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   AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11   

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AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11 (https://dejure.org/2011,34996)
AG Leipzig, Entscheidung vom 02.09.2011 - 401 IN 2241/11 (https://dejure.org/2011,34996)
AG Leipzig, Entscheidung vom 02. September 2011 - 401 IN 2241/11 (https://dejure.org/2011,34996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fruchtlosigkeit eines Pfändungsversuchs innerhalb von zwei Jahren als Insolvenzgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZInsO 2011, 2097
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Düsseldorf, 29.03.2007 - 25 T 100/07
    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Andere halten daher auch ältere fruchtlose Vollstreckungsversuche für zulässig (Uhlenbruck /Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. § 14 Rn. 82: im Laufe des letzten Jahres vor Antragstellung; OLG Dresden, Beschl. v. 24.03.2001 - 13 W 172/01, NZI 2001, 472; LG Düsseldorf, Beschl. v. 29.03.2007 - 25 T 100/07 , NZI 2007, 530).

    Fehlen diese ist eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als ein Jahr war, ungeeignet, um die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu belegen ( LG Düsseldorf, Beschl. v. 29.03.2007 - 25 T 100/07 , NZI 2007, 530).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urt. v. 24.05.2005 - IX ZR 123/04 , NZI 2005, 547-550; Jacobi, Die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes: Eine Tendenz in der Praxis der Finanzverwaltung, ZInsO 2011, 1094 [1095] m.w.N.) bedeutet dies, dass für die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich sein muss, dass von den fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb der nächsten drei Wochen 10% oder mehr nicht mehr bezahlt werden können.
  • AG Potsdam, 13.12.2002 - 35 IN 1499/02

    Strenge Anforderungen an den Gläubigerantrag eines SV-Trägers (§ 14 Abs. 1 InsO)

    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Der von der Gläubigerin vorgetragene Pfändungsversuch ist - folgt man einer weit verbreiteten Ansicht in Literatur und Rechtsprechung (vgl. z.B. HK-InsO/ Kirchhof , 5. Aufl. § 14 Rn. 20; HambKomm/ Wehr , 3. Aufl., § 14 Rn. 27 m.w.N.; FK-InsO/ Schmerbach, 6. Aufl., § 14 Rn. 131; AG Potsdam, Beschl. v. 13.12.2002 - 35 IN 1499/02 , NZI 2003, 155) im hiesigen Verfahren unerheblich, da der übliche Zeitraum für die Berücksichtigung eines Unpfändbarkeitsprotokolls von 6 Monaten verstrichen ist.
  • OLG Köln, 06.01.1983 - 25 UF 194/82
    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Das Gericht sieht die Einreichung von unbeglaubigten Fotokopien als ausreichendes Mittel der Glaubhaftmachung im Sinne des § 4 InsO i.V.m. § 294 ZPO an (Putzo /Reichhold, ZPO, 32. Aufl. § 294 Rn 2; OLG Köln, Urt. v. 06.01.1983 - 25 UF 194/82, FamRZ 1983; a.A. wohl MünchKommInsO- Schmahl , 2. Aufl., § 14 Rn. 16: bei Schriftstücken ist zumindest eine anwaltlich oder amtlich beglaubigte Abschrift vorzulegen).
  • LG Potsdam, 04.09.2002 - 5 T 277/02

    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Erfolgloser Pfändungsversuch als

    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Rückstände bei Sozialversicherungsträgern von weniger als sechs Monaten reichen ohne weitere Indizien nicht zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit (HK-InsO/ Kichhof, 5. Aufl. § 14 Rn. 17; Sternal, NZI 2003, 157 [158]; LG Potsdam, Beschl. v. 04.09.2002 - 5 T 277/02 , ZInsO 2002, 1195 ; a. A.: OLG Dresden, Beschl. v. 28.08.2000, 7 W 1396/00 , NZI 2001, 261).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Glaubhaft gemacht im Sinne des § 4 InsO in Verbindung mit § 294 ZPO ist ein Umstand - hier der Insolvenzgrund - dann wenn das Gericht der Überzeugung ist, dass die Behauptung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zutrifft ( BGH, Beschl. v. 11.09.2003 - IX ZB 37/03 , NZI 2003, 66; MünchKommInsO- Schmahl , 2. Aufl., § 14 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Es genügen auch andere Mittel, um die Zahlungsunfähigkeit glaubhaft zu machen, nämlich die eigene Erklärung des Schuldners, der nach ihrem objektiven Aussagegehalt zu entnehmen ist, dass er zahlungsunfähig sei (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2006 - IX ZR 228/03 - ZInsO 2006, 1210 (1211 [Rn 15]).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Dabei ist ein im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgter fruchtloser Vollstreckungsversuch - Voraussetzung ist hier, dass der Schuldner dabei tatsächlich angetroffen oder zumindest dessen Wohn- oder Geschäftsräume durchsucht wurden (vgl. Jacobi, a.a.O., 1094 [1096]) - zunächst nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschl. v. 5.2.2004 - IX ZB 29/03 - ZIP 2004, 1466), da auch eine nicht titulierte Forderung Grundlage des Insolvenzantrages sein kann.
  • OLG Dresden, 23.04.2001 - 13 W 172/01

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung der

    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Andere halten daher auch ältere fruchtlose Vollstreckungsversuche für zulässig (Uhlenbruck /Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. § 14 Rn. 82: im Laufe des letzten Jahres vor Antragstellung; OLG Dresden, Beschl. v. 24.03.2001 - 13 W 172/01, NZI 2001, 472; LG Düsseldorf, Beschl. v. 29.03.2007 - 25 T 100/07 , NZI 2007, 530).
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99

    Zahlungseinstellung und Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bei späterer

    Auszug aus AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
    Das Gericht hatte hier zu beachten, dass die für eine Zahlungsunfähigkeit sprechenden Umstände indizielle Bedeutung haben und gegebenenfalls in einer Gesamtbetrachtung von Bedeutung werden können (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.2001 - IX ZR 81/99 - ZInsO 2001, 1049 ) und jeweils im Einzelfall zu würdigen sind (FK-InsO/ Schmerbach, 6. Aufl. § 14 Rn. 124).
  • OLG Dresden, 28.08.2000 - 7 W 1396/00

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit

  • AG Hamburg, 21.02.2022 - 67h IN 29/22

    Aktive Nutzungspflicht, elektronisches Dokument, beA, Insolvenzverfahren, Mittel

    Die indizielle Wirkung lässt mit Zeitablauf bis zur Antragseinreichung nach, daher muss das Fruchtlosigkeitsprotokoll zeitnah sein (AG Leipzig v. 2.9.2011, ZInsO 2011, 2097), eine Alter v. einem Jahr genügt nicht (LG Düsseldorf v. 29.3.2007, NZI 2007, 530 m.w.N.).

    "Dienstanweisungen" des BMF an die Hauptzollämter, binnen zwei Jahren nicht erneut Vollstreckungsversuche zu unternehmen, suspendieren die Anfordrungen an einen zulässigen Insolvenzantrag nicht (AG Leipzig v. 2.9.2011, ZInsO 2011, 2097).

  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Zwar gehen Teile von Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Ablichtung einer Eidesstaatlichen Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht ausreiche (Assmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 294 ZPO Rn. 17/19 m. Verweis u. a. auf FG Brandenburg, Beschl. v. 22. April 1996 - 1 V 127/96 E -, juris [nur LS]; a. A. BGH, Urt. v. 16. April 2002 - KZR 5/01 -, juris Rn. 21 [für das Telefax einer Eidesstattlichen Versicherung]; OLG Köln, Urt. v. 06. Januar 1983 - 25 UF 194/82 -, juris [nur LS]; AG Leipzig, Beschl. v. 02. September 2011 - 401 IN 2241/11 -, juris Rn. 14).
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