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   OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99   

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OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99 (https://dejure.org/2002,13837)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2002 - 13 L 4530/99 (https://dejure.org/2002,13837)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99 (https://dejure.org/2002,13837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zweitwohnungssteuer; eigenvermietete Wohnung; keine Eigennutzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 105 Abs 2a GG; § 3 Abs 1 KAG ND; § 11 Abs 1 KAG ND
    Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung; Zweitwohnungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 2002, 232
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
    - Demgegenüber hat die Beklagte unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 - (BVerwGE 99, 303) gemeint, auf die tatsächliche Nutzung komme es nicht an; es genüge ein Vorhalten zur (eigenen) Nutzung, das sich wiederum aus der "weitgehend uneingeschränkten Verfügungsbefugnis" ergebe.

    Gegen diesen Gerichtsbescheid hat der Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, dem der Senat mit Beschluss vom 26. November 1999 (13 L 3099/99) entsprochen hat, und zwar wegen Abweichung von seiner Rechtsprechung und der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 99, 303), die darin liege, dass das Verwaltungsgericht im Falle einer Eigennutzung das Vorliegen einer "reinen Kapitalanlage" (ausnahmslos) ausgeschlossen habe.

    Nach dem auch von den Parteien herangezogenen grundlegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 (8 C 40/93; BVerwGE 99, 303) schließt eine (bloße) "objektive Eigennutzungsmöglichkeit", die im Ergebnis nur durch eine Dauervermietung auszuschließen sei, die Annahme einer steuerfreien "reinen Kapitalanlage" nicht aus, zumal die kurzfristige Vermietung an wechselnde Feriengäste wesentlich attraktiver sei (aaO S. 306).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
    Diese Tatsache kann nicht unbeachtet bleiben, deutet vielmehr darauf hin, dass auch eine entsprechende Absicht nicht bestanden hat, so dass dann von einem "Vorhalten zur Eigennutzung" nicht die Rede sein kann (ebenso OVG Münster, Beschluss vom 8.6.2000 - 14 B 2135/99 -, KStZ 2000, 237).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
    Dieses Urteil betraf den Fall einer sog. "Mischnutzung" (Nutzung für sich und Vermietung an andere) und wendet sich gegen die Konsequenzen, die das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (z.B. im Urt. v. 18.10.00 - 2 L 112/99 -, KStZ 2001, 48) aus der Entscheidung BVerwGE 109, 188 gezogen hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
    Dieses Urteil betraf den Fall einer sog. "Mischnutzung" (Nutzung für sich und Vermietung an andere) und wendet sich gegen die Konsequenzen, die das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (z.B. im Urt. v. 18.10.00 - 2 L 112/99 -, KStZ 2001, 48) aus der Entscheidung BVerwGE 109, 188 gezogen hat.
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
    Einen Rechtssatz dieses Inhalts vermag der Senat dem dazu genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2001 - 9 C 1/01 - (NST-N 2001, 366 = NordÖR 2002, 79 = DÖV 2002, 246 = ZKF 2002, 60 = KStZ 2002, 73) nicht zu entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13

    Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der

    Eine solche tatsächliche Nichtnutzung einer Zweitwohnung über mehrere Jahre ist ein objektivierbarer und nachprüfbarer Umstand, der darauf schließen lässt, dass keine Absicht besteht, die Wohnung für eigene Zwecke zu nutzen (Nds. OVG, Urteil vom 17.4.2002 - 13 L 4530/99 - NordÖR 2002, 333; Urteil des Senats vom 13.12.2010 - 9 LB 20/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2016 - 9 LB 193/15

    Bestimmung der Rechtsnatur einer Nichtveranlagungsmitteilung; Auslegung einer

    Die Formulierung "Eine Zweitwohnungsteuerpflicht ist somit zur Zeit nicht gegeben" habe sich auf ein inzwischen überholtes Urteil des 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (13 L 4530/99) bezogen.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist es insoweit unbeachtlich, ob sie mit der Formulierung "Eine Zweitwohnungsteuer ist somit zur Zeit nicht gegeben" auf die damalige Rechtsprechung des 13. Senats (Urteil vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99) Bezug nehmen wollte.

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 13.592

    Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende

    Selbst wenn dabei als reine Kapitalanlage in der Rechtsprechung bislang nur Zweitwohnungen bezeichnet wurden, die "ausschließlich zur Einkommenserzielung" (BVerwG a.a.O.) gehalten werden, um über die Wertsteigerung als solche hinaus lukrativ Kapital einzusetzen (NdsOVG, U.v. 17.4.2002 ZKF 2002, 232), ist der Umkehrschluss "keine reine Kapitalanlage, also steuerpflichtige Zweitwohnung", unzulässig (OVG NRW, B.v. 8.6.2000 NVwZ-RR 2001, 54/55 mit Fallgruppen).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07

    Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit

    Damit befindet sich das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 21.2.1994 - 8 B 22/94 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7.3.1996 - 9 L 7572/95 - ZKF 1997, 133; Urteil vom 17.4.2002 - 13 L 4530/99 - NdsRpfl 2002, 372 = ZKF 2002, 232 = NordÖR 2002, 333).

    Soweit der Kläger ausführt, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Niedersächsischen OVG vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99 - (a. a. O.) sowie von der des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 (a. a. O.) ab, kann die Berufung schließlich nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen Divergenz zugelassen werden.

  • VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04

    Ausstattung; Bereich; Bescheid; Besuch; Dauermietvertrag; Heranziehung;

    Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits ggfs. entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestandes wiederherstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995, aaO; Nds. OVG, Urteil vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99 -, NST-N 2002, 233).

    Nach Auffassung des Gerichts ist der Gesichtspunkt der (nachgewiesenen oder unwidersprochen geltend gemachten) "Nicht-Nutzung" (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 17. April 2002 a.a.O.) allerdings nur dann bedeutsam, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum "erstreckt".

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04

    Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit,

    Ein solcher tatsächlicher, verifizierbarer und verfestigter Umstand, ist die tatsächliche Nichtnutzung der Wohnung in Vorjahren (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 17.04.2002 - 13 L 4530/99 -, NordÖR 2002, 33 und OVG NW, Beschl. v. 08.06.2000 - 14 B 2135/99 -, KStZ 2000, 237).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270

    Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende

    Selbst wenn dabei als reine Kapitalanlage in der Rechtsprechung bislang nur Zweitwohnungen bezeichnet wurden, die "ausschließlich zur Einkommenserzielung" (BVerwG a.a.O.) gehalten werden, um über die Wertsteigerung als solche hinaus lukrativ Kapital einzusetzen (NdsOVG, U.v. 17.4.2002 ZKF 2002, 232), ist der Umkehrschluss "keine reine Kapitalanlage, also steuerpflichtige Zweitwohnung" unzulässig (OVG NRW, B.v. 8.6.2000 NVwZ-RR 2001, 54/55 mit Fallgruppen).
  • VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08

    Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand;

    Ein derartiger Umstand kann u.a. eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende "Nicht-Nutzung" der Wohnung zu Wohnzwecken durch sich selbst und die eigene Familie sein (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99 - juris, Rn. 22 f., mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf ZKF 2002, 232 f. = NdsRpfl 2002, 372 f.; OVG Münster, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 14 B 2135/99 -, juris, Rn. 23, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf ZMR 2000, 710 ff. = NVwZ-RR 2001, 54 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07

    Absicht; Eigennutzung; Ferienwohnung; GbR; Gemeinde; Gesellschaft bürgerlichen

    Der vorliegende Fall ist somit anders gelagert als derjenige, über den der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen vom Antragsteller angeführten Urteil vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99 - entschieden hat; dort hat der 13. Senat die festgestellte Tatsache, dass die Ferienwohnung überhaupt nicht vom Eigentümer und seiner Familie genutzt worden war, als Hinweis auf das Vorliegen einer reinen Kapitalanlage gewertet.
  • VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.2481

    Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Wohnung als

    Hat sich der Inhaber allerdings für die Nutzung der Wohnung als Kapitalanlage entschieden, schließt die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung die Annahme einer zweitwohnungsteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht aus (BVerwG a.a.O.; OVG NRW, U.v. 8.6.2000 - 14 B 2135/99; NdsOVG, B.v. 17.4.2002 - 13 L 4530/99 - jeweils juris).
  • VG München, 25.01.2007 - M 10 K 06.2867

    Vorliegen einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage bei der bloßen

  • VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.3865

    Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Unbewohnbarkeit

  • VG Braunschweig, 27.05.2003 - 5 B 166/03

    Gesamtschuldner; Nichtnutzung; Wohngemeinschaft; Zweitwohnungssteuer

  • VG München, 21.03.2013 - M 10 K 13.110

    Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Wohnung als

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