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   BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04   

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BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04 (https://dejure.org/2007,933)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - IX ZB 271/04 (https://dejure.org/2007,933)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04 (https://dejure.org/2007,933)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung des Insolvenzverwalters zum Aussprechen von Betretungsverboten für Betriebsgrundstücke; Eingreifen des vorläufigen Insolvenzverwalters in die organschaftliche Stellung der Vertreter einer Gesellschaft; Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsO §§ 6, 21, 22
    Unzulässigkeit der Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Abberufung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermächtigung für vorläufigen Insolvenzverwalter; Fortsetzungsfeststellungsantrag im Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    InsO § 6; ; InsO § 21; ; InsO § 22

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 6 § 21 § 22
    Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der Vertreter der Schuldnerin durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht im Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtmäßige Ermächtigung des vorläufigen ?schwachen? Insolvenzverwalters, Betretungsverbote hinsichtlich der Betriebsgrundstücke der Schuldnerin aussprechen zu dürfen ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 624
  • ZIP 2007, 438
  • MDR 2007, 680
  • NZI 2007, 231
  • WM 2007, 456
  • DB 2007, 738
  • NZG 2007, 384
  • ZInsO 2007, 267
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    Das Gericht muss vielmehr im Einzelnen die Rechte festlegen, die dem vorläufigen Verwalter eingeräumt werden, damit er seine Pflichten zu erfüllen vermag (BGHZ 151, 353, 366 f).

    Für die Befugnisse, die nötig sind, um diese Pflichten zu erfüllen, kann nichts anderes gelten (BGHZ 151, 353, 366).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 104, 220, 221 f; 110, 77, 85) widerspricht es nicht dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen.

    Hierunter fallen insbesondere solche Eingriffe, die unter Richtervorbehalt stehen und nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt sind, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfGE 104, 220, 232 ff).

  • BGH, 18.12.1980 - II ZR 140/79

    Anspruch einer Bank auf Schadensersatz gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    Der Verwalter kann über die Organstellung nicht verfügen (vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 1980 - II ZR 140/79, ZIP 1981, 178, 179).
  • BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 3 Z 125/87

    Bestellung eines Notvorstands für eine Aktiengesellschaft, über deren Vermögen

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    Ist eine Aktiengesellschaft bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne gesetzlichen Vertreter, muss das Gericht einen Notvorstand (§ 85 AktG) bestellen, damit die Schuldnerin im Verfahren handlungsfähig bleibt (BayObLG ZIP 1988, 1119, 1120 f).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    Auch der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf eine dem Gesetz fremde, in das Grundrecht des Betroffenen auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) eingreifende Maßnahme, gegen die eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig zu erlangen war, einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zugelassen (BGHZ 158, 212 ff).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    Diese Bestimmung verbietet, gegen den Willen des Wohnungsinhabers in dessen Wohnung einzudringen oder darin zu verweilen (BVerfGE 109, 279, 309).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine aufgehobene Maßnahme

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    Ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    Art. 13 Abs. 1 GG schützt jedoch nicht das Besitzrecht an einer Wohnung, sondern deren Privatheit (BVerfGE 89, 1, 12).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    bb) Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels kann ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung allerdings fortbestehen, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist, etwa dann, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dient, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfGE 96, 27, 40).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
    Ein Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung hat das Bundesverfassungsgericht für Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen, bei erledigtem polizeirechtlichem Unterbringungsgewahrsam, bei vorläufig gerichtlich angeordneten Unterbringungen psychisch auffälliger Personen, in Fällen von Abschiebehaft, bei der Anordnung der Auskunft über die Telekommunikation und bei Eingriffen in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit angenommen (BverfGE 107, 299, 337 f; 110, 77, 89 ff).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 197/03

    Erledigung des Insolvenzantragsverfahrens im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der

  • LG Duisburg, 24.11.1998 - 1 O 290/98
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den

    Die geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter nehmen die Rechte der Schuldnerin im Insolvenzverfahren wahr (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, NJW-RR 2007, 624 Rn. 21).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 32/15

    GmbH: Anfechtbarkeit von an einem nicht ordnungsgemäßen Versammlungsort gefasstem

    Die Organe bleiben so im Verfahren bestehen, wie sie sich bei Verfahrenseröffnung darstellten (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, NZI 2007, 231 Rn. 21).

    Die Gesellschafterversammlung behält auch im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft das Recht, den oder die Geschäftsführer abzuberufen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, NZI 2007, 231 Rn. 21; Jaeger/Windel, InsO, 2007, § 80 Rn. 81; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 3. Aufl., § 80 Rn. 112a).

  • BGH, 26.11.2019 - II ZB 21/17

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Satzungsänderung im Fall der Verwertung der

    Das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters verdrängt bzw. überlagert insoweit die Befugnisse der Organe (BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 282/03, ZinsO 2006, 260 Rn. 6; Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 Rn. 21; K. Schmidt in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 264 Rn. 13; Drescher in Henssler/Strohn, GesR, 4. Aufl., § 264 AktG Rn. 8; MünchKommAktG/Koch, 4. Aufl., § 264 AktG Rn. 43 f.; Jaeger/Windel, InsO, § 80 Rn. 84 f.; für das Konkursverfahren: RGZ 76, 244, 246; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - II ZR 140/79, ZIP 1981, 178, 179).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 21/14

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    Die rechtlichen Befugnisse des starken vorläufigen Insolvenzverwalters entsprechen denjenigen eines Insolvenzverwalters, der ebenfalls berechtigt ist, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners zu verwalten und über es zu verfügen (§ 80 Abs. 1 InsO; vgl. z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2007 IX ZB 271/04, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2007, 267, unter III.2.b cc (b), Rz 17; FK-InsO/Schmerbach, § 22 Rz 8; MünchKommInsO/Haarmeyer, 3. Aufl., § 22 Rz 36; Böhm in Braun, Insolvenzordnung, 6. Aufl., § 22 Rz 9).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07

    Umfang einer Durchsuchungsanordnung im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit

    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).
  • BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20

    Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung

    Diese Verfügungsbefugnis erlosch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZInsO 2007, 267 Rn. 9; vom 17. Januar 2008 - IX ZB 20/07, ZInsO 2008, 203 Rn. 3; vom 17. Januar 2008 - IX ZB 41/07, ZInsO 2008, 268 Rn. 3; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 15. Aufl., § 21 Rn. 51; Prager/Thiemann, NZI 2001, 634, 635 f).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 260/08

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vorführung des Schuldners bei

    Ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, ZInsO 2006, 1212, 1213 Rn. 5; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZInsO 2007, 267, 268 Rn. 9).

    Eine Sachentscheidung über das Rechtsmittel des Schuldners ist nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 aaO).

  • BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07

    Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung oder Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 77/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren für eine Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der

    Er findet nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil des Schuldners oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 216 f; vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 Rn. 9 ff; vom 17. September 2009 - IX ZB 214/08, KTS 2010, 222).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines Sachverständigen im

    Auch verfassungsrechtlich ist die Zulassung eines Fortsetzungsfeststellungsantrags in einem solchen Fall nicht geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, WM 2007, 456).

    Eine tief greifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine gerichtliche Entscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels erfordern könnten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007, aaO S. 456 f), werden von der Schuldnerin nicht geltend gemacht und sind auch sonst nicht ersichtlich.

  • AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02

    Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens

  • OLG Frankfurt, 09.02.2021 - 21 W 151/20

    Antragsberechtigung des Nachlassinsolvenzverwalters für ein Europäisches

  • AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 214/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines Schuldners gegen Sicherungsmaßnahmen im

  • OLG Hamm, 02.09.2014 - 27 W 97/14

    Eintragung einer neuen Geschäftsführerin einer in Insolvenz gefallenen GmbH

  • BGH, 12.11.2009 - IX ZB 140/09

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Zulässigkeit einer

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 60/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren durch den Einzelrichter;

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 126/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im

  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 23/03

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtsbeschwerde betreffend die Feststellung der

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