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   VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456   

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VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456 (https://dejure.org/2014,40635)
VG München, Entscheidung vom 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456 (https://dejure.org/2014,40635)
VG München, Entscheidung vom 18. November 2014 - M 13 DK 14.2456 (https://dejure.org/2014,40635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ZInsO 2015, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456
    (...) Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten" (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris Rn. 16).

    Weiter sind die unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich oder für Dritte in den Blick zu nehmen (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 13).

    Wenn aufgrund dieser der Schluss zu ziehen ist, dass der Beamte auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen wird, ist das Beamtenverhältnis zu beenden (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 18).

    Auf dieser Grundlage kommt es dann für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere Disziplinarmaßnahme als diejenige, die durch die Schwere des Dienstvergehens indiziert ist, notwendig ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13

    Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten;

    Auszug aus VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456
    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten "losgelöst vom konkreten Fall nach objektiven Maßstäben zu beurteilen ist" (BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55/13 - juris Rn. 8 im Rahmen der Entscheidung über die Zulassungsbeschwerde zu der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 16b D 71/12 - juris).

    Dabei ist unabhängig vom Schutzgut der begangenen Straftat das vom Beklagten begangene Delikt aufgrund der in § 283 StGB gesetzlich enthaltenen Strafandrohung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre) bereits in besonderem Maße als verwerflich anzusehen (BVerwG, B.v. 18.6.2014 a.a.O Rn. 11; ebenso BayVGH, U.v. 15.2.2012 a.a.O. Rn. 47 f.).

    Denn die Orientierung am Strafrahmen gewährleistet eine rationale und gleichmäßige Bewertung des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beklagten im Rahmen der Maßnahmenzumessung (st. Rspr., so BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18; zuletzt etwa BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55/13 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456
    Dabei ist hinsichtlich der Kürzungsquote vom Regelmaß auszugehen (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 21.3.2001 - 1 D 29/00 - BVerwGE 114, 88), da besondere Umstände, die ein Absehen davon gebieten würden, nicht erkennbar sind.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456
    Denn die Orientierung am Strafrahmen gewährleistet eine rationale und gleichmäßige Bewertung des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beklagten im Rahmen der Maßnahmenzumessung (st. Rspr., so BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18; zuletzt etwa BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55/13 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456
    aa) Die Bemessung der zu verhängenden Disziplinarmaßnahme hat nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten zu erfolgen und den Umfang der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung in die Entscheidung einzustellen (BVerwG, B.v. 22.1.2014 - 2 B 102/13 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624

    Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint);

    Auszug aus VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456
    Umstände, die für das Gericht ein Abweichen davon im Rahmen des Art. 55 Halbsatz 2 BayDG begründen könnten (vgl. zum insoweit anzuwendenden Maßstab BayVGH, U.v. 12.3.2013 - 16a D 11.624 - juris Rn. 38) sind unter keinem Gesichtspunkt erkennbar.
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