Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06 - 95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5953
OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06 - 95 (https://dejure.org/2007,5953)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.01.2007 - 4 U 311/06 - 95 (https://dejure.org/2007,5953)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 4 U 311/06 - 95 (https://dejure.org/2007,5953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähr von Vorkassezahlungen; Vorkassevereinbarung als Voraussetzung der Weiterbelieferung und Fortgeltung eines Eigentumsvorbehalts für Vorkasselieferungen; Gläubigerbenachteiligungsabsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung einer von einem Insolvenzgläubiger entgegen einer bislang üblichen Praxis nur gegen Vorkasse des Insolvenzschuldners erbrachten Lieferung; Inkongruente Deckung im Rahmen der Insolvenz; Gläubigerbenachteiligung bei Verkürzung des ...

  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2; ; InsO § ... 18; ; InsO § 18 Abs. 2; ; InsO § 129; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131; ; InsO § 131 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 140; ; InsO § 142; ; InsO § 143 Abs. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 139; ; BGB § 157; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 449 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 286; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 17 Abs. 2 § 130 § 131 § 142
    Einzelne Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2010, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Die vom Kläger in der Berufungsbegründung ( Bl. 150 d.A. ) in Bezug genommene Entscheidung ( BGH ZIP 2003, 1799 ) hatte einen solchen Fall zum Gegenstand.

    Die Beweislast für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners liegt beim Insolvenzverwalter ( Mü-Ko- Kirchhof § 133 Rn. 22 ; BGH ZIP 2003, 1799).

    Rechtsprechung und Schrifttum gehen davon aus, dass das Vorliegen einer inkongruenten Deckung ein starkes Beweiszeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht ist ( BGH ZIP 2004, 1060 f. ; 2003, 1799 ff. ; 2000, 82, 83 ; 1997, 513 f. ; Braun a.a.O. Rn. 13, 14 ; Smid/Zeuner, InsO , § 133 Rn.6,7 ).

    Die vom Landgericht auf Seite 11 des Urteils zitierte Rechtsprechung , wonach ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Erbringung kongruenter Gegenleistungen eher fern liegen soll, hat der Bundesgerichtshof mittlerweile aufgegeben ( BGH ZIP 2003, 1799 ).

    Weiß der Schuldner nämlich, dass er nicht mehr alle seine Gläubiger befriedigen kann und dass er infolge der Zahlung an einen bestimmten Gläubiger andere benachteiligt, ist im Regelfall die Annahme gerechtfertigt, dass es dem Schuldner nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung , sondern (zumindest auch) auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers ankommt ( BGH NJW 2006, 2701, 2702 ; WM 2004, 1588 ; NJW 2003, 3560, 3561 ).

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05

    Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Weiß der Schuldner nämlich, dass er nicht mehr alle seine Gläubiger befriedigen kann und dass er infolge der Zahlung an einen bestimmten Gläubiger andere benachteiligt, ist im Regelfall die Annahme gerechtfertigt, dass es dem Schuldner nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung , sondern (zumindest auch) auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers ankommt ( BGH NJW 2006, 2701, 2702 ; WM 2004, 1588 ; NJW 2003, 3560, 3561 ).

    Hinsichtlich des Wissens um die drohende Zahlungsunfähigkeit gilt der Grundsatz, dass von einem Gläubiger, der Umstände kennt, die zwingend auf eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, zu vermuten ist, dass er auch die drohende Zahlungsunfähigkeit selbst kennt ( BGH NJW 2006, 2701; 2005, 1121, 1124 ; ZIP 2003, 1801 ).

  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Die nicht durch konkrete Tatsachen belegte bloße Sanierungshoffnung genügt hingegen nicht ( BGH NJW-RR 1993, 238,241 ; ZIP 1999, 406, 408).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Der Schuldner kann sich vom Vorwurf der Gläubigerbenachteiligung bei Barzahlung an einen bestimmten Gläubiger trotz Zahlungsunfähigkeit vielmehr nur dadurch entlasten, dass er aufzeigt, dass er aufgrund nachvollziehbarer Fakten darauf vertrauen durfte, alle Gläubiger in absehbarer Zeit zu befriedigen ( BGHZ 138, 291,308 ; ZIP 1998, 248,252).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Der Schuldner kann sich vom Vorwurf der Gläubigerbenachteiligung bei Barzahlung an einen bestimmten Gläubiger trotz Zahlungsunfähigkeit vielmehr nur dadurch entlasten, dass er aufzeigt, dass er aufgrund nachvollziehbarer Fakten darauf vertrauen durfte, alle Gläubiger in absehbarer Zeit zu befriedigen ( BGHZ 138, 291,308 ; ZIP 1998, 248,252).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Die nicht durch konkrete Tatsachen belegte bloße Sanierungshoffnung genügt hingegen nicht ( BGH NJW-RR 1993, 238,241 ; ZIP 1999, 406, 408).
  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Es genügt, wenn der Schuldner die Begünstigung des Anfechtungsgegners neben anderen Motiven im Auge hat und wenn er sich unter billigender Inkaufnahme der möglichen Benachteiligung der anderen Gläubiger nicht von seinem Handeln abhalten lässt ( BGH WM 2004, 1587,1588 ; NJW 1997, 3175 ; Braun a.a.O. Rn.9 ).
  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 160/02

    Rechtsfolgen des Ansichziehens einer inkongruenten Sicherung durch den Gläubiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Rechtsprechung und Schrifttum gehen davon aus, dass das Vorliegen einer inkongruenten Deckung ein starkes Beweiszeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht ist ( BGH ZIP 2004, 1060 f. ; 2003, 1799 ff. ; 2000, 82, 83 ; 1997, 513 f. ; Braun a.a.O. Rn. 13, 14 ; Smid/Zeuner, InsO , § 133 Rn.6,7 ).
  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 412/98

    Kenntnis von der Inkongruenz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Rechtsprechung und Schrifttum gehen davon aus, dass das Vorliegen einer inkongruenten Deckung ein starkes Beweiszeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht ist ( BGH ZIP 2004, 1060 f. ; 2003, 1799 ff. ; 2000, 82, 83 ; 1997, 513 f. ; Braun a.a.O. Rn. 13, 14 ; Smid/Zeuner, InsO , § 133 Rn.6,7 ).
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 203/96

    Anforderungen an Kenntnis der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 311/06
    Es genügt, wenn der Schuldner die Begünstigung des Anfechtungsgegners neben anderen Motiven im Auge hat und wenn er sich unter billigender Inkaufnahme der möglichen Benachteiligung der anderen Gläubiger nicht von seinem Handeln abhalten lässt ( BGH WM 2004, 1587,1588 ; NJW 1997, 3175 ; Braun a.a.O. Rn.9 ).
  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    Bei der Vereinbarung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts in der Form, dass der Schuldner Eigentum an den erstandenen Sachen erst erwerben soll, wenn er nicht nur den Kaufpreis bezahlt, sondern auch alle anderen oder zumindest bestimmte andere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tilgt, fehlt es zudem an der Gleichwertigkeit der erbrachten Gegenleistung (vgl. OLG Saarbrücken, ZInsO 2010, 92, 95; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 3. Aufl., § 142 Rn. 13d; Zeuner in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsO, 3. Aufl., § 142 Rn. 4; Bräuer, Ausschluss der Insolvenzanfechtung bei Bargeschäften nach Maßgabe des § 142 InsO, 2006, S. 149 f).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Die Vorinstanz (OLG Saarbrücken 23. Januar 2007 - 4 U 311/06-95 ua. -) hatte den Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin bejaht, allerdings die Kenntnis der Anfechtungsgegnerin, die zu den Hauptlieferanten der Schuldnerin gehörte, von diesem Vorsatz verneint.
  • OLG Schleswig, 02.02.2009 - 1 W 15/08

    Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei

    In sog. Lieferantenfällen (OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 337) oder dann, wenn es um Ratenzahlungsvereinbarungen (BGH NJW 2003, 3560 ) oder die Auszahlung von Vorschüssen (BGHZ 167, 190 ff.) geht, mag ein begünstigter Gläubiger im Einzelfall massiven Druck auf den (späteren) Insolvenzschuldner ausüben, um eine bessere Position als andere (künftige) Insolvenzgläubiger zu erlangen.
  • KG, 18.09.2007 - 7 U 194/06

    Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit eines späteren

    Der Senat ist nur deshalb in die mündliche Verhandlung eingetreten, weil der Bundesgerichtshof aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des OLG Saarbrücken vom 23. Januar 2007 - 4 U 311/06 - mit einem Fall befasst ist, dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.
  • LG Hamburg, 19.11.2014 - 318 S 38/14

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

    Der Benachteiligungsvorsatz entfällt in einem solchen Fall nur dann, wenn aufgrund konkreter Umstände mit einer Überwindung der Krise gerechnet werden darf oder wenn die angefochtene Rechtshandlung Teil eines Bargeschäftes ist, durch das der Schuldner eine kongruente Gegenleistung für eine von ihm empfangene gleichwertige Leistung erbringt, die der Fortführung seines Unternehmens dient und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt (BGH NJW 2014, 2956; BGH ZInsO 2010, 87 OLG Saarbrücken, ZInsO 2010, 92 alle zitiert nach juris; HambKomm zum Insolvenzrecht-Rogge/Leptien, a.a.O., § 133 Rn. 8, Rn.15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht