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   OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07   

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OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07 (https://dejure.org/2007,18412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2007 - 2 Ws 304/07 (https://dejure.org/2007,18412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2007 - 2 Ws 304/07 (https://dejure.org/2007,18412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen ein Berufungsurteil durch einen die vorherige Berufung geltend gemachten Verfahrensbeteiligten; Umgehung einer Rechtsmittelbeschränkung durch § 59 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

  • Judicialis

    JGG § 55; ; JGG § 59

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 53 Ns 14/07
  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07

Papierfundstellen

  • ZJJ 2007, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 08.11.2001 - 3 Ws 1022/01

    Reihenfolge der Vollstreckung: Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge und

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07
    Der Senat tritt damit der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der die durch § 59 Abs. 1 Satz 2 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen ein Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor bereits Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; Brunner/Dölling, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn 2, 3; § 55 Rn 14; Böhm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 3. Aufl., S. 3; siehe auch noch OLG Hamm JMBl. NW 1954, 10).
  • LG Hamburg, 03.03.1992 - 617 Qs 7/92
    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07
    Der Senat tritt damit der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der die durch § 59 Abs. 1 Satz 2 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen ein Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor bereits Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; Brunner/Dölling, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn 2, 3; § 55 Rn 14; Böhm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 3. Aufl., S. 3; siehe auch noch OLG Hamm JMBl. NW 1954, 10).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 3 Ws 596/93

    Sperrwirkung; Sofortige Beschwerde; Änderung von Anordnungen; Einfache

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2007 - 2 Ws 304/07
    Der Senat tritt damit der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der die durch § 59 Abs. 1 Satz 2 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen ein Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor bereits Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; Brunner/Dölling, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn 2, 3; § 55 Rn 14; Böhm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 3. Aufl., S. 3; siehe auch noch OLG Hamm JMBl. NW 1954, 10).
  • OLG Bamberg, 05.05.2011 - 3 Ss 44/11

    Rechtsmittelbeschränkung im Jugendstrafverfahren: Zulässigkeit der Revision gegen

    Aus § 55 Abs. 2 Satz 1 JGG folgt auch der Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit nach § 59 Abs. 1 und Abs. 3 JGG (Anschluss u.a. an OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2007 - 2 Ws 304/07 = VRS 113, 383 f.).

    Insbesondere soll die in § 55 Abs. 2 JGG enthaltene Rechtsmittelbeschränkung durch § 59 Abs. 1 JGG nicht für den Fall unterlaufen werden, dass ein Verfahrensbeteiligter sein Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2007 - 2 Ws 304/07 = VRS 113, 383 f.; OLG Oldenburg aaO.; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 f. und schon Beschluss vom 18.09.1989 - 2 Ss 320/89 [bei Böhm NStZ 1990, 528/530] = MDR 1990, 178 [Ls]; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 27; OLG Celle NStZ 1993, 400 f. m. Anm. Nix ; Brunner/Dölling § 55 Rn. 14, 16 und § 59 Rn. 3 und Schäfer aaO.; a.A. Ostendorf § 55 Rn. 33 und § 59 Rn. 2 sowie Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 5. Aufl. § 55 Rn. 50 und § 59 Rn. 2 f.; im Ergebnis offen gelassen von Eisenberg § 55 Rn. 71 einerseits [ "Bedenken" ] und § 59 Rn. 8 [ "...rechtlich bedenklich und mitunter auch sachlich unbefriedigend" ] andererseits).

  • OLG Zweibrücken, 07.12.2015 - 1 Ws 291/15

    Jugendstrafverfahren: Anfechtung eines Berufungsurteils, durch welches die

    Demgegenüber geht die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten entfällt, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
  • OLG Köln, 02.09.2020 - 2 Ws 452/20
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung entfällt - anders als teilweise in der Literatur vertreten (zu vgl. Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 59 Rn. 2) - die durch § 59 Abs. 1 JGG eingeräumte Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen das Berufungsurteil einzulegen, wegen § 55 Abs. 2 JGG für denjenigen Verfahrensbeteiligten, der zuvor Berufung eingelegt und dadurch das ihm zur Verfügung stehende Wahlrechtsmittel bereits verbraucht hat (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.2015 - 1 Ws 291/15 -, juris; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198f.; OLG Celle NStZ 1993, 401; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 27; OLG Saarbrücken StraFo 2003, 431; OLG Hamm VRS 113, 383).
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