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   BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12   

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https://dejure.org/2012,33502
BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12 (https://dejure.org/2012,33502)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2012 - 7 B 2.12 (https://dejure.org/2012,33502)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 7 B 2.12 (https://dejure.org/2012,33502)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    HmbIFG § 4; HmbTG § 1 Abs. 2; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg; Abgabenangelegenheit

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    HmbIFG § 4
    Abgabenangelegenheit; Akteneinsicht; Informationszugang; Rechtsweg; Steuerakten; Vollstreckungsakten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 InfFrG HA 2009, § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 33 Abs 1 Nr 1 FGO, § 33 Abs 2 FGO, § 1 Abs 2 TranspG HA
    Rechtsweg bei Anspruch auf Akteneinsicht in bei einem Finanzamt vorhandene Vollstreckungsakten

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für einen auf § 4 HmbIFG (§ 1 Abs. 2 HmbTG) gestützten Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Einsicht in die den Schuldner betreffenden Vollstreckungsakten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verwaltungsrechtsweg für Klage des Insolvenzverwalters auf Einsicht in Vollstreckungsakten des Finanzamts - Vorlage an den GmS-OGB

  • rewis.io

    Rechtsweg bei Anspruch auf Akteneinsicht in bei einem Finanzamt vorhandene Vollstreckungsakten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg; Abgabenangelegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2417
  • ZIP 2012, 492
  • NZI 2012, 1020
  • ZInsO 2012, 2140
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 23.10.1974 - VII R 54/70

    Untersagungsklage - Finanzbehörde - Auskunftserteilung - Steuerliche Verhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Dementsprechend hat auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23. Oktober 1974 - VII R 54/70 - (BFHE 114, 159 ) die Zuordnung einer Streitigkeit, die die Auskunftserteilung eines Finanzamts betraf, nicht nach dem Gegenstand der Auskunft, sondern nach der Natur der Vorschriften bestimmt, aus denen sich die behördliche Auskunftspflicht ergeben konnte (in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R - juris Rn. 20 zur Regelung über die abdrängende Sonderzuweisung in § 51 SGG).

    Darüber ist grundsätzlich unabhängig von Fragen des Abgabenrechts zu entscheiden (vgl. FG Greifswald, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 2 K 41/10 - DStRE 2011, 185 ; FG Kiel, Beschluss vom 8. November 2011 - 5 K 113/11 - EFG 2012, 343 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2012 - OVG 12 L 67.11 - ZIP 2012, 945 ; FG Münster, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 15 K 874/10 AO - ZD 2012, 443 ; Eisolt, DStR 2012, 930 ; Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; siehe hierzu auch BFH, Urteil vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).

    Eine Streitigkeit ist nämlich nicht schon dann eine solche über Abgabenangelegenheiten, wenn in ihrem Rahmen eine steuerrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH, Urteile vom 25. Januar 1972 - VII R 109/68 - BFHE 104, 187 und vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).

  • BVerwG, 14.05.2012 - 7 B 53.11

    Insolvenzverfahren; Insolvenzverwalter; Anfechtungsanspruch; Finanzamt;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    § 16 HmbIFG ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass die besonderen steuerverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Akteneinsicht den Vorschriften des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes vorgehen; das gelte ungeachtet des in der Begründung des Gesetzesentwurfes enthaltenen Verweises auf § 30 AO (siehe Bü-Drucks 19/1283 S. 15; vgl. zur Frage des Akteneinsichtsrechts nach der Abgabenordnung als einer das allgemeine Informationszugangsrecht verdrängenden Regelung Beschluss vom 14. Mai 2012 - BVerwG 7 B 53.11 - ZIP 2012, 1258).

    Er ist vielmehr im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger tätig, zu deren Gunsten Zahlungen des Insolvenzschuldners im Wege der Anfechtung zur Insolvenzmasse gezogen werden sollen; dabei handelt es sich um ein eigenständiges Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2012 - BVerwG 7 B 53.11 - ZIP 2012, 1258 m.w.N.).

  • BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68

    Abgabe einer Steuerstrafsache - Staatsanwaltschaft - Klage auf Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Eine Streitigkeit ist nämlich nicht schon dann eine solche über Abgabenangelegenheiten, wenn in ihrem Rahmen eine steuerrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH, Urteile vom 25. Januar 1972 - VII R 109/68 - BFHE 104, 187 und vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • BAG, 21.05.1999 - 5 AZB 31/98

    Kündigung eines Redaktionsstatuts; Innere Pressefreiheit; Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Ist bei einem einheitlichen Streitgegenstand und rechtswegüberschreitender Anspruchsnormenkonkurrenz - wie sie hier mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang und einen allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht in Erwägung zu ziehen sind - für eine der Anspruchsgrundlagen der Rechtsweg zum angerufenen Gericht gegeben, kommt eine Verweisung an das für die andere Anspruchsgrundlage zuständige Gericht des anderen Rechtswegs zwar gleichwohl dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs, der in dem beschrittenen Rechtsweg zu verfolgen ist, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts offensichtlich fehlen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - VersR 2009, 1384 Rn. 11; BSG, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 BS 2/93 - NJW 1995, 1575 ; BAG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - NZA 1999, 837 = ).
  • BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Der 7. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII B 183/10 - (ZIP 2011, 883) entschieden, dass es sich in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemein Einsicht in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten begehrt, um eine Streitigkeit im Sinne von § 33 Abs. 1 FGO handele, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet sei.
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Ist bei einem einheitlichen Streitgegenstand und rechtswegüberschreitender Anspruchsnormenkonkurrenz - wie sie hier mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang und einen allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht in Erwägung zu ziehen sind - für eine der Anspruchsgrundlagen der Rechtsweg zum angerufenen Gericht gegeben, kommt eine Verweisung an das für die andere Anspruchsgrundlage zuständige Gericht des anderen Rechtswegs zwar gleichwohl dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs, der in dem beschrittenen Rechtsweg zu verfolgen ist, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts offensichtlich fehlen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - VersR 2009, 1384 Rn. 11; BSG, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 BS 2/93 - NJW 1995, 1575 ; BAG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - NZA 1999, 837 = ).
  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 19/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Ist bei einem einheitlichen Streitgegenstand und rechtswegüberschreitender Anspruchsnormenkonkurrenz - wie sie hier mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang und einen allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht in Erwägung zu ziehen sind - für eine der Anspruchsgrundlagen der Rechtsweg zum angerufenen Gericht gegeben, kommt eine Verweisung an das für die andere Anspruchsgrundlage zuständige Gericht des anderen Rechtswegs zwar gleichwohl dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs, der in dem beschrittenen Rechtsweg zu verfolgen ist, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts offensichtlich fehlen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - VersR 2009, 1384 Rn. 11; BSG, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 BS 2/93 - NJW 1995, 1575 ; BAG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - NZA 1999, 837 = ).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Ist bei einem einheitlichen Streitgegenstand und rechtswegüberschreitender Anspruchsnormenkonkurrenz - wie sie hier mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang und einen allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht in Erwägung zu ziehen sind - für eine der Anspruchsgrundlagen der Rechtsweg zum angerufenen Gericht gegeben, kommt eine Verweisung an das für die andere Anspruchsgrundlage zuständige Gericht des anderen Rechtswegs zwar gleichwohl dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs, der in dem beschrittenen Rechtsweg zu verfolgen ist, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts offensichtlich fehlen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - VersR 2009, 1384 Rn. 11; BSG, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 BS 2/93 - NJW 1995, 1575 ; BAG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - NZA 1999, 837 = ).
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Dementsprechend hat auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23. Oktober 1974 - VII R 54/70 - (BFHE 114, 159 ) die Zuordnung einer Streitigkeit, die die Auskunftserteilung eines Finanzamts betraf, nicht nach dem Gegenstand der Auskunft, sondern nach der Natur der Vorschriften bestimmt, aus denen sich die behördliche Auskunftspflicht ergeben konnte (in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R - juris Rn. 20 zur Regelung über die abdrängende Sonderzuweisung in § 51 SGG).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79

    Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung - Dienstordnunsangestellte - Krankenkassen -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12
    Insoweit streitet gerade der für die Bestimmung des Rechtswegs bedeutsame Gesichtspunkt der Sachnähe (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - NJW 1974, 2087 ; BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 79.79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 188 S. 7 f. = ) für die Zuständigkeit der (allgemeinen) Verwaltungsgerichte, die mit dem Informationsfreiheitsrecht als fachgebietsunabhängigem Teilgebiet des Verwaltungsrechts ohnehin in erster Linie befasst sind.
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • FG Hamburg, 02.07.2010 - 6 K 75/09

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Antrag auf Akteneinsicht

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10

    Rechtsweg für die Durchsetzung von Einsichts- und Auskunftsansprüchen zur

  • FG Münster, 30.08.2010 - 14 K 3004/10

    Verwaltungsgerichtsweg für ein allgemeines Hausverbot beim Finanzamt

  • FG Münster, 25.06.2012 - 15 K 874/10

    Finanz- und Abgaberecht

  • FG Schleswig-Holstein, 08.11.2011 - 5 K 113/11

    Keine Eröffnung des Finanzrechtswegs bei Begehr der Akteneinsicht nach Abschluss

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - 12 L 67.11

    Insolvenzverwalter; Antrag auf Übersendung eines Kontoauszugs der

  • OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11

    Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht

  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1032/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    vgl. zu § 4 des früheren Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes: BVerwG, Vorlagebeschluss vom 15. Oktober 2012 - 7 B 2.12 -, NZI 2012, 1020 = juris; BFH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - VII ER-S 1/12 -, juris.

    vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 15. Oktober 2012 - 7 B 2.12 -, NZI 2012, 1020 = juris Rn. 3 ff.; ebenso FG Münster, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 15 K 874/10 AO -, BeckRS 2012, 95547.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/12

    Auch Steuerakten können Informationszugangsgesetz unterliegen

    Dies stützt für das schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsrecht das auch in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung unterstrichene Verständnis des Informationszugangsrechts als eigenständig neben verwaltungsverfahrensrechtlichen Akteneinsichtsansprüchen stehendem Regelungsbereich (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 15.10.2012 - 7 B 2/12 -, Juris Rn. 15; Beschl. v. 14.05.2012 - 7 B 53/11 -, Juris Rn. 10; Urt. v. 03.11.2011 - 7 C 4/11 -, NVwZ 2012, 251, Juris Rn. 17).
  • VG Lüneburg, 01.03.2017 - 1 A 343/15

    Auskunftsanspruch; Insolvenzverwalter; Steuerkontoauszug

    Ist bei einem einheitlichen Streitgegenstand und rechtswegüberschreitender Anspruchsnormenkonkurrenz - wie sie hier mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz und einen allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht nach der Abgabenordnung in Erwägung zu ziehen sind - für eine der Anspruchsgrundlagen der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht gegeben, käme eine Verweisung an das Finanzgericht nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs, der im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen ist, aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes offensichtlich fehlen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.3.2015 - 6 B 58/14 - und Vorlagebeschluss v. 15.10.2012 - 7 B 2/12 -, jew. juris).

    Er ist vielmehr im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger tätig, zu deren Gunsten Zahlungen des Insolvenzschuldners im Wege der Anfechtung zur Insolvenzmasse gezogen werden könnten und diese die Insolvenzmasse stärken würden (BVerwG, Vorlagebeschl. v. 15.10.2012 - 7 B 2/12 - und Beschl. v. 14.5.2012 - 7 B 53/11 -, mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH; OVG NRW, Urt. v. 24.11.2015 - 8 A 1032/14 - VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 31.10.2014 - 8 A 1/14 -, jew. juris).

    Er ist vielmehr im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger tätig, zu deren Gunsten Zahlungen des Insolvenzschuldners im Wege der Anfechtung zur Insolvenzmasse gezogen werden könnten, die die Insolvenzmasse stärken würden (BVerwG, Vorlagebeschl. v. 15.10.2012 - 7 B 2/12 - und Beschl. v. 14.5.2012 - 7 B 53/11 -, mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH; OVG NRW, Urt. v. 24.11.2015 - 8 A 1032/14 - VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 31.10.2014 - 8 A 1/14 -, jew. juris).

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