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   OLG Hamburg, 25.02.2011 - 4 U 116/09   

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https://dejure.org/2011,19391
OLG Hamburg, 25.02.2011 - 4 U 116/09 (https://dejure.org/2011,19391)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2011 - 4 U 116/09 (https://dejure.org/2011,19391)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 4 U 116/09 (https://dejure.org/2011,19391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Vermieters von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • Justiz Hamburg

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Vermieters von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses als Indiz für die Annahme der Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliches Kündigungsrecht bei drohender Zahlungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzanfechtung von Mietzahlungen (IMR 2011, 381)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2011, 1066
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2011 - 4 U 116/09
    In der vorgenannten BGH-Entscheidung ging es um Steuerrückstände und in den in dieser Entscheidung zitierten weiteren BGH- Entscheidungen (BGHZ 149, 100 ff; 155, 75 ff) um rückständige Krankenkassen-Beiträge.
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2011 - 4 U 116/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit aber in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden (Unterstreichungen vom Gericht) - und diesem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt - (BGH 13.8.2009, AZ: IX ZR 159/06, ZIP 2009, 1966 ff).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2011 - 4 U 116/09
    In der vorgenannten BGH-Entscheidung ging es um Steuerrückstände und in den in dieser Entscheidung zitierten weiteren BGH- Entscheidungen (BGHZ 149, 100 ff; 155, 75 ff) um rückständige Krankenkassen-Beiträge.
  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2011 - 4 U 116/09
    Der Kläger kann sich im vorliegenden Fall nicht unter Bezugnahme auf BGH ZIP 2004, 1512 ff., darauf berufen, dem Beklagten sei es offensichtlich gewesen, dass die Verbindlichkeiten der gewerblich tätigen Schuldnerin ihm gegenüber nicht annähernd die einzigen gewesen seien.
  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 4 U 208/10

    Ansprüche einer Zahnärztin wegen Verletzung des Urheberrechts an im Rahmen einer

    Für eine solche Übertragung von Nutzungsrechten und erst recht von ausschließlichen Nutzungsrechten, die allein ein Klagerecht der Klägerin als Lichtbildnerin möglicherweise ausgeschlossen hätten, fehle, so das Landgericht, "jeder Anhaltspunkt (vgl. das nach Einsicht in die Arbeitsverträge der Klägerin ergangene Urteil des OLG Zweibrücken vom 20.05.2010, 4 U 116/09 m.w.N.").
  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16

    Insolvenzanfechtung: Zahlung von Wohngeld an eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Dem folgend sei das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 25.02.2011 (ZInsO 2011, S. 1066) zutreffend davon ausgegangen, dass der Umstand einer gewerblichen oder unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners keinen hinreichenden sicheren Schluss auf die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners zulasse, wenn es sich bei dem Anfechtungsgegner nicht um einen institutionellen Gläubiger handele (dort: Gewerberaumvermieter) und für ihn weder aus Art und Höhe der bedienten Forderung (dort: Gewerbemiete), noch aus etwaigen Kenntnissen des Gläubigers vom Zuschnitt des Gewerbebetriebes des Schuldners oder aus den sonstigen Gesamtumständen erkennbar gewesen sei, dass der Schuldner weitere Gläubiger habe, deren Forderung einen potenziell zur Überforderung führenden Umfang hätten.
  • LG Bielefeld, 27.09.2010 - 4 O 242/10

    Schadensersatzanspruch und Auskunftsanspruch wegen Verletzung von Urheberrechten

    Für eine solche Übertragung von Nutzungsrechten - und erst recht von ausschließlichen Nutzungsrechten, die allein ein Klagerecht der Klägerin als Lichtbildnerin möglicherweise ausgeschlossen hätten - fehlt hier indes jeder Anhaltspunkt (vgl. das nach Einsicht in die Arbeitsverträge der Klägerin ergangene Urteil des OLG Zweibrücken vom 20.05.2010, 4 U 116/09 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 20.08.2012 - 323 O 110/11

    Kongruente Deckung schließt Benachteiligungsvorsatz nicht aus!

    Daher stellt sich die ausbleibende Tilgung der Mietforderung bei einer Gesamtbetrachtung der dem Gläubiger bekannten Umstände, insbesondere der Art der Forderung, der Person des Schuldners und des Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs als ausreichendes Indiz für eine Kenntnis der drohenden Zahlungsfähigkeit dar (vgl. BGH a. a. O., OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2011, Az. 4 U 116/09 = ZlnsO 2011, 1066 f.).
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