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   OLG Schleswig, 30.12.2014 - 16 W 168/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44913
OLG Schleswig, 30.12.2014 - 16 W 168/14 (https://dejure.org/2014,44913)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.12.2014 - 16 W 168/14 (https://dejure.org/2014,44913)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - 16 W 168/14 (https://dejure.org/2014,44913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung von Beiträgen durch den Versicherer

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Massezugehörigkeit vor Insolvenzeröffnung fällig gewordener privater Krankenversicherungsbeiträge

  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 38; ZPO §§ 240, 850b
    Keine Massezugehörigkeit vor Insolvenzeröffnung fällig gewordener privater Krankenversicherungsbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38; InsO § 103; ZPO § 240
    Private Krankenversicherung; Insolvenzeröffnung; Insolvenzbeschlag

  • rechtsportal.de

    InsO § 38 ; InsO § 103 ; ZPO § 240
    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung von Beiträgen durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Insolvenzbeschlag bezüglich vor Insolvenzeröffnung fälliger Beiträge der privaten Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Insolvenzbeschlag bezüglich vor Insolvenzeröffnung fälliger Beiträge der privaten Krankenversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherungsbeiträge von Restschuldbefreiung erfasst

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Fällige Krankenversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Insolvenzmasse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1040
  • ZInsO 2015, 802
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2014 - 16 W 168/14
    Auch Beiträge der privaten Krankenversicherung, die vor der Insolvenzeröffnung fällig sind, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag (Anschluss an BGH, 19. Februar 2014, IV ZR 163/13, NJW-RR 2014, 683).(Rn.4).

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2014, 683) werden aber private Krankheitskostenversicherungsverträge in entsprechender Anwendung des § 850 b ZPO nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst.

  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 20 W 9/12

    Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Prämienforderungen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2014 - 16 W 168/14
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. September 2012 (NZI 2012, 922) ist vor der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen und erfordert daher nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde.
  • OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 16 U 44/13

    Beweislast für Sinnhaftigkeit des Zeitaufwands für Softwareentwicklung

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.12.2014 - 16 W 168/14
    Entsprechend hatte bereits der Senat mit Beschluss vom 31. Mai 2013 (16 U 44/13) entschieden, dass der Krankenversicherungskostenvertrag mit seinen wechselseitigen Rechten und Pflichten nur als ein sog. insolvenzfreies Schuldverhältnis begriffen werden kann.
  • BGH, 07.04.2016 - IX ZR 145/15

    Insolvenzanfechtung: Ansprüche auf Prämien für eine private Krankenversicherung

    Dies gilt ebenfalls für Ansprüche auf Versicherungsprämien für eine private Krankenversicherung (OLG Hamm, NZI 2012, 922; Koch, KTS 2013, 80, 82; Busch, VuR 2015, 272, 273; aA OLG Schleswig, ZInsO 2015, 802).
  • OLG Hamm, 08.08.2016 - 20 U 80/16

    Krankheitskostenversicherung; private Krankenversicherung; MBKK; Prämien aus der

    Sie ist auch entgegen dem Oberlandesgericht Schleswig (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 30.12.2014, 16 W 168/14, juris, Rn. 4 f., VuR 2015, 272) entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschl. v. 12.09.2012, 20 W 9/12, juris, Rn. 12-14, NZI 2012, 922 mit zust. Anm. Koch, KTS 2013, 80, 82; siehe auch Senat, Urt. v. 15.07.2015, 20 U 234/14, juris, Rn. 18 f., RuS 2016, 136; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.04.2013, 7 U 142/12, juris, Rn. 22, VersR 2013, 990) nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar (vgl. Busch, VuR 2015, 272, 273 f.; Harder, NJW-Spezial 2015, 469, 469 f.) .
  • LAG Hessen, 26.02.2020 - 14 Ta 64/20

    Gegen die Feststellung der Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO ist die

    Die analoge Anwendbarkeit ist gegeben, wenn das Gericht im Verfahren untätig bleibt, etwa indem es keinen Termin bestimmt oder die Wiederaufnahme eines Verfahrens ablehnt und damit faktisch einen Stillstand des Verfahrens herbeiführt (Schleswig-Holsteinisches OLG 30. Dezember 2014 - 16 W 168/14 -Juris) .
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