ein als

    Für die erneute Antragstellung fehlt es auch nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis, da der Kläger sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2006 (Az: IX ZB 134/05) stützt, die bei der ersten Entscheidung noch nicht berücksichtigt worden war und deren Beachtung nun zu einem anderen Ergebnis führt.

    Die Kammer hält an ihrer im Beschluss vom 29.05.2006 dargestellten Meinung aufgrund des Beschlusses des BGH vom 23.03.2006 (ZInsO 2006, 491) nicht fest.

    Der Anwendungsbereich des §§ 121 ZPO hat sich an § 5 InsVV zu orientieren, da es sonst zu Fällen kommen könnte, in denen der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter leer ausginge bzw. bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes diesem schadensersatzpflichtig würde, welches dem Grundsatz zuwiderliefe, dass der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht aus privaten Mitteln finanzieren muss (BGH, ZInsO 2006, 491; so auch BAG, ZIP 2003, 1947).

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