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AG Bremen, 16.12.2009 - 514 IN 20/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtskontrolle der Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung wegen Schlechterstellung der nachrangigen Massegläubiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass ein anderer Beschluss zweckmäßiger wäre
Papierfundstellen
- ZInsO 2010, 583
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.06.2017 - IX ZB 82/16
Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht: …
Gefordert werden deshalb eindeutige und erhebliche Verstöße (vgl. KG, NZI 2001, 310, 312; AG Bremen, ZInsO 2010, 583, 584; LG Wuppertal…, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 6 T 287/11, nv juris-Rn. 16; LG Konstanz, ZInsO 2013, 2318, 2320; LG Hamburg, ZInsO 2015, 209, 211;… Jaeger/Gerhardt, InsO, 2007, § 78 Rn. 13;… MünchKomm-InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 78 Rn. 20; aA AG Neubrandenburg, ZInsO 2000, 111). - LG Hamburg, 04.12.2014 - 326 T 142/14
Insolvenzverfahren: Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung über den …
In Zweifelsfällen ist die Entscheidung der Gläubigerversammlung zu akzeptieren und nicht nachträglich durch das Gericht zu ändern (AG Bremen, Beschluss vom 16.12.2009, Az.: 514 IN 20/09, zitiert nach juris, Rn. 50). - LG Hamburg, 10.12.2014 - 326 T 143/14
Insolvenzverfahren: Befugnis des Insolvenzgerichts zur Aufhebung von Beschlüssen …
In Zweifelsfällen ist die Entscheidung der Gläubigerversammlung zu akzeptieren und nicht nachträglich durch das Gericht zu ändern (AG Bremen, Beschluss vom 16.12.2009, Az.: 514 IN 20/09, zitiert nach juris, Rn. 50).