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LG Landshut, 07.03.2007 - 32 T 485/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZInsO 2007, 615
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 01.07.2010 - IX ZB 148/09
Restschuldbefreiungsverfahren: Straftat des Schuldners nach Eintritt der …
Zeigt ein Schuldner, der insgesamt nur unpfändbare Einkünfte erlangt, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht an, kann darin zwar eine Obliegenheitsverletzung zu sehen sein, diese führt jedoch nicht zu einer Gläubigerbeeinträchtigung und damit auch nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung (LG Landshut ZInsO 2007, 615, 616; AG Düsseldorf ZVI 2007, 482, 483;… FK-InsO/Ahrens, aaO;… MünchKomm-InsO/Stephan, aaO;… HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 296 Rn. 3;… Bindemann, Handbuch Verbraucherkonkurs, 3. Aufl. Rn. 252). - BGH, 22.10.2009 - IX ZB 160/09
Widerruf einer Verfahrenskostenstundung mangels Ausübung einer angemessenen …
Gibt der Schuldner eine Erwerbstätigkeit auf, die keine pfändbaren Beträge erbracht hat, oder lehnt er eine solche Beschäftigung ab oder zeigt er die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht an, die ihm insgesamt nur unpfändbare Einkünfte verschafft, kann darin zwar eine Obliegenheitsverletzung zu sehen sein, doch führt sie zu keiner Gläubigerbeeinträchtigung (LG Landshut ZinsO 2007, 615, 616; AG Düsseldorf ZVI 2007, 482, 483;… FK-InsO/Ahrens, aaO;… MünchKomm-InsO/Stephan, aaO;… HK-InsO/Landfermann, aaO § 296 Rn. 3;… Bindemann, Handbuch Verbraucherkonkurs 3. Aufl. Rn. 252; Schmerbach ZVI 2003, 256, 264). - AG Göttingen, 15.09.2008 - 74 IK 730/06
Umfang der für die Zulässigkeit eines Versagungsantrages gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 …
Bei den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich allerdings um Sachverhalte, in denen der Schuldner seiner Verpflichtung nachkam, seine Einkommensverhältnisse darzulegen (AG Duisburg ZVI 2004, 364; LG Landshut ZInsO 2007, 615). - AG Göttingen, 09.03.2009 - 74 IK 222/03
Anforderungen an die Darlegung der Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung …
Bei den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich allerdings um Sachverhalte, in denen der Schuldner seiner Verpflichtung nachkam, seine Einkommensverhältnisse darzulegen (AG Duisburg ZVI 2004, 364; LG Landshut ZInsO 2007, 615) bzw. sein Bemühen um eine Vollzeitbeschäftigung (AG Hamburg, ZVI 2009, 43).