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   BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09   

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https://dejure.org/2010,4453
BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09 (https://dejure.org/2010,4453)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 (https://dejure.org/2010,4453)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - IX ZB 151/09 (https://dejure.org/2010,4453)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 166 KO, § 6 InsO, § 7 InsO, § 21 Abs 1 S 2 InsO, § 203 InsO
    Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag trotz Anordnung der Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konsequenzen für die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkursverfahren oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse auf das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag

  • zvi-online.de

    InsO §§ 203, 21 Abs. 1 Satz 2, §§ 6, 7; KO § 166
    Zulässigkeit eines neuen Insolvenzantrags trotz angeordneter Nachtragsverteilung

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag trotz Anordnung der Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag trotz Anordnung der Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 166; InsO § 21 Abs. 1 S. 2; InsO § 203
    Konsequenzen für die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkursverfahren oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse auf das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtschutzbedürfnis für Insolvenzantrag und früheres Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 134
  • MDR 2011, 261
  • WM 2011, 135
  • ZInsO 2011, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09
    Ihrem Vorbringen kann nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09
    Ihrem Vorbringen kann nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09
    Ihrem Vorbringen kann nicht entnommen werden, dass das Beschwerdegericht bestimmte Umstände nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 165/71

    Verletzung von Pflichten eines Vergleichs- und Konkursverwalters -

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09
    Von der Nachtragsverteilung erfasst wird nicht das gesamte Vermögen des Schuldners, sondern nur der Betrag oder Vermögensgegenstand, auf den sich die Nachtragsverteilungsanordnung bezieht (BGH, Urt. v. 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198, 1199; Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 166 Rn. 7a; HK-InsO/Depré, 5. Aufl. § 203 Rn. 6; Holzer in: Kübler/Prütting/Bork, InsO § 203 Rn. 26; Uhlenbruck, InsO 13. Aufl. § 203 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren

    Von der Nachtragsverteilung erfasst wird nicht das gesamte Vermögen des Schuldners, sondern nur der Betrag oder Vermögensgegenstand, auf den sich die Nachtragsverteilungsanordnung bezieht (BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 = BeckRS 2010, 30812 Tz. 5).

    Betrifft ein solcher weiterer Insolvenzantrag dasselbe Vermögen und dieselben Verbindlichkeiten des Schuldners wie das Nachtragsverfahren, ist er - wie der BGH mit Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09, a.a.O.) ausgeführt hat - zulässig; der aus dem weiteren Verfahren resultierende Insolvenzbeschlag kann indessen nicht die Gegenstände der Nachtragsverteilung, sondern nur das neue Vermögen erfassen, das der Schuldner seit der Aufhebung des früheren Insolvenzverfahrens hinzugewonnen hat (Cranshaw, jurisPR-InsR 1/2011 Anm. 3; vgl. ferner Smid, Gutachten Bl. 935 f. GA).

    Nur auf diese in dem Beschluss konkret bezeichneten Gegenstände erstreckt sich der Konkursbeschlag (BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 = BeckRS 2010, 30812 Tz. 5; s.a. Rechtsgutachten Prof. Smid, dort S. 10 = Bl. 934 GA).

    Zur Frage des Verhältnisses der Anordnung der Nachtragsverteilung und des nachfolgenden Insolvenzverfahrens hat sich der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09), der das Insolvenzverfahren des Schuldners betrifft, geäußert.

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 74/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Mithin entfaltet sie nur eine beschränkte Beschlagswirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 151/09, ZInsO 2011, 94 Rn. 5; Uhlenbruck/Wegener, aaO, § 203 Rn. 20).
  • BFH, 20.09.2016 - VII R 10/15

    Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung

    Von der Nachtragsverteilung wird nicht das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst, sondern nur der Betrag oder Vermögensgegenstand, auf den sich die Nachtragsverteilungsanordnung bezieht (BGH-Urteil vom 22. Februar 1973 VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198; BGH-Beschluss vom 2. Dezember 2010 IX ZB 151/09, WM 2011, 135).
  • OLG Celle, 18.07.2013 - 16 U 35/13

    Nachtragsverteilung; Anordnungsbeschluss

    Aufgrund dieser beschränkten Beschlagswirkung, die mit den umfassenden Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gleich zu setzen ist, kann z. B. die Anhängigkeit einer Nachtragsverteilung nicht zur Unzulässigkeit eines (weiteren) Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen (BGH, ZIP 2011, 134, 135; Holzer in: Kübler/Prütting/Bork, InsO § 203 Rn. 8).
  • LG Münster, 27.01.2011 - 5 T 455/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Stellens eines Insolvenzantrags durch einen

    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies die Kammer unter dem Aktenzeichen 5 T 496/08 mit Beschluss vom 28.05.2009 zurück, die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen diese Entscheidung der Kammer verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09).
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