Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.03.1996

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94 (https://dejure.org/1996,1987)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 (https://dejure.org/1996,1987)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 (https://dejure.org/1996,1987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur Zahlung von Niederschlagswassergebühren; Ausgestaltung der Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Entwässerung eines Teils einer Fahrbahnfläche einer Autobahn; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 1997, 110
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1970 - II A 148/69
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94
    Eine vertragliche Vereinbarung, die - unabhängig von ihrer Bedeutung für die Annahme einer gemischten Zweckbestimmung - einer Gebührenerhebung im vorliegenden Fall entgegenstehen könnte, vgl. hierzu: OVG NW, Urteil vom 7. Dezember 1970 - II A 1480.69 -, OVGE 26, 131, besteht in bezug auf das in Rede stehende Teilstück der A 2 nicht, da es insoweit, wie die Klägerin selbst in ihrem Schriftsatz vom 25. September 1996 vorträgt, an jeglicher vertraglicher Vereinbarung fehlt.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94
    vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - 8 C 280.86 -, NVwZ 1988, 159; OVG NW, Urteil vom 8. August 1984 - 2 A 25010.87 -, GemHH 1985, 44 (46); Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 A 18830.80 - Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 9 A 3020.90 - Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 39070.93 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 9 A 1290/12

    Gebührenpflicht für Straßenbaulastträger

    Das Vorbringen des Klägers, das verwaltungsgerichtliche Urteil habe durch die Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -nicht unterschieden, dass im vorliegenden Fall das Niederschlagswasser innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angefallen sei und damit nicht der Straßenbaulastträger abwasserbeseitigungspflichtig sei, sondern die Gemeinde - hier also die Beklagte -, führt nicht zur Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel.

    Dies hat der Senat bereits in dem vom Kläger selbst zitierten Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, entschieden und hierzu auf den Seiten 9/10 des Urteilsabdrucks (juris Rdnr. 5 ff.) ausgeführt:.

    Zu dem Einwand des Klägers, dass er als Straßenbaulastträger durch die Entwässerung der Straße keinen Sondervorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 KAG NRW erlange, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - (juris Rdnr. 21) Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 9 A 1133/18

    Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, NWVBl. 1997, 220, juris; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 -, NVwZ-RR 1998, 130, juris.
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der

    Diese einrichtungsfremden Kosten können in Rheinland-Pfalz darum nicht Gegenstand einer Abwassergebühr der Gemeinde sein (OVG Rheinland-Pfalz aaO; ebenso Driehaus/Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 746 a für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; anders: Jeromin in Jeromin/Prinz, Kommentar zum Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz und zum Wasserhaushaltsgesetz, § 53 LWG Rn. 7; für das nordrhein-westfälische Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen ZfW 1998, 330, 331 ff. mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht DVBl 1997, 1065 = NVwZ-RR 1998, 130; Driehaus/Schulte/Wiesemann, aaO, § 6 Rn. 352 d; Nolte, NVwZ 2001, 1378, 1380).

    Ferner soll der Bund Gebührenschuldner bei der Einleitung von Abwasser in die kommunale Kanalisation sein (BVerwG DVBl 1997, 1065 = NVwZ 1998, 130; OVG Nordrhein-Westfalen ZfW 1998, 330; Nolte, NVwZ 2001, 1378, 1380).

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17

    Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung;

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der umfassenden Sachaufgabe der Straßenbaulast durch vielerlei Maßnahmen nachgekommen werden, und ist der Weg der Erfüllung der Bau- und Unterhaltungspflichten des Baulastträgers also durch die Aufgabe nicht vorbestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.1997, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW, Urteil vom 7.10.1996 - 9 A 4145/94 - juris Rn. 17).

    Erfüllt der Straßenbaulastträger seine sich aus § 96 Abs. 3 Nr. 2 NWG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 1 NStrG ergebende Beseitigungspflicht für das auf den Fahrbahnen anfallende Niederschlagswasser unter Nutzung gemeindlicher Entwässerungsanlagen, ist das Einsetzen einer Gebührenpflicht im Rahmen des örtlichen Satzungsrechts die unmittelbare Folge seiner Entscheidung, auf eine eigene Oberflächenentwässerung zu verzichten, und nicht eine unmittelbare Folge der Straßenbaulast bzw. Abwasserbeseitigungspflicht (vgl. OVG Saarl., Urteil vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 7.10.1996, a. a. O.).

  • VG Köln, 12.02.2013 - 14 K 291/11
    In der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) - der sich die Kammer anschließt - ist grundsätzlich geklärt, dass in Nordrhein-Westfalen die Eigentümer der Bundes- und Landesstraßen und Träger der diesbezüglichen Straßenbaulasten zu Niederschlagswassergebühren herangezogen werden können, wenn sie sich der kommunalen Entwässerungseinrichtungen bedienen; diese Gebühren werden durch Verwaltungsakt erhoben, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 -9 A 4145/94-; bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 6. März 1997 -8 B 246.96-; VG Köln, Urteil vom 29. April 2008 -14 K 2349/06-.

    Dabei wird die inhaltliche Reichweite der Widmung einer Anlage zum gemeindlichen Anstaltsgebrauch allein durch das für Außenstehende erkennbare widmungsrelevante und gegebenenfalls auch nur konkludente Verhalten der Gemeinde bestimmt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2012 -9 A 980/11-, Urteil vom 7. Oktober 1996 -9 A 4145/94-.

    Von einer derartigen gemischten Zweckbestimmung, etwa der städtischen Nutzung auf der einen und der Nutzung zum Zweck der Erfüllung der Straßenbaulast auf der anderen Seite, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 -9 A 4145/94-, Rn. 28, zitiert nach juris, wonach schon zweifelhaft ist, ob eine derartige mittelbare Zweckbestimmung für eine Mitberechtigung B. Kanal ausreichend ist, kann jedoch nicht ausgegangen werden.

    Deshalb kann die Beteiligung an den Herstellungskosten auch nicht als Indiz für eine gemischte Zweckbestimmung gewertet werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 1996 -9 A 4145/94-.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 9 A 980/11

    Gewässer i.S.d. Landeswassergesetzes NRW und des Wasserhaushaltsgesetzes als

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass der Gebührentatbestand der Inanspruchnahme einer städtischen Abwasseranlage (vgl. § 4 Abs. 2 KAG NRW) nicht erfüllt ist, wenn die Anlage auch zu anderen als städtischen Zwecken gewidmet ist und zu diesen anderen Zwecken genutzt wird, OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, juris Rdnr. 13 ff., im Anschluss an OVG NRW, Urteile vom 3. Juni 1996 - 9 A 3176/93 - und vom 25. Mai 1990 - 9 A 2194/89 -.

    Die Antragsbegründung legt eine solche Frage, die über die bereits vorliegenden Entscheidungen des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 -, juris, hinaus grundsätzlich klärungsbedürftig sein könnte, auch nicht sinngemäß dar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 9 A 2622/18

    Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen

    Zwar sei die grundsätzliche Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger seit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 7. Oktober 1996 (9 A 4145/94) geklärt.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, NWVBl. 1997, 220, juris; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 -, NVwZ-RR 1998, 130, juris.

  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesautobahnen

    Nach den Regelungen des Saarländischen Kommunalabgabengesetzes und des Saarländischen Straßengesetzes kann daher der Eigentümer der Straßenflächen oder der Träger der Straßenbaulast, der Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation einleitet, zu Niederschlagswassergebühren herangezogen werden, wenn dies die gemeindliche Satzung vorsieht wie hier für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.1996 - 9 A 4145/94 - Städte- und Gemeinderat 1997, 83 = ZKF 1997, 110 = NWVBl 1997, 220 = ZfW 1998, 330 und Schulte/Wiesemann in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 352d sowie für die Rechtslage in Hessen bis zum Jahr 2003 Lohmann in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 658a.

    Wenn daher der Straßenbaulastträger - im vorliegenden Fall die Klägerin - sich entschließt, zur Erfüllung seiner Pflicht zur Oberflächenentwässerung eine vorhandene städtische Kanalisation zu benutzen, so begründet dies im Falle einer entsprechende Gebührensatzung eine Gebührenpflicht so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.1996, a.a.O., und Schulte/Wiesemann in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 352d.

  • OVG Thüringen, 18.11.2008 - 4 EO 129/06

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht;

    Schon nach den allgemeinen abgabenrechtlichen Bestimmungen konnten auch für die Einleitung von Straßenoberflächenwasser Gebühren von den Trägern der Straßenbaulast erhoben werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 07.10.1996 - 9 A 4145/94 -, ZKF 1997, 110; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschl. v. 06.03.1997 - 8 B 246/96 -, ZKF 1998, 160 zurückgewiesen; Schulte-Wiesemann, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn 352d; a. A. OVG SH, Beschl. vom 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173 f.; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn 146a m. w. N.; Lohmann, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn 668b und 658a m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 9 A 2083/12
    Das Vorbringen der Klägerin, das verwaltungsgerichtliche Urteil habe durch die Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -nicht unterschieden, dass im vorliegenden Fall das Niederschlagswasser teilweise innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angefallen sei und damit nicht der Straßenbaulastträger abwasserbeseitigungspflichtig sei, sondern die Gemeinde - hier also die Beklagte -, führt nicht zur Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel.

    Dies hat der Senat bereits in dem von der Klägerin selbst zitierten Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, entschieden und hierzu auf den Seiten 9/10 des Urteilsabdrucks (juris Rdnr. 5 ff.) ausgeführt:.

    Zu dem Einwand der Klägerin, dass sie als Straßenbaulastträgerin durch die Entwässerung der Straße keinen Sondervorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 KAG NRW erlange, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 - (juris Rdnr. 21) Folgendes ausgeführt:.

  • VG Köln, 12.03.2013 - 14 K 1999/11
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06

    Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2001 - 9 B 157/01

    Gebühren keine Erblasserschulden

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2011 - 13 K 6436/08

    Gebühren; Niederschlagswasser; Landesstraßen; Einrichtung; Widmung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

  • VG Köln, 18.06.2013 - 14 K 282/13
  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2011 - 13 K 6435/08

    Nutzung kommunaler Abwassereinrichtung durch Baulastträger einer Bundesstraße;

  • VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 1275/11

    Gebührenverzicht; Niederschlagswasser; Landesstraßen; nichtiger Vertrag;

  • VG Köln, 29.04.2008 - 14 K 2349/06

    Anspruch auf Gestaltung eines finanziellen Ausgleichs für die Nutzung städtischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1996 - 9 A 2448/96
  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12

    Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt

  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren von Bundes- und Landstraßen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch den in Abwicklung befindlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2017 - 9 A 1733/16

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung ohne

  • OVG Thüringen, 23.02.2009 - 4 EO 677/08

    Benutzungsgebührenrecht; Zur Aktivlegitimation des Freistaats Thüringen in

  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02

    Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband;

  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Düsseldorf, 28.03.2012 - 5 K 1612/11

    Niederschlagswassergebühr Gebührenverzicht Landesstraße nichtig

  • VG Magdeburg, 11.11.2014 - 9 A 150/14

    Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung; hier:

  • VG Düsseldorf, 09.05.2012 - 5 K 3487/11

    Niederschlagswassergebühren Straßen NRW Landesstraße Inanspruchnahme öffentliche

  • VG Düsseldorf, 07.12.2011 - 5 K 6110/11

    Eigentümer und Erbbauberechtigter als Gesamtschuldner von Abwassergebühren

  • VG Düsseldorf, 16.06.2008 - 5 K 2746/08

    Kündigung eines Kanalvertrags

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99

    Veranlagung von Abwassergebühren; Abgrenzung der Begriffe "entwässerte Straße"

  • VG Köln, 12.03.2013 - 14 K 331/11

    Gebührenpflicht für Straßenbaulastträger

  • VG Düsseldorf, 02.11.2010 - 5 K 8173/09

    Heranziehung zu den Niederschlagswassergebühren trotz einer Vereinbarung zwischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - 9 A 1661/08

    Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger

  • VG Lüneburg, 07.09.2005 - 3 A 162/03

    Abflussbeiwert; Abwassergebühr; Gebührenverzicht; Ortsdurchfahrtsrichtlinie;

  • VG Düsseldorf, 16.08.2000 - 5 K 10377/95
  • VG Düsseldorf, 30.01.2006 - 5 K 3921/05

    Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Niederschlagswassergebühren; Kriterien für

  • VG Düsseldorf, 14.11.2018 - 5 K 15131/17

    Benutzungsgebührenrecht

  • VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 2604/12

    Niederschlagswassergebühr; Landesstraßen; nichtiger Vertrag; Umdeutung

  • VG Minden, 21.08.2013 - 3 K 3726/12

    Gebührenschuldner

  • VG Düsseldorf, 09.11.2005 - 5 K 3909/05

    Eigentum der Bundesrepublik Deutschland an einem Streckenabschnitt einer

  • VG Minden, 22.11.2011 - 3 K 3351/10

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Festsetzung von Niederschlagswassergebühren;

  • VG Düsseldorf, 13.07.2023 - 5 K 8844/21
  • VG Düsseldorf, 11.11.2010 - 5 K 1169/10

    Geltung einer kommunalen Entwässerungssatzung für einen sondergesetzlichen

  • VG Düsseldorf, 28.03.2012 - 5 K 1611/11

    Niederschlagswassergebühr Hoheitsträger Gebührenverzicht nichtig Landstraße

  • VG München, 28.09.2000 - M 10 K 99.2332

    Vereinbarung über eine pauschalierte Einmalzahlung des Straßenbaulastträgers für

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96   

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BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1996 - 8 B 3.96 (https://dejure.org/1996,2143)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1996 - 8 B 3.96 (https://dejure.org/1996,2143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verletzung der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit durch die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 1997, 110
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 31.05.1995 - II B 126/94

    Zweitwohnungsteuer in Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Zu beiden genannten bundesrechtlichen Steuern hat das Bundesverwaltungsgericht dies mehrfach im einzelnen dargelegt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 3 f., vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 36.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 5 und vom 4. Mai 1995 - BVerwG 8 B 56.95 - n.v.; ebenso BFH, Beschluß vom 31. Mai 1995 - II B 126/94 - DStR 1995, 1111).

    Auch daran fehlt es bei der hier streitigen - relativ geringfügigen - örtlichen Aufwandsteuer ersichtlich (BFH, Beschluß vom 31. Mai 1995 - II B 126/94 - DStR 1995, 1111; ebenso für Art. 11 GG: Kunig in von Münch/Kunig, GG, 4. Aufl., Art. 11 Rn. 20 m.w.N.).

  • BFH, 31.05.1995 - II B 107/94

    Zweitwohnungsteuer in Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Zu beiden genannten bundesrechtlichen Steuern hat das Bundesverwaltungsgericht dies mehrfach im einzelnen dargelegt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 3 f., vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 36.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 5 und vom 4. Mai 1995 - BVerwG 8 B 56.95 - n.v.; ebenso BFH, Beschluß vom 31. Mai 1995 - II B 126/94 - DStR 1995, 1111).

    Auch daran fehlt es bei der hier streitigen - relativ geringfügigen - örtlichen Aufwandsteuer ersichtlich (BFH, Beschluß vom 31. Mai 1995 - II B 126/94 - DStR 1995, 1111; ebenso für Art. 11 GG: Kunig in von Münch/Kunig, GG, 4. Aufl., Art. 11 Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Eines Revisionsverfahrens und einer etwaigen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 177 EGV bedarf es für diese - offenkundige - Feststellung nicht (vgl. zur Nichtvorlage offenkundiger Fragen: Urteile vom 14. Februar 1969 - BVerwG VII C 15.67 - BVerwGE 31, 279 [BVerwG 14.02.1969 - VII C 15/67] und vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85] sowie EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - Slg. 1982, 3415 f. ).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Soweit die Beschwerde auf die Europäische Sozialcharta abstellt, ist abschließend ergänzend darauf hinzuweisen, daß - von allem anderen abgesehen - dieses völkerrechtliche Vertragswerk keine unmittelbaren Rechte einzelner Bürger begründet und keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bestand nationaler Rechtsvorschriften nach sich zieht, sondern lediglich rechtspolitische Zielsetzungen zum Gegenstand hat, deren Umsetzung in nationales Recht sich die Vertragsstaaten vorbehalten haben (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 12.92 -. Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 114 S. 143 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 2 C 6.90

    Freizügigkeit - Referendarbezüge - Ausländer

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    An dem verbürgten Recht, jeden Ort im Bereich der Europäischen Union und also auch der Bundesrepublik Deutschland aufsuchen, sich dort niederlassen und am Wirtschaftsleben teilnehmen zu dürfen (vgl. zum Freizügigkeitsbegriff des Grundgesetzes: BVerfG, Beschluß vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; zum europarechtlichen Begriff: Urteile vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 22.88 - Buchholz 451.45 § 9 HWO Nr. 2 S. 1 und vom 30. April 1992 - BVerwG 2 C 6.90 - BVerwGE 90, 147 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]), wird durch die Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten niemand gehindert, zumal Art. 52 EGV und Art. 1 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 1612/68 in Verbindung mit Art. 48 Abs. 2 EGV die genannten Grundfreiheiten nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Aufnahmestaates für seine eigenen Angehörigen gewähren (vgl. Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 22.88 -, a.a.O. und EuGH, Urteil vom 21. Juni 1974 - Rs 2/74 - Slg. 1974, 631 ).
  • BVerwG, 24.06.1988 - 7 B 106.88
    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Die Beschwerde hat nicht hinreichend bezeichnet (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), inwiefern sie trotz anwaltlicher Vertretung an der Einbringung des von ihr jetzt vermißten Sachvortrags in das Verfahren gehindert gewesen und inwiefern ihr infolge des angeblichen Verfahrensfehlers unterbliebenes Vorbringen zur Durchsetzung ihrer geltend gemachten Rechte geeignet gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Beurteilung schützt der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ebensowenig wie gegen eine nach Meinung eines Beteiligten zu Unrecht unterbliebene weitere Sachaufklärung (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31 S. 1 ).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung als solche ist revisionsrechtlich in aller Regel dem materiellen Recht zuzurechnen und deshalb grundsätzlich der Überprüfung auf eine Verfahrensrüge hin entzogen (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43 S. 1 und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 ).
  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung als solche ist revisionsrechtlich in aller Regel dem materiellen Recht zuzurechnen und deshalb grundsätzlich der Überprüfung auf eine Verfahrensrüge hin entzogen (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43 S. 1 und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 ).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
    Im übrigen sind Eingriffe in diese Rechte nur dann gegeben, wenn staatliches Handeln auf eine solche Einschränkung zielt oder diese Einschränkung eine unmittelbare oder doch sonstwie - etwa infolge der objektiven grundrechts- und freiheitsregelnden Tendenz - dem Hoheitsträger zuzurechnende Folge darstellt (vgl. Urteil vom 18. April 1985 - BVerwG 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 22.88

    Herausnahme des Zahntechniker-Handwerks aus dem Geltungsbereich der

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 15.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86

    Entlastung - Berufungsbegründung - Anhörung

  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89

    Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerwG, 12.01.1989 - 8 B 86.88

    Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandssteuer - Umsatzsteuer - Vermögensteuer -

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

  • BVerwG, 02.07.1990 - 5 B 37.90

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Berufsfachschülers auf

  • BFH, 29.01.1992 - II R 36/89

    Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer bei Genossenschaftsverschmelzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Vielmehr ist es danach zunächst eine Frage der Auslegung des irreversiblen Ortsrechts, ob unter dem Begriff der Zweitwohnung auch gleichsam ortsfeste Campingwagen und Hausboote zu verstehen seien und ob - was bundesrechtlich nicht zu beanstanden sein dürfte - in diesem Sinne nicht "ortsfest", also nur vorübergehend, abgestellte Campingwagen zweitwohnungssteuerrechtlich vernachlässigt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1996 - 8 B 3.96 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.857

    Zweitwohnungssteuerpflicht gilt auch für Dauercamper - vollständige Urteilsgründe

    Aus diesem Schweigen kann jedoch ebenso wenig wie aus dem Schweigen einer Zweitwohnungsteuersatzung zu ortsfesten Campingwagen per se hergeleitet werden, dass insoweit Zweitwohnungsteuerfreiheit besteht (vgl. zu letzterem BVerwG, Beschlüsse vom 5.3.1996, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 11 und ZKF 1997, 110 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Vielmehr ist es danach zunächst eine Frage der Auslegung des irreversiblen Ortsrechts, ob unter dem Begriff der Zweitwohnung auch gleichsam ortsfeste Campingwagen und Hausboote zu verstehen seien und ob - was bundesrechtlich nicht zu beanstanden sein dürfte - in diesem Sinne nicht "ortsfest", also nur vorübergehend, abgestellte Campingwagen zweitwohnungssteuerrechtlich vernachlässigt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1996 - 8 B 3.96 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Der bereits gegenüber dem Verwaltungsgericht - allerdings nur im Verfahren BVerwG 8 B 3.96 - formulierte, im Berufungsverfahren nicht wieder aufgegriffene Beweisantrag vom 6. Oktober 1993 führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 20.2783

    Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Sonthofen verstößt nicht gegen höherrangiges

    Insbesondere steht die Pflicht zur Zahlung einer Zweitwohnungsteuer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 5.3.1996 - 8 B 3.96 - juris), der sich der Senat anschließt, auch nicht im Widerspruch zu unionsrechtlichen Vorschriften.

    Dergleichen ist auch nicht ersichtlich (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 5.3.1996, a.a.O. Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.2.2013 - 4 ZB 12.1477 - ZKF 2013, 118).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2019 - 2 S 2087/19

    Zweitwohnungssteuer für Wohnmobil

    Ob auch Wohnmobile den Begriffen des Wohn- oder Campingwagens unterfallen ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.03.1996 - 8 B 3.96 - juris Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04

    Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit,

    Die Frage der Entstehung der Steuer ist allein nach Landesrecht zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1996 - 8 B 3.96 -, ZKF 1997, 110).
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.844

    Zweitwohnungsteuer; Dauercamping; Wohnwagen, Wohnmobil

    Aus diesem Schweigen kann jedoch ebenso wenig wie aus dem Schweigen einer Zweitwohnungsteuersatzung zu ortsfesten Campingwagen per se hergeleitet werden, dass insoweit Zweitwohnungsteuerfreiheit besteht (vgl. zu letzterem BVerwG, Beschlüsse vom 5.3.1996, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 11 und ZKF 1997, 110 ).
  • VG Münster, 26.11.2003 - 9 K 1775/00

    Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf Mobilheime, Wohnmobile,

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. März 1996 - 8 B 3/96 -, ZKF 1997, 110 m. w. N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Die Frage der Entstehung der Steuer ist allein nach Landesrecht zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1996 - 8 B 3.96 -, ZKF 1997, 110).
  • VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 21.1172

    Zweitwohnungsteuersatzung des Marktes Oberstdorf verstößt nicht gegen

  • VG München, 05.03.2009 - M 10 K 08.1268

    Zweitwohnungssteuer; Erwerbszweitwohnung; Polizeibeamter; Residenzpflicht;

  • VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.5141

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes; Progression des Steuersatzes;

  • VG München, 11.03.2010 - M 10 K 09.2652

    Genehmigungspflicht von Zweitwohnungssteuersatzungen; Vereinbarkeit mit

  • VG Münster, 16.03.2004 - 9 K 2719/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für einen

  • VG Münster, 19.03.2003 - 9 K 1776/00

    Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu

  • VG Münster, 17.04.2003 - 9 K 1862/00

    Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu

  • VG München, 17.04.2008 - M 10 K 07.4746

    Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem Bestimmtheitsgebot, Art. 3

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